Hallo ihr fleißigen Ratgeber...
ich blicke nach etlichen Gesprächen mit Behörden und andere Einrichtungen nicht mehr durch und weiß nicht mehr was ich machen soll. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Ich habe ein Zweijahresvertrag der zum 31.12.2012 ausläuft. Ich habe am 24.07.2012 meine Tochter bekommen. Habe noch einen Jahresurlaub von 35 Tagen. Diesen möchte ich gleich im Anschluss an meinen Mutterschutz nehmen und erst dann in die Elternzeit gehen.
Habe aber gehört das man nur in Elternzeit gehen darf, wenn man einen Arbeitgeber hat??? Heißt das ich würde dann nur noch anteilig für November und Dezember Elterngeld bekommen?
Wie läuft das generell mit der Beantragung vom Elterngeld? Wie beantrage ich es, damit ich volle Monate in Anspruch nehmen kann und nicht nur anteilig Geld erhalte?
Ich weiß ich stelle bestimmt dumme Fragen, aber für mich ich dieses Elterngeld ein Buch mit sieben Siegeln... Vielleicht kann mich jemand von euch auf den richtigen Weg bringen. Bin für jeden Hinweis dankbar.
Vielen Dank im Voraus. Sollte ich mich irgendwie umständlich ausgedrückt haben bin ich gern zu weiteren Ausführung bereit.
Für die Frage warum ich nicht gleich im Anschluss an den Mutterschutz in Elternzeit gehe hängt damit zusammen, wenn ich mir den Urlaub auszahlen lasse wird meine Bezugsdauer für das Alg1 gekürzt bzw. aufs Alg1 angerechnet.
Hilfe... befristeter Arbeitsvertrag, Resturlaub, Elternzeit...was nun???
Hallo,
du kannst zwar nach dem MuSchu EZ beantragen, allerdings geht dir dann auch für diesen Monat das EG verloren soviel ich weiß.
Ich würde in diesem komplizierten Fall mal direkt bei der EG Stelle anrufen!
Ansonsten würde ich ganz normal EG beantragen und mir den Resturlaub auszahlen lassen.
Hast du denn noch nicht lange genug gearbeitet um Anspruch auf ALG1 zu haben?
Wieso gehst du jetzt schon davon aus ALG zu beziehen? Das bekommst du ja nur wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst, also eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Von daher würde ich mir mal gar keine zu großen Sorgen machen denn du hast ja noch 1Jahr Zeit dir einen Job zu suchen.
LG
Wukie
Da bist du glücklicher Weise falsch informiert, sie kann dann ja einfach 1+2 und 4-13 Elterngeld beziehen!
Das ist übrigens in keinster Weise kompliziert. ;)
Ich dachte EG kann man nur 12 Monate beantragen bzw. gesplittet eben 24 Monate.
Sie verschenkt doch einen Monat oder? Ich blick nicht durch und finds kompliziert
Elterngeld und Elternzeit sind zwei getrennt zu sehende Dinge. Richtig ohne Arbeitgeber keine Elternzeit mehr aber das hat keinen Einfluss auf das Elterngeld Das bekommst du solange du entweder gar nicht arbeitest oder maximal bis 30 Std/Woche Teilzeit arbeitest. Solltest du innerhalb des ersten Jahres des Elterngeldbezuges vorhaben Teilzeit zu arbeiten würde dir das Gehalt auf das Elterngeld angerechnet und dein Elterngeld würde sich aus der Differenz von alten Gehalt-neues Gehalt berechnen....
Wenn du direkt nach dem Mutterschutz Urlaub nimmst verschenkst du das Elterngeld für die Zeit da du ja keinen Lohnausfall hast der ersetzt werden muss (Elterngeld ist ja eine Lohnersatzleistung).
Nimmst du keinen Urlaub und dein Vertrag läuft aus bekommst du den Urlaub ausgezahlt. Das müsste soweit ich weiss dann als Einmalzahlung auch keinen Einfluss auf das Elterngeld haben.
Warum deine Bezugsdauer des ALg1 gekürzt oder was dort angerechnet werden soll erschliesst sich mir gar nicht.... was meinst du damit? Während Kindererziehungszeiten erwirbst du sogar Anspruch und bekommst nach dem Ende deiner Elternzeit ALG1 entweder anhand deines vorherigen Einkommens falls du nicht länger als 2 Jahre zur Kindererziehung dich nicht arbeitslos meldest ansonsten wird dann fiktiv berechnet...
Warum sollte sie einen Monat Elterngeld verschenken?!? Sie muss doch nicht durchgängig Elterngeld beziehen, sie nimmt dann einfach in dem Monat nach dem Mutterschutz den Urlaub und kein Elterngeld und dann Elternzeit und Elterngeld.
Beim ALGI wird Urlaub, der nach Vertragsende ausgezahlt wird ja sonst als entsprechend mehr Tage Vertrag gerechnet und erst später ALGI gezahlt, wahrscheinlich komm die Idee daher.
Hallo...
vielen Dank erst einmal für die Info... nur tut sich bei mir die rage auf wieso verschenke ich EG für die zeit wo ich Urlaub nehme? Ich erhalte ja in dieser Zeit meinen vollen Nettolohn und der ist ja nun einmal höher wie das EG oder?
Mit dem Auszahlen vom Urlaub hatte ich schon einmal das Problem, das das Amt mir 15 Tage lang keine Leistung gezahlt hat, weil ich den Urlaub mir habe auszahlen lassen. Amt sollte angenommen ab 1. in Leistung gehen, ging aber ab 16. erst in Leistung weil ich mir den Urlaub hab auszahlen lassen. Ich habe soweit wie mir bekannt bis jetzt 21 Monate hintereinander bis jetzt gearbeitet.
Ich habe eigentlich nicht vor im ersten Jahr arbeiten zu gehen, weil ich hier in unserer Gegend keine Krippenplätze gibt.
Ich würde schon gern erst Elterngeld in Anspruch nehmen und wenn sich bis dahin mit einem neuen Job sich nichts getan hat erst dann Alg1 beantragen, was ich nicht hoffen will. dass es soweit kommt.
Vielen Dank erstmal.
Also Elterngeld gibts nicht nur bei Elternzeit, also stört dich das an der Stelle nicht, dass diese ausläuft, allerdings bist du nur beitragsfrei versichert (wenn du vorher pflichtversichert warst), wenn du in Elternzeit bist oder Elterngeld bekommst. Evtl. bietet es sich daher an zu splitten.
Achso, mit dem ALGI bist du auch falsch informiert, der ausgezahlte Urlaub wird nur angerechnet bzw. später erst ALGI gezahlt, wenn man das gleich nach Vertragsende bezieht und dann würdest du ja nur 300 Euro Elterngeld bekommen und müssest für die maximal 30h/Woche eine Bereuung nachweisen.
Du kannst aber problemlos bei der Menge Urlaub den so nehmen, dass du die restlichen Tage des 2. oder 3. Lebensmonat und den folgenden Monat komplett abdeckst, dann einfach z.B. 1+2 und 4-13 Elterngeld beantragen.