Teilzeit ohne Gehaltsreduzierung

einen schönen guten abend,

kann mir jemand an den karren fahren, wenn meine arbeitsstunden reduziert werden, mein gehalt allerdings nicht? auf eigenen wunsch und in abstimmung mit der gl. aus meiner perspektive ist es letztendlich zwischen mir und meinem arbeitgeber so vereinbart, d. h. reine verhandlungssache. abgesehen davon, dass es eine personalangelegenheit ist und sowieso nicht nach außen hin kommuniziert wird - also wer sollte sich beschweren? ich bin nicht beamtin, wir haben keinen tarifvertrag. mit unterschrift ist es ja "besiegelt" und bindend. ich habe schon mal in einem unternehmen gearbeitet und 4 monate nach der geburt meiner tochter auf 50 % reduziert, mein gehalt wurde ebenfalls brutto um 50 % verringert. in diesem fall arbeite ich seit heute nur noch 3/4, wollte mich allerdings nicht auf entsprechend weniger geld einlassen. für den fall, dass die gl es sich irgendwann anders überlegen sollte (man weiß ja nie) - es wäre eine änderungskündigung notwendig oder etwa nicht (und ich müsste dem sowieso zustimmen)? könnte mein arbeitgeber in der zukunft irgendwann zurückrudern und sich auf den gleichbehandlungsgrundsatz berufen? ich bin die einzige, die in teilzeit arbeit, weiß nicht, ob dies in bezug auf den gleichbehandlungsgrundsatz aber sowieso irrelevant wäre.

danke & viele grüße

belly72

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Hi,

ich verstehe das Problem nicht: du hast mit deiner GL vereinbart, weniger Stunden bei gleichem Gehalt zu arbeiten und man war damit einverstanden? Herzlichen Glückwunsch. Sofern es vertraglich festgehalten wurde - mit beidseitiger Unterschrift - wer sollte daran etwas zu krähen haben?

Curacao

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ich bin in der dt. niederlassung eines us-amerik. unternehmens beschäftigt. mein vertrag ist mit der >dt.< niederlassung abgeschlossen worden. auch wenn ich einen vertrag habe, gehen meine gedanken in die richtung, was wäre wenn die muttergesellschaft querschießt?

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Das würde ich mal lieber den Betriebsrat fragen als uns Laien :-)

BTW: Wie hast Du das durchgekriegt, dass Du für ne 3/4-Stelle dasselbe bekommst wie vorher? Stand eh eine Gehaltserhöhung an?

LG, Nele

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du must einen geistig behinderten AG haben wenn er dir für 75% das Gleiche wie für 100% zahlt... so blöd kann kein Mensch sein.

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>>>so blöd kann kein Mensch sein. <<<

Mir fällt da ganz spontan jemand ein...

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zumindest kein AG.

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Der beitrag ist so komisch geschrieben, dass ich nicht ganz den sinn verstehe...
Welcher ag stimmt einer reduzierung der az zu- ohne finanzielle reduzierung? Ist doch total unlogisch...

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die fragestellung ist ganz einfach:

inwiefern könnte der ag zurückrudern?

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Wie kommst Du auf die Idee, er könnte zurückrudern?
Du hast einen rechtsgültigen Vertrag mit jemandem geschlossen, der hoffentlich dazu befugt ist?
Dann kann Dein AG bei Dir genau so gut oder schlecht vertragliche Verschlechterungen durchsetzen wie bei jedem Deiner Kollegen.
Basieren Deine besonderen Konditionen auf irgendeiner unsauberen privaten Mauschelei mit einem Vorgesetzten oder warum Deine Sorge?
Dass Verträge frei verhandelbar sind, dürfte Dir bekannt sein und Ihr verdient im Unternehmen auch sicher nicht von der Reinigungskraft bis hin zum Topmanagement das Gleiche, oder?

Gruß,

W

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Im Endeffekt machen die meisten Berufstätigen in Teilzeit die gleiche Arbeit wie vorher vom Pensum her, nur in weniger Zeit.

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So sieht es aus.

Allerdings ja auch meist mit weniger Geld und hier hat die TE offenbar schlauer verhandelt...

LG; Nele

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Liebe Belly,

bei mir erweckt dein Beitrag den Eindruck, dass die GL "ausversehen" die Gehaltserhöhung akzeptiert hat. Wenn das so wäre, weiß ich nicht, ob sie da nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen könnten. Wenn es in beiderseitigem Einvernehmen zustande kam, ist die Frage doch irrelevant. Verhandelt ist verhandelt, unterschrieben ist unterschrieben.

LG
Tess