Frage zu Bausparer

Hallöle,

wer kann mir sagen, was folgendes genau bedeutet:

"unverbindliche Zuteilungsaussicht
bei Aufzahlung von 3.180,00 EUR bis zum 31.08.2012"

Vielen Dank im Voraus

LG Sandra.

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Dass, wenn bis 31.8.2012 die 3.180 angespart wurden, der Vertrag zuteilungsreif sein wird. Es gibt hier noch etwaige Voraussetzungen bezüglich der Ansparzeit oder was weiss ich. Hier die Bank fragen.

Zuteilung bedeutet, dass man an diesem Punkt entweder das Bauspardarlehen aufnehmen kann oder sich das Geld auszahlen lassen kann (es muss aber hier ein wohnwirtschaftlicher Zweck vorliegen, sprich Du mußt versichern, das Geld für ne neue Küche, Renovierung, etc. auszugeben. I.d.R. wird Dich aber keiner nach einem NAchweis fragen.)

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Oha, ich bedanke mich recht herzlich für die interessante Info! Wir wollen endlich mal unsere Garage bauen und da brauchen wir bißchen Kohle! Deswegen wollte ich das gern wissen.

Thank you! :-D

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Moment mal! Da steht "bei Aufzahlung".

Ich kenne zwar die Zusammenhänge nicht und den Vertrag auch nicht. Aber beim ersten Lesen hätte ich verstanden:

Wenn Sie bis zum 31.08.2012 noch 3180 € einzahlen (eine Einmalzahlung, ist beim Bausparer immer möglich), stellen wir Ihnen die Zuteilungsreife in Aussicht (unverbindlich, wir können also unsere Meinung am 3.09. auch ändern...)

Also nochmal genau nachgucken bitte.

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Das klingt, als ob der Bausparer noch nicht fällig ist, du aber wissen wolltest, wann du frühestens ans Geld kannst.

Daher schreibt dir die Bank unverbindlich für sie - da sie dir aufgrund der Nichtzuteilungsreife nichts rechtsverbindlich garantieren kann - dass wenn du Betrag x auf dein Bausparkonto einzahlst du am Termin x das Geld zugeteilt bekommen kannst.

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Ich danke euch allen für die hilfreichen Antworten! Ich glaube, dass ich jetzt kapiert habe! ;-)