Anrecht auf Haushaltshilfe wenn Mutter zur Kur?

Weiß Jemand ob es da Regelungen gibt? (Vielleicht eine Sozialversicherungsfachangestellte)

Mein Mann arbeitet im Schichtdienst, deshalb kann die Betreuung nur schlecht gesichert werden. Beide Kinder gehen Vollzeit in die Kita, also die normalen acht Stunden sind kein Problem.

Gibt es vielleicht auch die Möglichkeit zu sagen das man für den Zeitraum nur in den Betreuungszeiten arbeitet? Wenn ich in Elternzeit arbeiten gehe habe ich ja auch gewisse Vorzüge was Beginn und Ende der Arbeitszeit angeht.

Ich weiß, am einfachstens wäre es den AG zu fragen, ist aber z.Z. leider nicht möglich!

LG

P.S. ich war mir nicht ganz sicher wo ich das rein stellen soll #hicks

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Ich habe mir den Text jetzt 3 mal langsam durchgelesen aber leider immer noch keine Idee, was die Frage ist oder wo das Problem liegt...#kratz

Vielleicht formulierst Du Deinen Beitrag nochmal völlig neu... (und verständlich)

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Die Fragestellung ist doch ganz klar.
Sie fährt zur Kur, der Mann arbeitet im Schichtdienst, der nicht nur in den Beteuungszeiten der Kinder liegt und will nun wissen, wie sie es absichern können. Haushaltshilfe oder ein Anspruch auf andere Arbeitszeiten in der Zeit usw.

;)

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Die Frage steht doch im Betreff!

Ich möchte wissen ob uns eine Haushaltshilfe, bezahlt von der KK, zusteht wenn ich zur Kur fahre, da mein Mann aufgrund seiner Arbeitszeiten die Betreuung der Kinder nicht über den Zeitraum der Kitabetreuung hinaus gewährleisten kann!

Oder ob er als Alternative seinem AG sagen kann, dass er in den drei Wochen nur von * bis * arbeiten kann (so wie man es innerhalb eines gewissen Rahmen auch in Elternzeit machen kann)

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Hallo!

Da Eure Kinder unter 12 Jahre alt sind ist die Sache ganz einfach.

Dein Mann kann sich für die Dauer Deiner Kur von der Arbeit freistellen lassen und bekommt sein Geld von der Krankenkasse/Rentenversicherungsträger.

Nettolohn abzgl. 10%.

Der Arbeitgeber muß nur eine Bescheinigung ausfüllen über die Höhe es Verdienstes in diesen 3 Wochen die dann zur Abrechnung eingereicht wird.

Ganz einfach!

Eine erfolgreiche Kur!

Und ich finde es prima das Du die Maßnahme alleine antreten willst! Bravo!

Papa wuppt das schon!

Gruß

misses_b

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Vielen Dank, genau DAS wollte ich wissen! :-)

LG

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Büdde!

Da nich für! ;-)

misses_b

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Wenn ich in Elternzeit arbeiten gehe habe ich ja auch gewisse Vorzüge was Beginn und Ende der Arbeitszeit angeht.

So ein Schwachsinn #rofl Du vielleicht, wenn Du einen supertollen Chef hast, aber gewiss nicht vom Gesetz her.

Und was war nochmal die Frage?

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Klar geht das, man muß es vorher nur festlegen. Natürlich kann der AG nein sagen, aber das kann er zur Arbeit in Elternzeit sowieso!

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Na das mein ich doch ;-)