Hallöchen
erstmal bin ich grad nicht sicher ob der Post hier oder in Haushalt & Wohnen richtig ist, aber es geht ja eher um Finanzen ... wenn der hier doch falsch ist, bitte verschieben ... Danke
So zu unserem Problem:
Wir wohnten bis Ende Juni zur Miete in einer Wohnbaugesellschaft wo wir Wohnungsanteile und persönliche Anteile zahlen mussten ... dies hatten wir selbstverständlich auch getan
Wir wussten, dass wir zu Ende Juni aussiehen werden ... bis einschliesslich Mai haben wir immer pünktlich und voll unsere Miete brav gezahlt ... die Kündigung war sehr kurzfristig, weil es schwer war eine Wohnung zu finden und als wir eine bekommen hatten, wollten wir kein weiteres Risiko eingehen ... demzufolge sind wir zu Beginn der Kündigungsfrist von 3 Monaten ausgezogen
Bei der Wohnungsübergabe wurde mündlich und auch schriftlich festgelegt, dass sie Wohnung in einem einwandfreien Zustand übergeben wurde ... somit kommen, was die Wohnung betrifft keine Kosten auf uns zu
Nun haben wir beantragt, dass unsere gesamten Wohnungsanteile für die 3 Monate Kündigungsfrist zur Miettilgung genutzt wird, da wir ja wussten, mit 4 Kindern können wir uns eine Doppelbelastung nicht leisten
Erstmal hat die Wohnbaugesellschaft sehr lange zum Antworten gebraucht ... wir haben jetzt die 3 Monate (Zeit der Kündigungsfrist) auch nicht zahlen können
Nun haben sie abgelehnt und schriftl mitgeteilt, dass wir uns ja wegen Ratenzahlung nochmal an sie wenden können.
Tja nun meine Frage: Wieso dürfen sie das nicht verrechnen bzw. warum wollen sie das nicht verrechnen? Ich würd es verstehen, wenn wir noch Mieter wären und das so einfach mal mitten drin wollen würden. Aber wir haben ja gekündigt, sind bereits ausgezogen und die Wohnung ist ordnungsgemäß überlassen.
Sie müssen uns die Anteile doch so oder so zum bestimmten Zeitpunkt auszahlen. Und wir haben ja von vornherein angefragt. Also es war ja nicht unser Sinn, den Vermieter zu verprellen.
Gibt es da eine Möglichkeit ohne große Probleme (weitere Kosten die auf uns zukommen) doch noch die Anteile zur Miettilgung verrechnen zu lassen?
Danke für eure Info´s
(und bitte keine Steine von wegen erst Miete zahlen und wenn man sichs nicht leisten kann eben später ausziehen - machmal gehts eben nicht anders - und wir waren ja sofort schrift. deswegen von uns aus mit dem Vermieter im Kontakt)
FG Kath
Wohnungsanteile? Verrechnung mit Mietschulden?
M.E. ist euer ehemaliger Vermieter im Recht, wenn er sich auf eine Verrechnung der Genossenschaftsanteile nicht einlassen will. Die sind dafür nämlich nicht gedacht. Ihr könnt froh sein, dass euch Ratenzahlung angeboten wurde...auch darauf besteht nämlich kein rechtlicher Anspruch.
Hallo Kath!
Steine willst du ja keine, also verzichte ich auch drauf, obwohl ich euer Vorgehen wirklich nicht nachvollziehen kann. Aber eure Sache.
Warum die beiden finanzpositionen nicht verrechnet werden können ist recht simpel. Zumindest ist das bei uns früher so gewesen, als wir noch zur Miete bei einer Wohnungsgenossenschaft gewohnt haben. Man erwirbt die Anteile, die sind dann fest angelegt im Finanzvolumen der Gesellschaft. wenn man auszieht bekommt man diese in der Regel frühstens im nächsten Geschäftsjahr ausbezahlt. Bei uns sogar nach 2 Geschäftsjahren. Die Miete hingegen ist aber sofort fällig. Quasi habt ihr ja eine Leistung bekommen, auch wenn er sie dann nicht genutzt habt.
Kündigungsfrist wird aber im Mietvertrag geregelt worden sein. eine Regelung,wann und wie die anteile zurückerstattet werden gibt es mit Sicherheit auch.
Seit froh, dass sie euch Ratenzahlung anbieten...
Lg Tina
hi,
ihr hättet euch ärger ersparen können, wenn ihr euch mal eure vertraglichen vereinbarungen durchgelesen hättet.
du erwirbst anteile, diese sind nicht gleichzusetzen mit einer kaution. ich glaube, da hast du den denkfehler drin. anteile erhälst du meist sehr spät wieder ausgezahlt. bei uns sind es zwei geschäftsjahre nach kündigung der anteile (nicht nach kündigung der wohnung). andernfalls kann ich meine anteile an den nachmieter übertragen lassen, sofern er noch nicht in der wohnungsgenossenschaft mieter ist oder diese trotzdem übernehmen möchte.
wenn ich das richtig verstanden habe, habt ihr die wohnung schon übergeben, obwohl ihr noch miete zahlt? darauf hätte ich mich nie eingelassen! ihr hättet doch noch zeit gehabt, einen nachmieter zu finden, der euch auch die anteile hätte abkaufen können.
so müsst ihr in den sauren apfel beißen und die miete zahlen. ich finde die möglichkeit der ratenzahlung übrigens sehr nett. schaut, ob ihr die anteile noch seperat kündigen müsst. und in ein, zwei jahren erhaltet ihr dann eure aneile wieder ausgezahlt, je nachdem, was vereinbart ist.
liebe grüße
ok Danke
mir gings ja nur um die Antwort, warum es nicht geht.
Und wieso man unser Verhalten nicht versteht ... hmmm ... mit Kündigung haben wir mit Vermieter im Kontakt gestanden (also von vorherein) was wir mit den 3 Monaten Miete machen können ... ich weiss nicht was daran so ungewöhnlich ist. Andere nehmen Kredite auf ... andere zahlen Dinge in Raten
Es standen eben die 2 Möglichkeiten zur Debatte: Verrechnung oder Ratenzahlung (beiderseits). Und es war auch nix böses bei und auch der Vermieter war ja nicht böse oder so ... es gibt auch kein Streit oder Anwalt oder Gericht oder ähnliches
Es ist ne normale, von vornherein gesuchte Möglichkeit keine großartigen Schulden zu hinterlassen und daher von vornherein eine Lösung zu finden
Andere hinterlassen einfach so Mietschulden und nach mir die Sinnflut ... das war/ist ja nicht unser Sinn und so sieht es ja der Vermieter offensichtlich auch, weshalb die sich auch mit dem Antworten zeit gelassen haben
Also so ansich gibt es ja kein Problem ... es war wie bereits gesagt, nur meine Frage wieso eine Verrechnung nicht möglich ist und das einfach weil ich es wissen wollte.
achso und ausgezogen zu Beginn sind wir, wegen der Wohnung die wir gesucht und gefunden haben ... 1. war es schwer ne geeignete Wohnung zu finden und 2. hätte der neue Vermieter sicher nicht 3 Monate die Wohnung frei gehalten
Es ist eben manchmal nicht so einfach für 6 Personen ne geeignete Wohnung zu finden und wenn man denn endlich eine hat muss man ne Lösung finden
Für mich gibt es keinen Grund Steine zu werfen (was ich trotzdem gemacht hätte, wenn es einen Anlaß dafür gibt).
Das wäre der Fall. wenn ihr nicht einsehen wolltet, für die Mietdauer auch Mietzins zahlen zu müssen. Das ist aber nicht der Fall.
Du fragst nach einer Verrechnung. Das ist vollkommen legitim!
Um eine Forderung verrechnen zu können, müsste diese fällig sein. Ihr müsst Euch also erkundigen, wann die Anteile zur Auszahlung fällig werden und ob ihr hierfür noch etwas machen müsst (extra kündigen etc.)?
Ihr solltet Euch ferner erkundigen, ob bereits Nachmieter vor Ablauf der regulären Mietzeit (für die ihr Mietzins schuldet) eingezogen sind. Die Mieteinnahmen könnt ihr nämlich auf die Forderung des Vermieters anrechnen lassen. Dieser darf nicht "doppelt" Mietzins kassieren.
Dankeschön
ja wir haben im Übergabeprotokoll festgehalten, dass wir schon zu Kündigungsfristbeginn ausziehen und sollte sich ein Mieter vorher finden, dass wir dann vorzeitig aus dem Vertrag sind.
Leider gab es (angeblich) keinen geeigneten Mieter ... also zumindest ist noch keiner eingezogen
Die Anteile mussten wir auch kündigen ... was wir parallel zur Wohnungskündigung auch gemacht haben. Und wie gesagt - parallel war auch die Anfrage auf Verrechnung gleich.
Zum Ende des Geschäftsjahres wird die Auszahlung an uns fällig ... was uns klar ist, dass natürlich für den Zeitraum Zinsen auf uns zukommen ... nur eben weitere Kosten würden uns nicht entstehen da ja eine Vereinbarung von vorherein getroffen wurde/wird
Ansonsten ist nichts genaueres im Mietvertrag festgehalten ... nur zwecks Mietrückstände steht drin, dass der Vermieter berechtigt ist, Kaution bzw. Anteile einzubehalten.
Wie gesagt, ihr solltet selbst ab und zu prüfen, ob schon ein Nachmieter eingezogen bzw. die Wohnung übernommen hat.
Allein auf die Aussage des Vermieters, dass dies nicht der fall ist würde ich mich nicht verlassen.
Deckt denn die Kaution nicht die Mietrückstände größtenteils ab? Ein Zurückbehaltungsrecht gibt es ja nur noch wegen der fehlenden Betriebskostenabrechnung (Abnahme war ja schon ohne Probleme). Dafür bedarf es ja nicht dreier Monatsmieten.
Ihr solltet versuchen ein vernünftiges Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.
Dabei solltet ihr Euer "Guthaben" (Kaution und Anteile) Euren Schulden (Mietzins, potentiell maximale Nebenkostennachzahlung) gegenüberstellen.
M.E. müsste sich eine Lösung einvernehmlich finden lassen (z.B. Verrechnung der Mietschulden mit der Kaution; Verrechnung der potentiellen Nachzahlung mit den Anteilen wobei das voraussetzt, das die Anteile mind. den Wert der Nachzahlung haben.
Zinsschulden habe ich jetzt mal außen vor gelassen.