Unterhalt, ALG2, 2 Kinder

Hallo,

mir ist keine bessere Überschrift eingefallen, ich bin mir auch nicht sicher, ob ich es vielleicht eher in Patchwork-Familien einstellen hätte sollen.

Es geht um eine Bekannte. Sie macht gerade eine Ausbildung über das Arbeitsamt, ist Mutter von 2 Kindern, die beim Vater leben.

Diese Frau hatte es in in ihrem Leben nicht wirklich einfach, ich kenne sie seit 6 Jahren, sie kommt oft mit ihren Problemen zu mir und ich versuche ihr auch immer, soweit mir das Möglich ist, zu helfen.

Sie erhält ALG2, ihre Kinder kamen zu unterschiedlichen Zeiten zum Kindsvater. Kind1 schon vor ca. 4 Jahren, Kind 2 erst vor ca. 1 Jahr.

Der Vater ist neu liiert, macht irgendwie auch eine Umschlung, seine neue Freundin ist von ihm schwanger, ist aber berufstätig.

Das nur mal alles zur Info. Jetzt rief mich meine Bekannte an und war mit den Nerven am Ende. Sie hatte in den Ferien 2 Wochen Urlaub, die Kinder waren bei ihr. Sie erhält nur ihr ALG2 + Fahrgeld. Sie konnte in den Ferien nichts mit den Kindern unternehmen, da sie für diese kein Geld bekommt. Jetzt wäre sie total pleite, da sie die Kinder 2 Wochen mitversorgen "musste". ( wenn sie sagt, sie hat nichts unternommen, dann ist das wirklich so, dann geht sie auch nicht auf den Spielplatz etc./ gestern fragte ich sie , ob sie mit uns ins Schwimmbad geht, ich würde ihr den Eintritt zahlen, aber das hat sie dann abgelehnt, wenn sie kein Geld hat, dann igelt sie sich total ein. Kein Park/ Spielplatz oder keine Einladung zu jemanden nach Hause etc. Sie geht dann arbeiten und danach nach Hause, am besten ohne jeglichen Kontakt, kommt ihr Geld sieht das anders aus)

Vater zahlt für die Besuchswochenenden und Ferienzeiten nicht. Er wäre wohl nicht in der Lage, da er selbst in der Umschulung ist ( Soweit ich weiß, ist er durch seine Freundin abgesichert, sie zahlt wohl für alles mit, was ihn und die beiden Kinder betrifft)

Das Amt zahlt für die Ferienzeiten auch nicht, damit hätte das Amt nichts zu tun. Sie hätte darüber auch einen Ablehnungsbescheid, den habe ich aber nicht gesehen.

Wer kommt denn für die Kinder auf, wenn der Elternteil nur ALG2 erhält?

Ich habe ihr gesagt, dass ich mich informieren werden, aber hier sind meine Grenzen erreicht.

Es ist alles wirklich sehr kompliziert, ich mag sie echt gerne, sie ist total lieb, aber leider bekommt sie ihr leben alleine kaum in den Griff, manchmal ist sie auch sehr naiv.

Sie hat jetzt 2 Jahre ihrer Ausbildung hinter sich, nächstes Jahr würde sie ihre Prüfung ablegen und wäre dann Gebäudereinigungskraft ( oder wie auch immer das heißt) Sie überlegt abzubrechen, weil sie alles sehr belastet und weil sie das mit den Kindern finanziell nicht stemmen kann, ich halte das für den falschen Weg.

Hat jemand einen Tipp?

Grüße

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Hallo,

dass der Vater nicht für den Urlaub bzw. die Versorgung der Kinder im Urlaub zahlt, ist ja wohl klar, schließlich erhält er von ihr ja auch keinen Unterhalt.

Das Amt hat sie besch*****. Ihr steht für die Kinder ein erhöhter Bedarf zu, wenn sie diese bei sich hat. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-BEBE.pdf

Widerspruch einlegen bzw. Antrag auf erneute Überprüfung und die Anlage BEBE beifügen.

LG

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Danke für deine Antwort, werde es mir mal durchlesen.

Das mit dem Unterhalt stimmt schon, war mir aber nicht so sicher wie es rechtlich ist.

Viele Grüße

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Das ist ein Antrag auf eine Leistung nach § 21 (6) SGB II -> NONSENS!

Wie so oft bei deinen Tipps.

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Comapo hat ganz recht, da steht ihr auf jeden Fall was zu.

Allerdings kann ich nicht verstehen wie man mit den Kids rein gar nicht unternehmen kann weil dafür kein Geld da ist...
Ich mein...sooo viel kosten solche Zwerge nicht..und auch wenn das Geld alle ist, kann man doch auf den Spielplatz, spazieren gehen oder sonstwas.
Gibt auch viele schöne Sachen die kein Geld kosten.

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Hallo,

ich glaube eher, dass das eine Art von Depression ist. Wie gesagt, sobald sie pleite ist, zieht sie sich total zurück.

Ich fahre mit meinen Kindern oft auf die Felder oder mal in den Wald, wenn ich sie frage, ob sie mitkommen mag, dann lehnt sie, sobald es Mitte/ Ende des Monats ist, immer ab.

Vor 2 Monaten habe ich sie mal Zufällig getroffen, ich war mit meinem kleinen Kind unterwegs und wir wollten gerade ein Eis essen. Ich habe sie eingeladen und sie ist tatsächlich mitgegangen, da war ich schon erstaunt, aber sie wirkte total angespannt und nahm sich ein Kindereis, weil es ja günstiger war. Glücklich war sie aber nicht.

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Guckst Du mal, ist recht neu und noch nicht so bekannt:

"(2) Für Leistungen an Kinder im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts hat die umgangsberechtigte Person die Befugnis, Leistungen nach diesem Buch zu beantragen und entgegenzunehmen, soweit das Kind dem Haushalt angehört."

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__38.html

Heißt, sie kann (in Zukunft) für solche Zeiten auch für die Kinder Leistungen vom Jobcenter erhalten.

LG
Ch.

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Super, vielen Dank. Ich lese mir das auch gleich durch und sage ihr dann Bescheid.

Du arbeitest doch im Frankfurter Raum, oder? Sie lebt in Frankfurt, macht auch ihre Ausbildung über den Frankfurter Weg. Weißt Du, ob es für sie möglich ist, einen Pass zur Vergünstigungen für den Zooeintritt etc. zu bekommen, obwohl die Kinder nicht bei ihr leben?

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Ist es, guckst du:

http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2977

Ob es für Kinder gesonderte Frankfurt Pässe gibt oder ab der Pass der Mutter dann mit gilt, weiß ich allerdings nicht, einfach mal nachfragen.

LG
Ch.

...die allerdings schon seit drei Jahren nicht mehr in FFM arbeitet...

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Hier noch mal ausführlicher ab Seite 3:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-38-SGB-II-Vertretung-Bedarfsgem.pdf

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"Sie erhält nur ihr ALG2 + Fahrgeld. Sie konnte in den Ferien nichts mit den Kindern unternehmen, da sie für diese kein Geld bekommt."

Sorry...aber: Kein Verständnis.

Sie wusste doch sicher schon seit Längerem, dass sie ihre Kinder in den Ferien bei sich hat...das wird kaum so überraschend gekommen sein, dass sie keinen Cent zurücklegen konnte.

Selbst wenn sie Unterhalt zahlen würde (was ich nicht annehme), wäre der KV nicht verpflichtet, ihr Geld zu geben, damit sie die gemeinsamen Kinder während ihrer Besuchszeiten unterhalten kann. Dafür ist deine Bekannte selber zuständig. Und das ist ja wohl das Mindeste.

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Und warum, denkst du hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass ALG II-Empfänger für Besuchszeiten ihrer Kinder etwas beantragen können? Genau: Weil im ALG II kein Betrag vorgesehen ist, um hierfür extra anzusparen, folglich kaum übrig bleiben kann.

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Meine Güte,
Es ist doch schwer genug mit dem wenigen über die Runden zu kommen.Wenn sie so viel zurück legen könnte,dann müsste die Arge nicht diesen Sonderbedarf zahlen#aha