Elternzeit läuft aus- Rückkehr ausgeschlossen- was tun?

Hallo zusammen,

die Elternzeit von meinem Kleinen läuft Ende März nächsten Jahres aus. Da wir mittlerweile umgezogen sind (Entfernung 200 km) ist eine Rückkehr zu meinem alten AG ausgeschlossen.

Meine Frage.... was ratet ihr mir? erst kündigen? muss ich mich hier dann Arbeitslos melden bis ich etwas neues finde? Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wie verhält man sich am besten in so einer Situation?

LG und #danke fuer eure Antworten

melifabi

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Wie lange hattest du Elternzeit? 2 Jahre, dann noch ein 3. Jahr anhängen und in der Zeit etwas suchen. Somit bist du auf jeden Fall beitragsfrei versichert, alles andere ist genauso wie nach einer Kündigung.

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Hallo Susannea,

danke fuer deine Antwort. Ich bin seit Anfang Januar 2010 in Elternzeit. Allerdings habe ich inzwischen schon ein 2 Kind bekommen. Ich werde mich mit meinem AG in Verbindung setzen und schauen ob ich die EZ evtl. noch verlaengern kann.

Lohnt es sich trozdem die EZ zu verlaengern auch wenn man weiss dass man nicht mehr zurückkommen wird?

LG,

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IN Elternzeit ist man beitragsfrei versichert in der KK. Und wenn alle Stricke reißen, dann kann man im Notfall dort auch wieder anfangen, also ich dneke, ja es lohnt sich.

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Hallo Melifabi,

wenn du nach deiner Elternzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (sprich du kannst wirklich Jobangebote annehmen), kannst du dich auch arbeitslos melden. Der Anspruch errechnet sich aus deinem Verdienst vor der Elternzeit (Ich glaube, du musst auch mindstens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.)

Vor einer Kündigung würde ich auch noch mal recherchieren, ob und welche Fristen du zu wahren hast.

Verschaffe dir jetzt schon mal einen Überblick über den Arbeitsmarkt und die Möglichkeiten zur Kinderbetreuung. Vielleicht findest du ja zu dem Wunschtermin Ende März/Anfang April

Frag mal nach, ob das Arbeitsamt dir nicht einen Beratungstermin gebem kann.

Viele Grüße

Sara

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Sie kann sich auch in Elternzeit arbeitslos melden und ALGI beziehen!

Und Elternzeit zählt als Anwartschaftszeit für das ALGI, also hat sie die 12 Moante auf jeden Fall erfüllt!

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Hallo Sara,

danke fuer dein Tip. Den Beratungstermin werde ich sicherlich in Anspruch nehmen.

LG,

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