Brauch dringend Hilfe. Wer kennt sich mit Gesetzen aus, wenn Krankengeld ausläuft?

Hallo Ihr Lieben,

ich bin total durch den Wind. Jede Stelle sagt etwas anderes und wir wissen nicht wie es weiter gehen wird.

Mein Mann ist seit Anfang letzten Jahres krank. Das Krankengeld läuft Mitte September aus. Der Arzt würde ihn weiter krank schreiben. Er hat 30 % Schwerbehinderung bekommen und vom Integrationsfachdienst wurde er gleichgestellt. Es wurde Epilepsie festgestellt, aber er soll weiter untersucht werden, weil andere Ärzte der Meinung sind, dass es etwas anderes ist. Wir warten auf einen Termin in der Uniklinik. Kann eine Muskelerkrankung sein. Er hatte einen Rentenantrag gestellt, der wurde abgelehnt. Da hat er Widerspruch erhoben. Nun wurde ihm gesagt, dass er beim AA Übergangsgeld beantragen kann. Dort wurde es abgelehnt, weil er eben einen Widerspruch laufen hat. Nun will er den zurück ziehen und Teilhabe am Arbeitsleben beantragen. Sein Arbeitgeber hat aber nun nicht wirklich was im Moment für ihn. Die Betriebsärztin hat ihn untersucht und er darf nicht mehr viele Sachen machen. LKW fahren sowieso nicht mehr, eher Bildschirmarbeit.

Nun wissen wir nicht, was richtig ist, was wir machen sollen. Weiterhin krank, aber kein Geld? Wovon sollen wir alles bezahlen? Widerspruch zurück ziehen? Oder war die Auskunft beim AA falsch und er bekommt doch Übergangsgeld?

Es ist verdammt schwer. Wir hängen grad etwas in der Luft. Haben ja auch zwei kleine Kinder.

Danke für Eure Hilfe. LG Jule

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Grundsätzlich solltet ihr ergänzendes ALG2 beantragen und nicht! warten bis eventuelle Rücklagen komplett aufgebraucht sind.

Für die sozialrechtlichen Fragen braucht Ihr dringend Unterstützung. Wendet Euch an den VDK oder an den http://www.sovd.de/

Allein kommt Ihr da nicht klar.

Alles Gute

Manavgat

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Hi,

eine Freundin von mir bekam eine befristet Erwerbsunfähigkeitsrente (?) wg. Krankheit. Sie war fast 6 Jahre lang nicht arbeitsfähig. Allerdings musste sie einmal jährlich oder alle zwei Jahre zum Amtsarzt (?), bei dem dann geprüft wurde, ob die Erwerbsunfähigkeit weiterhin besteht - dann wurde erneut für 1 oder zwei Jahre verlängert.

Bis diese Rente aber durch ist, solltet ihr unbedingt und sofort Leistungen wie ALG2 beantragen und euch z.B. bei der Rentenversicherung beraten lassen!

Alles Gute
Kim

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Geh mal zum VDK, wie Manavgat das schon richtig geschrieben hatte. Ihr braucht jemanden an Eurer Seite, der sich umfassend in allen Sozialversicherungsbereichen auskennt.

Übergangsgeld wird in der Regel nur gezahlt, wenn gesichert ist, dass die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann. Und das ist die Sache sicherlich mit dem Rentenantrag, der da im Raum steht.....

Denn damit sagt man ja über sich selbst, dass man über einen längeren Zeitraum gesundheitlich so eingeschränkt ist, dass man sich nicht in der Lage fühlt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Meine Mutter bekam mal Übergangsgeld nach dem Auslaufen vom Krankengeld, aber auch NUR, weil der Arzt bestätigte, dass sie sich vollendst in der Genesungsphase befindet und der AG bestätigte, sie im Anschluss wieder voll einsetzen zu können.

Ihr braucht DRINGEND jemanden und zwar besser heute als morgen an Eurer Seite, der sich in den SV Fragen super gut auskennt. ICH würde die EU-Rente jetzt nicht einfach zurück ziehen sondern mich erstmal entsprechend beraten lassen.

LG Janette

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Hallo Jule,
das verstehe ich nicht. Er hat einen GdB von 30 auf Epi bekommen, aber man ist sich nicht sicher, ob es Epi ist? Wann hatte er denn den letzten Anfall und wieviele Anfälle waren es überhaupt in welchen Zeitraum? Ich frage deswegen, weil ein GdB von 30 nur gegeben werden darf, wenn man unter Medikamenten bereits mindestens 3 Jahre anfallsfrei ist. Das ist bei Epi der Mindest-GdB. Der Punkt ist der, gerade für eine spätere Rente nutzt eine Gleichstellung nichts. Dazu braucht dein Mann die Schwerbehinderung und damit einen GdB von mindestens 50. Erst dann darf er vorzeitig ohne Abzüge in Rente gehen (wegen der Schwerbehinderung).
Mit Epi darf man schon noch einiges machen. Keine Angst. Und wenn er wirklich "nur" einen GdB von 30 hat und dieser auch gerechtfertigt ist, dann darf er ja sogar Auto fahren.

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Hallo Kati,

mein Mann hat keine so richtigen Anfälle. Er hat auf der rechten Seite eine Muskelschwäche. Er stürzt immer wieder schwer, weil ihm die Beine versagen. Die Muskeln erschlaffen einfach und er kann sich nicht mehr halten. Auf unser Drängen hin, wurde er noch einmal in die Neurologie eingewiesen. Dort wurde dann gesagt, dass es Epilepsie ist. Der Hausarzt, seine neue Neurologin und der Hausarzt mit Heilpraktikerausbildung sind der Meinung, dass es wohl keine Epilepsie ist. Tippen wie schon in der Neurologie zusätzlich vermutet eher auf eine Muskelerkrankung. Das soll demnächst in der Uniklinik untersucht werden.

Auto darf er fahren, aber keinen LKW mehr. Was ja ansich das Problem ist, da er bei der Post als LKW-Fahrer gerarbeitet hat. Medikamente gegen Epi bekommt er jetzt seit Mai.

LG Jule

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Hallo Jule,
Es gibt sehr viele verschiedene Formen von Epi. Es muss nicht immer gleich der Standard Grand Mal Anfall sein. Die von dir beschriebene Form KANN durchaus auch durch eine Epilepsie hervorgerufen werden.

Merkt denn dein Mann durch eine Aura, wann die Anfälle kommen? Denn sonst darf er nicht mehr Auto fahren. Es gibt bei Epilepsie ein Fahrverbot von 2 Jahren nach dem letzten Anfall. Falls er so einen Anfall nach gestellter Diagnose mal im Auto bekommt ist er sogar noch nicht einmal versichert und er verliert sofort den Führerschein.
Ansonsten würde ich gegen den Bescheid des Versorgungsamtes Widerspruch einlegen. Der GdB ist zu niedrig. Je nachdem wie oft diese Stuerze auch vorkommen, wäre es auch sinnvoll noch zumindest das Merkzeichen "G" zu beantragen. Und natürlich schön begründen...

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Er sollte einen antrag auf erwerbsminderungsrente bei der rv stellen

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mehr als 78 wochen gibbet jedenfalls kein kg. das ist gesetzlich festgelegt, da hilft auch kein widerspruch.

übergangsgeld wid nur im falle einer umschulung gezahlt.

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Ich habe eben gelesen, dassdie Arbeitsunfähigkeit durch einen arbeitsunfall entstand. Also zahlt wohl die bg oder?

Wenn die bg zählt, zählt die bg solange, bis der verletzte wieder arbeiten kann oder aber bis die Behandlung abgeschlossen ist. Ich gehe daher mk davon aus, dass die Verletzungen vom Unfall verheilt sind. Stimmt das.

Demnach ist dein Mann ja nur zu Hause, weil nicht klar ist, warum er diese anfälle hat.. und das hat nichts Mehrheit der bg zu tun.

LG Fusselchen