Hallo,
habe schon einiges im Internet gelesen, werde daraus allerdings nicht schlau. Vielleicht weiß hier wer Rat. Also, folgende Situation:
Mutter ist verheiratet, hat ein Kind, ist selbstständig mit einem Kleingewerbe, arbeitet für wenige Stunden in der Woche in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung. Im Januar erwartet sie ihr zweites Kind.
Für das Jahr 2012 (die relevanten Berechnungsmonate) hat sie jeden Monat aus beiden Arbeiten Einkommen/Gewinn erzielt. Rechnet man nun Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit + Gewinn (also Ausgaben sind abgezogen, es geht um reinen Gewinn) aus selbständiger Arbeit zusammen und das ist tatsächlich die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld?
Wenn im Januar das Elterngeld beantragt wird, ist ja noch kein Steuerbescheid für 2012 ergangen. Reicht man als Nachweis für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dann ne eigens erfasste Gewinnermittlung ein und das reicht?
Ich hoffe auf jemanden, der mehr Ahnung hat als ich. Ich werde am Montag auch bei der Elterngeldkasse anrufen, würde vorher trotzdem gerne Meinungen hören.
Sollte ich mich ungenau ausgedrückt haben oder Infos vergessen haben, werden sie schnell verbessert und nachgeschoben. Ist halt schon spät.
Viele Grüße
Elterngeld: Selbstständigkeit + Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit
ich kenne mich jetzt nicht speziell mit dem kleingewerbe aus- mein mann ist freiberufler und hat damals fpr den elterngeldantrag eine einnahmenüberschußrechnung für jeden der 12 monate vor der geburt gebraucht- also ie einfache auflistung von einkommen minus ausgaben= gewinn -rechnung
danach mußte er den einkommenstuerbescheid für die entsprechendne jahre nachreichen
aus diesen angaben ist vorab (unter vorbehalt) dsa elterngeld berechnet worde und im nachhinein bestätigt worden
und ja- es zählen beide einkommensarten zusammen
Guten Morgen!
Alles klar, vielen lieben Dank! So hatte ich mir das nämlich auch gedacht.
Dann werde ich das alles schon einmal vorbereiten, damit es fertig ist.
Ja, es müsste das Jahr 2012 zählen (wenn sie dort kein Mutterschaftsgeld erhalten hat, wenn doch wirds nämlich schwierig).
Ja, es wird beides zusammengerechnet. Ja, die Gewinnermittlung reicht für ein vorläufiges Elrterngeld (einige Elterngeldstellen zahlen dann aber nur 300 Euro). DIe Einkommenssteuererklärung muss nachgereicht werden.
Susanne, die zwei Januarkinder hat und jedesmal das Drama.
Vielen Dank für die Antwort.
Mutterschaftsgeld bekommt man, wenn man familienversichert ist? Also bekommen wird die Mutter, in dem Falle ich , Mutterschutzgeld. Das ist doch nicht das gleiche, oder? Allerdings haben wir keine Familienversicherung, sondern sind noch alleine versichert.
Also heißt es im Grunde, wenn ich Pech hab, muss ich was nachzahlen, sollte mein Gewinn nun doch niedriger sein, als angegeben?
Mensch, was ein WirrWarr.
Mutterschutzgeld gibts nicht. Im Mutterschutz erhält man Mutterschaftsgeld.
UNd doch, genau um das geht es. UNd nein, wenn man famielinversichert ist, bekommt man es meist nciht. Ausnahme über das BVA.
UNd ja, wenn der Gewinn geringer ist (das halte ich für unwahrscheinlich, dass er das ist, denn in der Steuererklärung zwingt dich ja niemand alle Ausgaben anzugeben ;) Da muss man dann rechnen, was sich mehr lohnt! ), muss man evtl. etwas zurückzahlen, wenn man gleich mehr als 300 Euro erhalten hat.