ETW-Kauf: Löschungsbewilligung fehlt;

Hallo,

wir haben uns eine ETW gekauft. Kaufpreiszahlung sollte eigentlich zum 01.10.12 erfolgen.

Die Auflassungsvormerkung ist auch bereits im Grundbuch eingetragen.

Der Notar kann uns nur noch nicht die Zahlungsaufforderung senden, da die Bank des Verkäufers immer noch keine Löschungsbewilligung für die bestehende GS erteilt hat. Der Notar hat diese bereits vor über 3 Wochen angefordert.

Ab den 03.10. berechnet unsere Hausbank Bereitstellungsprovision. Dies hätte ja alles wunderbar gepasst, wenn nicht dieses Problem wäre.

Kann ich diese Kosten irgendwie von der abzulösenden Bank einfordern?

Vielen Dank im voraus

brokkoli

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wenn gelöscht/gezahlt ist darfst du.

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Und wenn die Löschungsbewilligung nie kommt darf sie nicht?

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du solltest mit utopischen Spekulationen aufhören

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Ich antworte dir mal, schaffe beim Notar, von daher kann ich dir ganz gut helfen.

Du wirst der Bank, die die Löschungsbewilligung noch nicht erteilt hat, die Kosten nicht in Rechnung stellen können.

Grundsätzlich ist es deine Sache, ab wann die Bank Bereitstellungskosten fordert.

Leider dauern solche LöschBewi-Erteilungen oftmals, da z.B. kleine Banken nur einmal im Monat zum Notar gehen, um diese zu erteilen.

Dir wird leider nichts anderes übrig bleiben, als zu warten, bis der Notar die Kaufpreisfälligkeit bestätigt. Deine Bank wird ohne diese auch nicht zahlen. Was auch besser so ist ;)

LG

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Hallo,

ich danke euch für eure Antworten, auch wenn mir einen andere Aussage natürlich lieber gewesen wäre;-). Aber noch ist ja nicht der 03.10. und vielleicht, kommt ja heute die lang erwartete Post.

Gruß
brokkoli

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Hallo,

das sollte eigentlich im Kaufvertrag stehen.
Schau mal unter Nutzungsentschädigung oder Schadenersatz.
Zu den Bereitstellungszinsen kommt ja noch mehr, das ist ja erst der Anfang.

freundliche Grüsse Werner

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Ihr hättet das Problem umgehen können, indem der Kafu über ein vom Notar bereit gestelltes Anderkonto

http://de.wikipedia.org/wiki/Anderkonto

Lesen, im Absatz Immobilienverwendung. Dort steht auch drin, dass es für solche Zwecke verwendet wird, dass dann gezahlt werden kann, bevor die Löschung erfolgt ist.

Vom Prinzip her hat Euch der Notar etwas einseitig beraten.

Beii mir lief es damals über ein Anderkonto.

LG Janette

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Das macht man aber normalerweise nicht bei "Standard-Kaufverträgen".
Da kommt nämlich auch noch ein ganzer Haufen extra Kosten hinzu.

Und das man bei nem Kaufvertrag Löschungsbewilligungen anfordert, ist Standard, wird bei fast jedem gemacht.

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Meine Kaufverträge waren im Einkauf und im Verkauf ganz normale Standardkaufverträge!

Der Kaufvertrag meines Mannes ebenfalls....

Nur komisch, dass bei jedem ein Anderkonto eingerichtet war....

Also so die Ausnahme kann's nicht sein.... Schon gar nicht bei finanzierten Privatverkäufen.

Kosten.... Nun, es liefen Guthabenzinsen, keine Gebühren, einen höheren organistatorischen Aufwand für den Notar.... Ja, das kann ich verstehen....

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