Folgendes:
Mein Vater liegt im Sterben.
Meine Familie ist etwas zerrüttet-Habe 3 Geschwister und nur einer davon hat Familie.
Mein Vater hat wieder geheiratet als ich noch klein war. daher die 3 Brüder.also halbbrüder.
Ich selber bin gerade zum zweiten mal schwanger. das kleine kommt in ca 1 woche.
Stiefmutter lebt noch und das wohl auch noch länger Also ihr gehts gut und sie arbeitet auch noch und alles ist bestens bei ihr.
Nun kam gestern das thema bestattung auf.
wer übernimmt die Kosten?
Die Ehefrau? Ich? obwohl ich Familie habe, selber nicht mehr arbeite( kann erstmal nicht mehr arbeiten und das zieht sich sicher minimum 3 Jahre hin..)
Oder meine Halbbrüder? die alle arbeit haben und denen es finanziell gut geht.
Also das jeder was dazu gibt ist klar aber ich meine wie ist es rechtlich gesehen?
Bei uns kann man zb nichts holen (andere geschichte) finanziell wäre da nichts drin da wir gerade so am minimum leben.Also ich könnte nicht mal eben 3000 Euro locker machen da die gar nicht da sind.werder bar noch auf Raten.....
Wer weiß wie es rechtlich aussieht?
Danke
Bestattungskosten Frage
Hallo,
es gibt einen alten Spruch. Wer erbt -zahlt!
Vermögen/Sparbuch/Versicherungen des Vaters vorhanden? Haus?
Die Beerdigungskosten werden geteilt, sofern das Vermögen des Erblassers dafür nicht ausreicht.
nein mein Vater hat nix-keine sparbücher kein haus.
Erbe würde ich so oder so ausschlagen.
Hallo
Auchn wenn dun das Erbe ausschlägst, musst du dich, sofern machbar finanziell beteiligen
Bianca
Hallo,
die Erben müssen für die Bestattung aufkommen. Also als erstes die Ehefrau/Witwe und dann die Kinder.
Ausnahme: Das Erbe wurde ausgeschlagen.
http://www.focus.de/finanzen/recht/erbschaft/familienstreit_aid_69683.html
GLG
Das verstehe ich aber anders.
"Kosten weiterreichen
Familienmitglieder können die Kosten aber weiterreichen. Hat etwa der Verstorbene ein Testament gemacht und eines der Kinder als Erbe benannt, ist auch nur der Bedachte in der Pflicht. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass der Erbe die Begräbniskosten zu tragen hat (§ 1968 BGB). Schlägt der jedoch das Erbe aus, sind doch die nächsten Verwandten wieder dran (§ 1615 II BGB)."
Die Bestattungspflicht hat nichts mit dem Testament oder Erbe zu tun.
Im genannten Beispiel ist dann nur der vorherige Alleinerbe nicht mehr allein verantwortlich für die Kosten, sondern holt die anderen wieder ins Boot.
LG
Das ist nicht komplett richtig.
Zuerst ist natürlich der Erbe für die Beerdigungskosten zuständig. Deckt das Erbe die Kosten nicht, sind Ehepartner und Kinder für die Kosten zuständig (Bestattungspflicht).
Erben sind, sofern kein Testament vorliegt, die Ehefrau UND die Kinder (50% Ehefrau, 50% Kinder).
Eine Ausschlagung des Erbes befreit nicht automatisch auch von der Bestattungspflicht. Erbe und Bestattungspflicht sind zwei Paar Schuhe.
Hallo,
eine normale Urnenbestattung mit Blumen und ner schönen Urne kostet ca. 1500 bis 2000 Euro. Wenn ich nicht mehr zahlen kann, kann ich auch keine große Bestattung mit allem Schnickschnack machen, so ist das einfach mal.
Normalerweise sollten sich alle Familienmitglieder an der Beerdigung beteiligen, mit wieviel Geld, darauf müsste man sich einigen. Wenn jeder das Erbe ausschlägt, wird solange nach Familienmitgliedern gesucht, die Geld haben und die Beerdigung zahlen, darum wäre es nur fair, wenn sich alle beteiligen, anstatt es auf Einen abzuschieben.
Mir ist es so ergangen. Vater gestorben, Erbe ausgeschlagen und ICH musste zahlen, weil keiner Geld hatte. Von den entfernten Verwandten kam Geld per Post, oder es wurde etwas in eine Karte getan, meine Mutter ist geschieden gewesen, selbst sie hat etwas dazu bezahlt. Seine Mutter und sein toller Bruder haben sich da mal schön rausgehalten Da ich keinen Streit zusätzlich haben wollte, hab ich eben gezahlt und den Kontakt zum Rest seiner Familie komplett abgebrochen. Ja, beim Erben sind alle da, aber wenn etwas bezahlt werden soll...ich dachte mir eben einfach, es ist meine Pflicht, denn es ist mein Vater
LG
Hallo,
wann musstest du das letzte Mal eine Beerdigung bzw. Urnenbeisetzung bezahlen? Mit dem von dir genannten Preis bin ich NICHT ausgekommen. Die Beisetzung von meinem Mann hat ca. 5.500 Euro gekostet (Urnenbeisetzung) OHNE Beerdigungskaffee und ohne Stein. Das waren Kosten, die noch dazukommen. Und wir haben auch keine übertriebene Trauerfeier veranstaltet.
LG
Das war vor 6 Jahren, wir haben 1450 Euro gezahlt und soviel mehr ist das hier nicht geworden. 5500 Euro sind für mich nicht nachvollziehbar
Hallo,
als mein Mann vor 1 1/2 Jahren verstorben ist, wäre es mir im Traum nicht eingefallen, unsere beiden Kinder an den Beerdigungskosten zu "beteiligen". Ich war die Ehefrau und sollte doch wohl so viel Anstand besitzen, meinen Mann anständig zu bestatten.
Außerdem war ich durch ein Berliner Testament mehr oder weniger Alleinerbe (meine Kinder haben auf ihren Pflichtteil verzichtet) und auch aus diesem Grund sah ich mich in der Pflicht. Ich habe auch allen anderen Kosten wie Beerdigungskaffee, Umschreibungen im Grundbuch usw. alleine gezahlt. Es hat auch niemals Streit gegebn zwischen uns. Meine Kinder wurden bzgl. Ablauf der Beisetzung mit einbezogen, aber die Rechnungen gingen alle an mich.
Ich finde es traurig dass sich viele Leute schon um das Erbe auseinandersetzen/streiten OBWOHL noch KEIN Sterbefall eingetreten ist.
DAS finde ich zum Fremdschämen.
LG
Ja da gebe ich dir recht. ich würde das erbe(es gibt so oder so keins) sowieso ausschlagen.
Das Thema hatten wir vor kurzem als mein Opi starb. Ich hätte ein kleines Erbe in Form von Geld erben können. Ich wollte aber nichts.
Ich will nicht erben. Es ist für mich schlimm genug wenn ein Mensch gehen muß. Etwas persönliches, ein Foto ein "bekannter"/erinnernder" Gegenstand ist 100000 mal mehr wert.
Du schlägst Geld aus und kannst die Beerdigung nicht zahlen?
Es geht nach Verwandtschaftsgrad - zuerst die Ehefrau - dann die Kinder.
Die Ehefrau ist zuständig. Hat sie nichts, kann sie ein Sozialbegräbnis beantragen.
Wenn es etwas zu erben gibt, dann gehen vom Erbe erst die Bestattungskosten weg, bevor verteilt wird. Gibt es kein Testament, dann bekommt die Ehefrau die Hälfte und der Rest wird unter Euch Kindern zu je einem Sechstel aufgeteilt.
Gruß
Manavgat
Also ich denke das zuerst die Stiefmutter "zur Kasse" gebeten wird.Dein Vater ist ja verheiratet. Dann denke ich kommen erst die Kinder.
Ich kenne solche themen. Die kommen einfach auf und dann wird diskutiert, ob es nun so ist oder nicht.
Ich verstehe nicht, wie hier Heerscharen von Moralaposteln aufziehen, wenn hier mal ne Frage gestellt wird, wozu man GESETZLICH verpflichtet ist. Die TE hat weder gesagt, dass sie sich weigern wird, die Kosten zu übernehmen, noch geschrieben, dass es sie kalt lässt, dass ihr Vater im Sterben liegt...
Ich glaube, wenn ich nochmal vor der Berufswahl stehe, werde ich Bestatter. Kein Gezetere mehr über zu hohe Rechnungen, für ein "anständiges" Begräbnis spielt Geld offenbar keine Rolle. Wunderrt mich nur, dass es so viele kostengünstige anonyme Gräber gibt, aber das sind wohl nur die unmoralischen Nicht-urbianer....
Dann bin ich ein unmoralischer Urbianer
...und ich habe meinen Kindern jetzt schon sicherheitshalber gesagt (obwohl ich erst Anfang 40 bin und noch gesund, aber man weiß ja nie), dass sie auf jeden Fall die billigste Beerdigungsvariante am Markt nehmen sollen, weil es mir persönlich wirklich sowas von wurschtegal ist, wie meine Asche vergraben wird. Ich denke, sie haben weitaus wertvollere Erinnerungen an mich (hoffe ich zumindest) als das, was sie einem Bestatter in den Rachen werfen (ich habe nichts gegen Bestatter), nur um vor der Gesellschaft als "moralisch einwandfrei" dazustehen.
By the way: wir wissen überhaupt nicht, was die TE zu ihrem Vater für ein Verhältnis hat. Aber es ist wichtig, dass hier jeder schonmal annimmt, es müsse das Gleiche Verhältnis wie zum eigenen geliebten Vater sein und sich schon mal echauffiert.
Sobald ein Mensch alt und krank und am Sterben ist, gehen Alle irgendwie davon aus, dass es ein gaaaanz lieber Mensch gewesen ist und dass man natürlich sein allerletztes Hemd geben muss.
(Bei einem Vortrag über Angehörigenpflege sagte eine Referentin einmal: "Auch wenn die Gesellschaft das nicht hören will: Nicht jede pflegebedürftige Mutter, war eine gute Mutter, etc".)
Und selbst, wenn die TE ein gutes Verhältnis zu ihrem Vater hatte... ich finde, Gedanken darf man sich über alles machen.
Gruß, liki