Elternzeit unterbrechen wegen zweitem Kind-was passiert mit der Restzeit?

Hallo,

ich habe die Tage schon einmal im Babyforum gefragt, aber keine passende Antwort bekommen, daher versuche ich es hier nocheinmal.

Meine Tochter ist jetzt genau 1 Jahr. Ich bin noch zuhause und werde ab Januar Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

jetzt bin ich wieder schwanger und werde ab April 2013 Mutterschutz haben, ET im Juni.

Was passiert mit meiner restlichenElternzeit? Das letzte der drei Jahre kann ich ja aufheben bis zum 8.Lebensjahr, aber was ist mit dem "angefangen zweiten Jahr"?

Bekomme ich die Monate gutgeschrieben die derzeit wegen dem zweiten Kind nicht genommen werden (also April bis Oktober) oder sind die einfach weg?

Ich arbeite im öffentlichen Dienst falls es wichtig ist und bekomme kein Mutterschaftsgeld .

Danke für Eure Hilfe!

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Hallo,

vielleicht hilft dir diese Seite weiter:

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/mutterschutz-elternzeit/wenn-waehrend-der-elternzeit-ein-weiteres-kind-kommt/

Lg capricorn81

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Wenn du die Elternzeit mit der Geburt des 2. Kindes abbrichst, ist der Rest des 2. Jahres weg. Du kannst aber auch die Elternzeit zu Ende laufen lassen und erst dann für das 2. Kind Elternzeit anmelden.

Wenn könntest du eh nur Juni bis Oktober gutgeschrieben bekommen, denn Mutterschutz ist kein Grund um die Elternzeit abzubrechen!

Bist du verbeamtet, dass du kein Mutterschaftsgeld bekommst? Dann würde ich die Elternzeit vom 1. Kind zu Ende laufen lassen. Wobei dann dir hier ohne BUndeslandangabe keiner eine Auskunft geben kann, weil Beamtenrecht Landesrecht ist.

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Anspruch auf Elternzeit hast du bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Einen Anteil von maximal 12 Monaten kannst du, mit Zustimmung deines Arbeitgebers, aufsparen und später nehmen (bis spätestens zum 8. Geburtstag des Kindes).
Du kannst die Elternzeit von Kind 1 weiter laufen lassen, bis zum 2. Geburtstag von Kind 2. Dann bis zum 3. Geburtstag von Kind 2 Elternzeit nehmen und das 3. Jahr von Kind 1 aufsparen und übertragen. Anschließend dann den Rest der Elternzeit von Kind 2 hinten anhängen.
Oder du unterbrichst die Elternzeit von Kind 1 mit der Geburt von Kind 2, nimmst die Elternzeit von Kind 2 komplett und hängst 12 Monate von Kind 1 hinten an.

Du müsstest mal ausrechnen, mit welcher Variante du besser fahren würdest.

Aber stell dich darauf ein, dass dir einige Monate deiner Elternzeit "verloren" gehen, weil sie über diese 12 Monate hinaus gehen.

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Hallo,

bei war es so ähnlich wie bei Dir.Bei mir wurde die Elternzeit vom 1.Kind unterbrochen wie die Elternzeit vom 2. Kind anfing.
Denn Rest vom 1.Kind wurde dann an die Elternzeit vom 2. drangehängt.

Frag einfach bei Deinem Arbeitgeber mal nach.

LG Sklave

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DAs geht nur, weil bei dir der Abstand größer als 2 Jahre war und somit weniger als 12 Monate übrig blieben.