Steuererklärung, doppelt "bestraft" ?

Hallo,
Es geht um die diesjährige Steuerklärung für das Jahr 2011.
Irgendwie fühl ich mich doppelt "bestraft".
Wir dürfen 900 € nachzahlen.
Ich war im letzten Jahre gut 6 Monate wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben ( inkl. Reha ) und habe entsprechend Krankengeld erhalten, was ja nun schon recht wenig im Vergleich zum eigentlichen
Einkommen war.
Mir war klar, dass es in diesem Jahr dadurch zu keiner Rückerstattung ( wie in all den Jahren davor) kommen wird, jedoch finde ich es erschreckend so viel nachzahlen zu müssen.
Haut das wirklich so hin ?

Wir haben 3/5. , wobei ich als Halbtagskraft die 5 habe und mein Mann die 3 hat.
Gruß asile

1

Krankengeld wird ohne Steuerabzug gezahlt.

Alles korrekt.

2

Hallo,

das kann leider passen.

Wie vwpassat zutreffend geschildert hat, handelt es sich bei dem Krankengeld um einen steuerfreien Bezug, der jedoch dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Das Krankengeld hast du somit ohne Abzüge erhalten und folgerichtig ist dies auch der Lohnbesteuerung unterworfen worden.

Isoliert gesehen hat dein Mann also verglichen mit dem Vorjahr in Relation mehr Geld mit der Steuerklasse III erhalten und du weniger mit der Steuerklasse V. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung sind in Summe also weniger Steuern gezahlt worden, da im Bereich der Steuerklasse III vergleichsweise wenig Steuern anfallen und du mit der Steuerklasse V weniger Einkünfte als im Vorjahr zu versteuern hattest.

Alleine schon aus diesem Grund gibt es eine Verlagerung, die aufgrund dieser Steuerklassenwahl durchaus zu einer Nachzahlung führen kann.

Nun hinzu kommt, dass das Krankengeld nun in einem zweiten Schritt auch noch berücksichtigt wird. Es ist zwar steuerfrei, aber progressionserhöhend.

Beispiel:
Ihr habt beide zusammen 50.000 € Einkünfte und darauf einen Steuersatz von 25%.
Die Steuerlast würde bei 12.500 liegen.

Wäre das Krankengeld steuerpflichtig, hättet ihr 55.000 Einkünfte bei einem Steuersatz von 30%. Die Steuerlast läge nun bei 16.500 €.

Progressionsvorbehalt bedeutet nun, dass die 50.000 € Einkünfte mit dem Steuersatz bemessen werden, der angefallen wäre, wenn das Krankengeld steuerpflichtig wäre - also 30%.

Somit entsteht eine Steuerlast von 15.000 €.

Steuerfrei mit Progressionsvorbehalt ist in der Tat nicht vollkommen frei von Nebenwirkungen ;-)

Kumuliert man nun die beiden genannten Effekte, ist für mich eine Nachzahlung sehr realistisch.

Viele Grüße,

Silberfunken

3

Fehlerteufel:

Das Krankengeld ist natürlich NICHT der Lohnbesteuerung unterworfen worden.
Es fehlte nur das NICHT ;)

4

ärgerlich, aber leider richtig, wie schon geschrieben wurde.

Passiert dir bei Elterngeldbezug auch.
Wir haben uns in den Jahren auch geärgert.