Niederlassung während der Elternzeit geschlossen - und jetzt?

Hallo zusammen!

Ich befinde mich gerade erst in Elternzeit, diese habe ich für 2 Jahre angemeldet.
Nun ist die Niederlassung geschlossen worden...
In der Elternzeitanmeldung habe ich nicht geschrieben, dass ich nach einem Jahr schon wieder kommen möchte, könnte ich dieses trotzdem???

Zurück wollte ich sowieso nicht mehr, aber das können die ja nicht wissen.
Es gibt natürlich noch andere Niederlassungen, die aber ab ca. 250 km entfernt sind - das wäre ja unzumutbar, oder?

Was ist zu tun? Selber kündigen ist ja Quatsch...
Eine Abfindung würde mir ja angerechnet werden beim Arbeitslosengeld, sollte ich nicht so schnell eine Stelle finden.

Wie wäre es, wenn ich ihm vorschlage er beschäftigt mich weiter 2 oder 3 Monate und stellt mich frei?!

Aber dazu müsste ich eine Antwort auf meine erste Frage bekommen: Kann ich trotz Anmeldung von 2 Elternzeitjahren nach einem Jahr schon sage ich möchte TZ oder VZ wieder kommen?

LG
Mona

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Ja, das kannst Du aber die Niederlassung gibt es doch gar nicht mehr?!
Worauf willst Du denn genau hinaus?

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Auf eine Kündigung mit Abfindung, damit ich mich woanders bewerben kann.

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Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag überhaupt für ein Arbeitsort?

Damit steht und fällt alles weitere.

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Mache all deine Ueberlegungen noch mal in 1,5 Jahren. Jetzt bist du in Elternzeit. Die Angabe gegenüber deinem AG war bindend und nur der AG kann dich daraus entlassen. Nichts anderes wirst du von dem AG hören. In 1,5 Jahren kann eine Menge passieren. Vielleicht gibt es bis dahin eine neue Filiale in zumutbarer Entfernung.

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Trotzdem kann sie Teilzeit in Eltzernzeit wiederkommen, da bleibt sie ja in Elternzeit und das musste sie vorher auch nicht ansagen. Die Frage ist nur, wohin will sie wiederkommen?!?

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Der AG kann das aber aus betrieblichen Gründen ablehnen. Und wenn das kein betrieblicher Grund ist...was denn dann? Oder er hält sich zurück und bietet ihr einen Teilzeitjob für 15 Stunden die Woche in der 250 km entfernten Niederlassung an. Ist ja ihre Sache, ob sie das annimmt.

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da hast Du Pech. Bei einer Kündigung aus wichtigem betrieblichen Grund muss er Dir gar nichts geben und kann fristgerecht kündigen.

Du kannst kündigen und bekommst - soweit ich weiß - keine Sperre beim ALG1 , da Du ja auch einen wichtigen Grund hast.

Gruß

Manavgat

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>> Es gibt natürlich noch andere Niederlassungen, die aber ab ca. 250 km entfernt sind - das wäre ja unzumutbar, oder?<<

Solange in Deinem Arbeitsvertrag kein Arbeitsort angegeben ist, kann Dich Dein AG auch auf einer nordfriesischen Insel einsetzten.

Ist ein Arbeitsort festgelegt, kann der AG Dich betriebsbedingt kündigen. Und das geht auch während der Elternzeit - er braucht nur eine Genehmigung eines Amtes, das für den Arbeitschutz in seinem Unternehmen zuständig ist. Und bei Betriebsstilllegung (und falls Du Dich weigerst 250km entfernt zu arbeiten) wird er die vermutlich bekommen.

Achja und zur Verkürzung der Elternzeit: Du hast Dich auf 2 Jahre bindend festgelegt. Verkürzungen bedürfen des Einverständnisses des AG und auch einen Antrag auf TZ in Elternzeit kann der AG aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Und die Tatsache, das Dein Arbeitsort gar nicht mehr besteht (sofern er vertraglich festgelegt ist), ist mit Sicherheit ein wichtiger betrieblicher Grund.

Zusammenfassend würde ich sagen, Deine Chancen aus der Betriebsstilllegung noch ein paar Euros 'rauszuschlagen sind denkbar mies - die Trümpfe hat in Deinem Fall der AG in der Hand. Zumindest solange Du nicht das Risiko eingehen möchtest, tatsächlich 250km (oder mehr) entfernt eingesetzt zu werden.

Grüsse
BiDi

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"Und die Tatsache, das Dein Arbeitsort gar nicht mehr besteht (sofern er vertraglich festgelegt ist), ist mit Sicherheit ein wichtiger betrieblicher Grund."

Das glaube ich kaum, zumal wichtigere Grund nicht reicht, sondern es ein dringender betrieblicher Grund sein muss. Er wird ihr Teilzeit schon anbieten müssen, aber eben in einer anderen Niederlassung und dann steht sie doof da!