Hallo ich habe am 21.9 mein 4 Kind bekommen. Mein Mann arbeitet und wir bekommen noch etwas Harz4 dazu da er nicht genug verdient für uns alle.
Nun meine Frage...
Wird das Amt die Nachzahlungen behalten oder stehen mir die zu? Da ich im September und Oktober nichts für meine kleine bekommen habe.
Wenn ich dann für 3 Monate nachzahlungen kriegen würde kann das Amt mir dann den Monat die komplette Leistung sperren und sagen das wir von der Nachzahlung leben sollen?
Danke im vorraus...
nachzahlung frage Elterngeld/kindergeld
Hallo,
Elterngeld und Kindergeld wird doch bei ALGII in bestimmten Grenzen/Bedingungen immer angerechnet. Dann doch sicher auch bei Nachzahlungen. Warum sollte es da anders sein.
Bin gespannt auf die Expertenantworten.
LG, Andrea
weil ich habe ja für september und oktober kein geld für mein baby bekommen da steht ihr ja auch geld zu
Die Frage ist: wird bei dir das EG generell komplett angerechnet oder nur bis auf 300€?
Wenn es komplett angerechnet wird, dann auch die Nachzahlung. Wenn nicht, dann wirst du von der Nachzahlung je Monat 300€ behalten können (schätze ich)
Vorausgesetzt sie haben dir für September und Oktober nicht schon das Geld was du jetzt erst bekommen hast mit in dein Einkommen eingerechnet.
wann gehst du denn wieder areiten?
In 3 Jahren woh, wenn die Elternzeit vorbei ist
Was soll denn diese Gegenfrage?
Ist die standardmäßig bei einigen Nutzern auf Knopfdruck verfügbar?
Sie hat doch echt nur normal gefragt... Dann antworte doch bitte oder lass es sein.
Hallo,
ganz einfach:
Wurde dir bisher für das "frische" Kind keinerlei Einkommen (EG/KG) angerechnet, so wird es mit Zufluss gegengerechnet.
Wurde dir aber schon (mehr oder weniger fiktiv auf Bescheide) Geld monatlich mit angerechnet, dann bleibt alles, wie es ist, bzw. wird angepasst/nachberechnet.
Ja, das Arbeitsamt kann sämtliche Leistungen einstellen, wenn du einen "Batzen" Zufluss hast, weil dir für die ersten Lebensmonate des Kindes zwar Regelsatz zugestanden, aber kein "Kindereinkommen" abgerechnet wurde. Im Normalfall machen sie das aber nur, wenn selbst bei Aufrechnung auf 6 Monate noch jeder Monat zum Ausschluss führt.
Solltest du "rausfliegen" und einen Neuantrag stellen müssen, mach das gleich für einen Monat danach, denn dann ist der "Batzen Geld" Vermögen, kein Einkommen mehr. Dazu musst du aber mindestens einen Monat rausgeflogen sein.
Bist du familienversichert? Wo sind die Kinder versichert? Mit welchem Zufluss rechnest du und wieviel bekommst du ALG II derzeit?
(Die Fragen zu beantworten ist nur notwendig, wenn Absatz 1 zutrifft)
Gruß
Die Frage ist ja, ob das Elterngeld vorher schon bei der Berechnugn berücksichtigt wurde oder nicht. Ist es da schon abgezogen worden, kannst du das Geld behalten, wenn nicht, wird alles angerechnet und ja evtl. musst du dann auch von der Nachzahlung leben!