Ich habe eine Frage!
Für die Krippe braucht man ja diese Arbeitgeberbescheinigung(was ich gut finde)!!! Ich wurde gestern von einer Bekannten gefragt ob diese nur in der Kita vorgelegt wird oder ob die Kita diese an die Stadt weiter gibt? Ich konnte darauf nicht Antworten...ich denke dass die Kita diese nur braucht um den Anspruch auf den Platz gültig zu machen! Oder?
Ich weiß es ist eigentlich eine sinnlose Frage aber vielleicht könnt ihr mir helfen damit die Diskusion mit meiner Freundin aufgeklärt wird.
Mein kleiner ist noch nicht in einer Krippe von daher weiß ich das auch nícht und könnte da auch nicht nachfragen!!
Ich danke euch schon mal für eure Hilfe...
LG Isa
Arbeitgeberbescheinigung für Krippe
was meinst du?
bei uns muss der arbeitsvertrag und die letzten gehaltseingänge beim jugendamt vorgelegt werden für den rechtsanspruch. mit dem bewilligten rechtsanspruch gehst du zur kita. bei der kita legst du nur das gesamte einkommen beider eltern vor, das wiederum geht zum träger der kita. und dort wird entschieden, wieviel man monatlich für den platz zahlen muss...
das ist hier nicht so...hier bekommt man einen Vordruck den der AG ausfüllt und man diesen dann der Kita gibt!
dann denke ich, geht es noch zur stadt bzw. jugendamt, weil die ja normalerweise immer einen teil bezuschussen.
fürs bessere verständnis: jeder platz kostet sagen wir mal 600 euro im monat, davon zahlen die eltern bspw. 90 euro, dann übernimmt das jugendamt 510 euro monatlich. bei besserverdienenden dementsprechend weniger. daher müssen die ja wissen, was die eltern verdienen, werden das in eurem fall also von der kita bekommen...
Hallo,
hier in Berlin bekommt man nur einen Kitaplatz, wenn man einen Kitagutschein hat, den man beim Jugendamt beantragt.
Bei dem Antrag ist ebenfalls ein Formular dabei, welches vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss, um den Bedarf der Betreuungszeit zu ermitteln.
Das heißt, kein Job, kein Kitaplatz.
LG Susann
das man den Job braucht weiß ich schon. Ist auch richtig so. Hier bei uns Gibt es eine Kids Card die man dort abgibt wo man sich einen Platz reserviert und dann 2 Monate bevor der in Anspruch genommen wird muss man ein Vordruck vom AG ausfüllen lassen als Nachweis.
So kenne ich das von Freunden deren Kinder im Kiga sind unter 3 Jahren.
Hallo,
also bei uns in Hamburg müssen wir das alles auch beim Amt und nicht bei der KiTa vorlegen, denn das Amt bewilligt den KiTa Gutschein.
LG