Fiktive Berechnung Alg I

Hallo zusammen.

Ich brauche mal eine Auskunft.

Mein AlgI wurde jetzt nach der Elternzeit fiktiv berechnet. Ich habe bisher als Arzthelferin gearbeitet und habe berufsbegleitend ein Studium zur Informatikerin abgeschlossen. Aufgrund der Elternzeit bzw. Schwangerschaft habe ich aber noch nicht in dem Beruf gearbeitet.

Nun habe ich noch mal nachgefragt und man meinte, ich hätte bisher nur als Arzthelferin gearbeitet und danach würde sich die Berechnung richten.

Ist das wirklich korrekt so? Ich dachte der Abschluß ist entscheidend? Schließlich möchte ich in dem Bereich auch arbeiten!
In der Leistungsabteilung hat man mich aufgrund des Abschlusses in die bessere Stufe eingeteilt, allerdings muß das mit dem Betreuer (bei dem ich erst noch einen Termin habe) geklärt werden. Vielleicht weiß hier jemand Bescheid?

Danke für eure Antworten! :)

Viele Grüße,
D.

1

Das Arbeitsamt geht immer von dem Beruf aus,den du vor dem Bezug von ALG1 ausgeübt hast ob du nun studiert hast oder nicht und da man für Arzthelferin kein Studium braucht hat das schon seine Richtigkeit.

2

Wenn ich studiere (ohne vorher gearbeitet zu haben), bekomme ich DANACH GAR KEINE Unterstützung.

Da könnte ich ja auch sagen, naja, ich hab das aber studiert. Ich hätte also eigentlich im letzten Jahr so und so viel Euro damit verdient.

Natürlich MUSS das darauf bezogen werden, was du DAVOR gemacht hast. Das ALG1 gibt es ja nur auf den Anspruch, den du DAVOR erworben hast. Da das in deinem Fall kein direkter, sondern ein indirekter Anspruch ist und eben fiktiv ermittelt werden muss, muss er auf deine Beschäftigung VOR der Elternzeit berechnet werden.

3

Nein, das sollte nicht korrekt sein, du bekommst nach dem Beruf ALGI für den du dich bewirbst! So verstehe ich das jedenfalls dort:

"Die Höhe des fiktiven Arbeitsentgelt ist in vier Qualifikationsstufen gestaffelt und von der Beschäftigung abhängig ist, auf die sich die Vermittlungsbemühung der Agentur für Arbeit für Sie erstrecken!"

http://www.arbeitsagentur.de/nn_546672/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Hoehe-Anspruch/Bemessungsentgelt-zeitraum/Bemessungsentgelt-zeitraum-Nav.html

4

das würde ja im umkehrschluss heißen: wäre ich gelernte frisöse, werde arbeitslos und möchte nun als professor arbeiten, bekäme ich den höchstsatz an alg2 und zwar für den rest meines lebens, weil mich ja niemand einstellt???

5

So ein Unsinn, wo ziehst du denn diese Schlüsse her?!?

1. Gehts hier um ALGI!
2. Gehts um den Beruf in dem dich die Agentur für Arbeit versucht zu vermitteln und das ist in dem Falle eben der Informatikabschluss.
3. Steht dies so auf der von mir zitierten Seite der Agentur für Arbeit!

weitere Kommentare laden