Kurzarbeit ist angesagt und ich hab soooo viele Überstunden!

Hallo,

unser Chef hat uns am Montag mitgeteilt, dass ab 01.11. Kurzarbeit ansteht. Wir sind ein kleiner Betrieb von 9 Mitarbeitern und alle sollen gleich 50% in Kurzarbeit gehen.
Bisher habe ich eine 20 Stunden Woche gearbeitet, da die zeit aber nie ausgereicht hat, waren es oft 25-30 Stunden. So haben sich nun 213 Überstunden angesammelt.
Da ich nun nur noch 50% arbeiten soll, heißt das, das ich beispielsweise im November ganze 10 Tage a 4 Stunden arbeiten soll. Von den ARbeitsagentur gab es noch kein ok, die nette Dame kommt erst ende des Monats zur Begutachtung.

Meine Frage ist nun, muss mein Überstundenkonto auf null gebracht werden, bevor ich in Kurzarbeit gehe? Mein Chef möchte, das ich während der Kurzarbeit meine gesammelten Überstunden abarbeite, das heißt aber, er sieht mich vor Ende der Kurzarbeit im Mai gar nicht mehr. Ich war alleine für alle Administrativen Aufgaben zuständig, Buchhaltung, Personalabrechnung, Versicherungsangelegenheiten, Versand, Einkauf...
Er möchte das nun alles selbst machen, hat aber keine Ahnung davon.

Heute war mein erster Tag zuhause und schon klingelte das Telefon, weil auf ARbeit nix mehr ging.

Ich hatte schon ein Gespräch mit ihm, dass er mich aus der Kurzarbeit raushalten soll, aber ermöchte alle gleich behandeln.

Nun kann es doch nicht Ziel und Zweck sein, dass ich kaum zuhause, schon angerufen werde. Das kann ja schlecht so 6 Monate weitergehen, zumal der Gehaltsabzug schon beträchtlich ist.

Über Tipps wäre ich sehr dankbar!

Gruß

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Wenn er dich dauernd anrufen will oder muß, kannst du ihn ja mal nach Bereitschaft fragen ;-) (Muß auch bezahlt werden).

vllt hilft dir das weiter:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kurzarbeit-__f390.html

## Urlaub, Überstunden, Arbeitszeitkonten

Der Resturlaub muss vor Beginn der Kurzarbeit abgebaut werden, wobei soziale Belange der Arbeitnehmer/innen zu beachten sind. Die Arbeitszeitkonten müssen nach den gesetzlichen Vorgaben abgebaut werden, außerdem dürfen keine Überstunden geleistet und Aufträge nicht fremdvergeben werden. Regeln bzw. ausschließen muss der Betriebsrat auch den Einsatz von Leiharbeitnehmern.

Für entstehende Urlaubs- und Bildungsurlaubsansprüche sollte vereinbart werden, dass Urlauber aus der Kurzarbeit herausgenommen werden und für diese Zeit der Arbeitgeber das ungekürzte Urlaubsentgelt zahlt. Wenn nötig, sollte auch geklärt werden, ob und wie während der Kurzarbeit Urlaub gewährt wird. Die Mitbestimmung zur Urlaubsgewährung gem. § 87 Abs. 1. Nr. 5 BetrVG bleibt bestehen.

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http://www.arbeitnehmerkammer.de/mitbestimmung/haeufig-gestellte-fragen/kurzarbeit/

Ich würde ihm einfach nicht mehr am Telefon zur Verfügung stehen, sondern ihn auflaufen lassen. vllt überlegt er sich dann ja noch, ob seine Entscheidung richtig war.

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Wenn er dich zum überstundenabbau heimschickt, dann kann er dich auch nicht anrufen. Ich wäre nicht erreichbar.

Wende dich an eine Anwältin, so wie dein Chef sich das denkt, geht es nicht.

Gruß

Manavgat

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Ich wäre auch nicht erreichbar.

Die liebe Kurzarbeit, ich hoffe wir bleiben diesesmal verschont #schein

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Hi,
wir haben im Moment auch Kurzarbeit.

Verkaufsabteilung hat 10%, Personalbüro 0%, Rest Kaufmännisches 20%, Betrieb 20 %.

Es gibt nunmal Abteilungen, die können nicht Kurzarbeit machen, das Personalbüro hat ja mehr arbeit als vorher.

Und wenn Dein Chef nicht viel Ahnung hat, sollte er Dich schön mal aus der Kurzarbeit raushalten.

Gruß Claudia

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Hi,

kannst Du Dir die Überstunden nicht auszahlen lassen? Wird zwar bestimmt auch ordentlich Abzüge ergeben, aber besser als nichts? Vielleicht kann man das ja auch mit den Kurzzeitmonaten überbrücken? Muss ja auch sonst keiner von erfahren, schließlich machst Du ja die Personalabrechnung?

LG

Mareia