Hallo!
Mein Bruder muss zum Januar aus seine Zweiraumwohnung ausziehen, da sein Vermieter angeblich die Wohnung für seine Tochter braucht, die hier studieren will. Ich glaub, dem Vermieter gehört ein ganzes Haus mit 6 Wohnungen. Nun sagte mein Bruder mir, dass heute Leute kommen, um die Wohnung zu sehen.
Ich weiß, dass man als Eigentümer bedarf auf die Wohnung hat, wenn man wieder in die Gegend zieht und die Wohnung braucht.!? Aber gilt es auch für die Tochter oder gar für fremde? Also kann er mein Bruder einfach zu rauswerfen?
Gut, jetzt ist die Geschichte nicht ganz transparent, aber ich besuche mein Bruder nachher, da wird er mir das ganze nochmal in Ruhe erzählen. Ich werde es dann nachher euch mitteilen.
Bin über Infos sehr dankbar!!
Vermieter zwingt zum Auszug!
gilt das nicht noch unter "Eigenbedarf" ist ja das Kind des Vermieters
ja aber wieso müssen dann leute zum angucken kommen? Entweder die soll da einziehen oder eben nicht. Angucken ist dann jawohl nicht nötig.
Dein Bruder hat doch sicher eine schriftliche Kündigung bekommen, oder?
So, und Leute muss er schon mal gar nicht reinlassen, wenn es sich nicht um Handwerker oder besagte Tochter handelt.
Mein Rat: Anwältin oder mieterschutzbund und der Kündigung widersprechen.
Gruß
Manavgat
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf geht quasi für die gesamte Verwandtschaft. Für eine Tochter also sowieso. Und dass sich die Tochter und deren Anhang die Wohnung vorher ansehen wollen, ist vielleicht auch verständlich.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf muss aber IMMER begründet werden und es muss IMMER die aktuelle Wohnsituation desjenigen dargelegt werden, der einziehen will und auch der Grund, warum er dort einziehen will. Der Mieter muss wirklich die Möglichkeit haben, das zu überprüfen. Fehlen diese Angaben, ist die ganze Kündigung unwirksam. Die Gründe können auch nicht "nachgereicht" werden.
Hallo,
hier mal ein paar wichtige Infos dazu. Die Broschüre gibt Auskunft über alle wichtigen Dinge.
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren/Mieterschutz_bei_Eigenbedarf.pdf?__blob=publicationFile
kurze Erklärung gibts auch noch dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbedarf_%28Mietrecht%29