wieviel Eigenbedarf bei 2 Kindern neue Familie / Unterhalt Volljährigkeit

Hallo!

Kind meines Mannes wird bald 18. Es wurde jetzt etwas vom JA ausgerechnet.
´Bei Volljährigkeit müssen ja beide Eltern zahlen.

Nun ist der Eigenbedarf bei beiden mutter und vater 950 euro.

Als weitere Berechnungen wurde das 2. minderjährige Kind angegeben, das mein Mann mit seiner ex hat, für das er unterhalt leisten muss.

Unsere beiden gemeinsamen Kinder (für die er ja auch aufkommen muss, zwar ohne unterhalt, aber trotzdem geld kosten) wurden nicht mit angegeben.

Inwiefern müsste das denn noch Auswirkungen haben?? Kinder sind 4+2 Jahre.

Dann habe ich jetzt gelesen, das man den Eigenbedarf erhöhen kann, wenn die Mietkosten 360 euro übersteigen.
Also wenn Mietkosten 460 Euro sind, das der Eigenbedarf 1050 Euro ist.

Aber bis wieviel darf es denn die Mietkosten übersteigen, bis wann es angerechnet wird..

Beispiel: Wir leben in einer Wohnung 135 m2, 4,5 zimmer, und zahlen 650 Euro mit Mann, Frau, 2 gemeinsame Kinden, 2 Kinder die alle 2 Wochenenden kommen(haben ein gemeinsames kleines Zimmer) und wir noch ein 3. gemeinsames Kind bekommen. Ich zur Zeit nicht arbeite..

und die Ex lebt mit Lebensgefährten zusammen mit den beiden Kindern meines Mannes in einer Wohnung von 155 m2,6zimmer und zahlen ca. 1200 Euro? der lebensgefährte arbeitet.

Also zahlen sie fast das doppelte wie wir.. aber deswegen könnten sie jetzt nicht 550 euro mehr eigenbedarf angeben, oder?

Das hab ich erst heute gelesen.. und davon steht auch nichts bei der berechnung des JA.

MfG
und danke

kleines-sternlein

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Hallo

Was hat die Wohnung der Ex mit euch zu tun? Und der Lebensgefährte`?

Allein sein Einkommen und die Anzahl der Kinder nach Alter spielen beim Unterhalt eine Rolle.

Bianca

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hey

habe das hier gefunden:
Im Selbstbehalt sind Kosten für Unterkunft in folgenden Höhen enthalten:
In den Selbstbehaltwerten ist ein Anteil für Unterkunft einschließlich Heizung von 360,- € enthalten.

Im Gegensatz dazu ein Anteil von 450,- € Warmmiete bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber volljährigen Kindern und Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Eltern.

Dieser kann im Einzelfall angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist. Wenn die Miete wesentlich mehr als 360,- € ausmacht und keine preiswertere Unterkunft gefunden werden kann. Im Selbstbehalt sind Mietkosten enthalten, soweit höhere nicht vermeidbare Wohnkosten bestehen, ist der Selbstbehalt entsprechend anzuheben. hierbei wird Wohngeld berücksichtigt und ebenso ob die Wohnung von mehren bewohnt wird.

Die Sätze verringern sich u.U. auch, wenn der Unterhaltspflichtige keine Mietkosten hat (z.B. beim Wohnen in der abgezahlten Eigentumswohnung).
Der Selbstbehalt ist nicht zu reduzieren wenn die Wohnkosten des Schuldners die 360 bzw. 450 € monatlich nicht erreichen.(vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1020) Es bleibt ihm überlassen ob er seinen Wohnbedarf besonders einfach gestaltet.

seine kinder spielen eine rolle.. ja.. ok. und um wieviel müsste dann der selbstbehalt erhöht werden, bei 2 gemeinsamen kindern mit mir im alter von 2-4 jahren?

Mfg

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Hallo

Das kommt doch auf sein Einkommen an. Er hat also die 18 jährige und 1 Kinder mit dir?

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Was macht denn die bald Volljährige beruflich bzw. schulisch? DAS ist doch schon mal die erste Frage. Je nachdem, wie diese Antwort lautet, bekommt sie entweder gar keinen Unterhalt, oder sie ist den minderjährigen Kindern gleichgestellt, oder sie wird eben nachrangig behandelt - nach den minderjährigen Kindern.
Und natürlich zählen alle seine leiblichen (oder adoptierte) minderjährigen Kinder gleichermaßen.

Das JA verrechnet sich gern. Der Vater muss aber auch nie unterschreiben!

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Wie das mit den Mietkosten ist, weiß ich leider nicht.
Die beiden kleinen Kinder erhöhen m.M.n. nicht den Selbstbehalt. Wohl aber wird der dann verbleibende Betrag (ich vermute einen Mangelfall, richtig?) auf die 4 Kinder verteilt, nicht nur auf die 2 großen Kinder.
Sagen wir mal, dein Mann verdient 1600€. 650€ stehen dann für Unterhaltszahlungen zur Verfügung. Die bekommen dann aber nicht vollständig die bei beiden Kinder der Exfrau, sondern es wird anteilig auf alle Kinder verteilt.

LG
Susanne

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Danke für die Antworten.

Das Kind, das jetzt volljährig wird geht noch zur Schule.
Ausgerechnet vom JA wurde, das sie den Mindestbedarf an Unterhalt bekommt.. also glaub es waren 670 euro mit kindergeld zusammen.

die eltern müssen jetzt ca. 490 euro zahlen.. mutter x betrag, vater x betrag.

aber nicht genau 50/50 aufgeteilt..war ca. 55/45

Aber bei der berechnung vom JA wurden unsere gemeinsamen Kinder gar nicht erwähnt??

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Wie viel verdient dein Mann?

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ca. 3200.. die Mutter minimal weniger..

es geht hier ja auch nicht um einen mangelfall... sondern wieviel die mutter.. und wieviel der vater zu zahlen hat.
der vater hat aber dafür 3 Kinder für die er ZUSÄTZLICH noch aufkommen muss.

Die Mutter hat ja nur ZUSÄTZLICH noch ein Kind, muss für dieses aber kein Unterhalt leisten, also für das minderjährige.

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Also die Kinder sind 18, 14, und 2x unter 3 Jahren und er verdient 3200 Euro?

Dein Mann hat dann fünf berechtigte Personen (Vier Kinder, Dich) und ist somit in der DDT um 3 Stufen herabzustufen. Stufe 6 wird also zu Stufe 3.

Damit bekommt das
2. Kind 377 Euro
3. Kind 257 Euro
4. Kind 257 Euro

Wenn die KM 2.900 verdient und er 3200 sind das zusammen 6.100 Euro. Das wäre schon Unterhalt nach den Regelungen des Einzelfalls, Altersstufe ist Stufe 4.

Die 670 Euro gelten nur, wenn das Kind schon außer Haus lebt.

Wichtig zu wissen ist, dass seine Haftungsquote, solange das Kind privilegiert, also den anderen Kindern gleichgestellt ist (also bis zum Abi oder Auszug) nicht zu einem höheren Zahlbetrag führen darf, als er allein nach der DDT leisten müsste. Das führt ihn wieder zurück in die Stufe 3, also 353 Euro als ermittelter Höchstbetrag.

KM hat ja ebenfalls 2 Kinder. Nach Stufe 5 420 für das 14j. Kind, 402 für das Ältere. (Oder hat sie weitere Kinder?) Somit ist ihr Einsatzbetrag höher. (Er 353x100 /755, Sie 402x100/755, also ca. 47% er, 53% sie).

Die Frage ist, wie das JA auf den Bedarf von 670 Euro kommt, was verdächtig nach dem Bedarf des außerhäusig untergebrachten Kindes klingt.

In Summe sollte er nicht mehr als die 353 Euro zahlen müssen.

Als Probeberechnung:
3.200 - 377-257-257-353 = 1956 Euro Restbetrag, so dass nicht nur der Selbstbehalt erhalten bleibt, sondern auch der Bedarfskontrollbetrag in Stufe 3 (1.150) Euro nicht unterschritten ist.

Wichtig ist, dass daran gedacht wird, dass nach dem Abi die Privilegierung endet, das heißt, alle minderjährigen Kinder und unterhaltsberechtigten Partner gehen in der Rangfolge vor.

LG

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Hey
das hört sich so an, als ob du etwas ahnung hast..

Also, das bald volljährige Kind ist nicht außer haus.. sondern wird weiterhin bei der mutter wohnen.
Warum sie allerdings den höchstbedarf von 670 euro hat, obwohl sie zu hause lebt, ist uns auch nen rätsel.

vielleicht weil beide elternteile viel verdienen? keine ahnung.

kind geht noch 2 jahre zur schule und wird dann vielleicht eine ausbildung starten.

Es wurde ausgerechnet, das sie 670 euro bekommt.. davon ja dann die 184 euro kindergeld abgezogen..=486 euro, die die eltern noch zu zahlen haben..
im moment sind wir nicht bei 300 euro irgendwas euro wie du schreibst, sondern bei 200euro irgendwas...

die mutter muss ein paar euro mehr zahlen als der vater, da beim vater 360 euro unterhalt für das kind mit der ex abgezogen wurde vom netto und er somit etwas weniger dann hat, obwohl vorher er mehr netto hatte.

aber in der berechnung stehen halt nicht wie im gegensatz zu seinem anderen kind mit der ex.. nicht die namen unserer kinder, die mit berücksichtig werden.
denn es kann ja eigentlich kein privatvergnügen sein.
denn bei minderjährigen kindern darf er ja auch, je nach dem wieviel unterhaltsberechtigte er hat, eine stufe runter gehen, die er zahlt.
warum also dann bei volljährigen nicht mehr? Für die muss er ja auch aufkommen können.

Ich versteh nicht, wie da vielleicht noch etwas minus 2 kinder ausgerechnet werden soll?

irgendwie so kompliziert..
schade, das er erst so spät nen termin beim anwalt bekommen hat, dann wüsste man wenigstens, was auf einen zu kommt.

mfg

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***Die Frage ist, wie das JA auf den Bedarf von 670 Euro kommt, was verdächtig nach dem Bedarf des außerhäusig untergebrachten Kindes klingt.***

670 Euro entsprechen exakt dem Unterhalt der meinem volljährigen, bei mir lebenden Sohn (Abiturient), ebenfalls sowohl vom JA als auch von unserer Anwältin berechnet wurde und mit "Einstufung nach DT Gruppe 8" in der Berechnung vom JA ausgewiesen ist.

Ich habe die Berechnung gerade vor mir liegen und da wurde von meinem bereinigten Nettoeinkommen lediglich 900€ Eigenbedarf abgezogen. Es gibt neben diesem Posten "abzgl Eigenbedarf" auch noch den Posten "abzgl vorrangiger Unterhalt". Der allerding ist bei mir leer geblieben obwohl ich ein Baby hatte für das ich selbst von meinem Einkommen aufkommen musste, da es bei mri lebt und der Vater ohne Einkommen auch.

Unsere Anwältin hat die Berechnung geprüft und offenbar keinen Fehler gefunden. Der Kindsvater (der nicht zahlt) hatte ebenso einen Anwalt eingeschaltet und auch nichts an der Berechnung auszusetzen gehabt.

Deswegen denke ich ist es durchaus rechtens bei der Berechnung sowohl die im eigenen Haushalt lebenden Kinder als auch unterhaltsanspruchberechtigte Elternteile NICHT mit zu berücksichtigen.

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