Ich hab da mal eine Frage.
Mein kleiner Bruder ist Auszubildener und musste sich aufgrund der Entfernung zur Arbeitsstätte ein Auto kaufen. Da er keine Ersparnisse hatte, haben wir einen günstigen Wagen auf Finanzierung gekauft. Ich habe für ihn gebürgt
Nun bekommt er seinen Lohn immer zum 15. eines Monats und die Autorate wird eigentlich zum 20. abgebucht.
Im letzten Monat wurde die Rate jedoch schon zum 15 abgebucht und der Lohn war noch nicht drauf.
Wir haben dann eine Mahnung bekommen und dort wurden Kosten von 30 Euro raufgeschlagen! Sind das nicht zu hohe Gebühren? Klar muss man Gebühren zahlen, aber doch nicht 30 Euro?!
Gibt es irgendwo einheitliche Regelungen, oder müssen wir das so hinnehmen?
lg
Rate konnte nicht abgebucht werden, hohe Kosten?
Ich habe hierzu das gefunden:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bundesgerichtshof-der-beste-freund-des-kunden-a-793778.html
Vielleicht hilft die Info.
Gruß, Goldie
Was steht denn hierzu im Kreditvertrag?
Meine Kunden z.B. können nur zwischen 1. oder 15. als Abbuchungstag wählen.
Kann die Lastschrift nicht eingezogen werden, sind lt. meiner Bank Mahngebühren und Verzugszinsen (5%) fällig.
Mir wäre der 20. als Abbuchungstermin neu...vielleicht klärt ihr noch mal, ob das seine Richtigkeit hat, oder ob es nicht doch der 15. ist, zu dem lt. Einzugsermächtigung abgebucht wird.
So oder so erscheinen mir 30 Euro als Rücklastschriftgebühr aber definitiv überteuert, und ich würde mich an die Verbraucherzentrale bzw. das Gewerbeaufsichtamt (?) wenden, um dort zu klären, ob die Gebühr in dieser Höhe rechtens ist.
Ich hab jetzt mal meinen Bruder in den Vertrag schauen lassen und da steht wohl das die Kosten für Verzug 5 Prozentpunkte über dem Jahreszins liegen.
Aber ich denke auch das 30 Euro schon bißchen sehr happig sind. Werde mich auf jeden Fall mal an die Verbraucherzentrale wenden!!
Danke für eure Antworten!
Was steht denn nun zum Abbuchungstag drin?
Ja es steht 15 drin, wurde halt in der Vergangenheit immer zum 20. abgebucht ;)