Ich habe mich auf eine Stellenanzeige beworben - für ein paar Stunden pro Woche in einem Büro. Klang nach 400-Euro-Job oder Teilzeitjob.
Nun habe ein Jobangebot bekommen. Der Job ist von den Stunden her eher wei ein Minijob und auch vom Gehalt.
Aber dafür, dass ich den Job auch machen darf, müßte ich ein Gewerbe anmelden. Der Arbeitsgeber weigert sich, mich anzumelden - weder Minijob noch Teilzeitjob.
Ich solle im Prinzip für die paar Stunden pro Woche ein Gewerbe anmelden und ihm dann eine Rechnung geben - soundsoviel Stunden - Preis pro Stunde (der Preis pro Stunde ist eher wie bei einem angemeldeten Job und nicht wie bei einem Handwerker) - wäre dann Summe X.
Geld bekäme ich immer erst am Monatsende - Rechnung könnte ich immer nur einmal im Monat stellen - genauso wie bei Gehalt.
Gewerbe anmelden kostet Gebühr und auch sonst müßte ich mich ja anmelden und diese Scheinselbstständigkeit versteuern.
Jetzt habe ich sogar gehört, dass da am Anfang sehr viele Rechnungen ins Haus flattern können - z.B. Berufsgenossenschaft.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Scheinselbstständigkeiten?
Gewerbe anmelden - Scheinselbstständigkeit statt Minijob
Das klingt sehr nach Scheinselbständigkeit und ist verboten.
Echt - sogar verboten. Zum Glück habe ich abgesagt. Es hätte sich finanziell nicht gelohnt, weil der Lohn so niedrig war und ich mich ja noch selbst hätte versichern müssen und die Kosten fürs Gewerbe, usw.
Entweder Finger davon weg lassen, oder weitere Stelle auf selbstständiger Basis suchen, somit hättest das Problem der Scheinselbstständigkeit gelöst.
Eine Scheinselbstständigkeit ist was anderes. Die ist verboten und tritt bei Freiberuflern ein, die immer nur den gleichen Auftraggeber haben.
Du kannst ein Gewerbe anmelden, das kostet je nach Gemeinde ein paar Euro. Als Kleingewerbe kannst du im Jahr 17500 Euro verdienen und bist nicht zur USt. Abgabe verpflichtet, d.h. auch keine Umsatzsteuervoranmeldung und der ganze Mist.
Du machst am Ende des Jahres deine Steuererklärung - ganz unkompliziert, nur mit Gewinn- und Verlustrechnung - wobei die zu zahlende Einkommensteuer ermittelt wird, die dann gezahlt werden muss. Bleibst du unter ... ich weiß die Zahl aktuell nicht genau, es waren mal 24500 € ... zahlst du keine Gewerbesteuer. Aber bei 400 € monatlich musste dir ja keine Sorgen machen.
Evtl. problematisch wirds bei der KK. Biste gerade in Elternzeit, dann nachfragen, wie hoch dein Dazuverdienst sein darf, ohne dass die die Hand aufhalten. Sollte aber bei 400 Euro machbar sein. Gilt ebenso bei Mitversicherung beim Ehemann.
LG
Achja, Berufsgenossenschaft will nichts von dir und bei geringem Gewinn verlangt auch die IHK (automatisches Mitglied bei Gewerbeanmeldung) auch nichts. Die Grenze muss erfragt werden.
Sie hätte dann nur einen Auftraggeber!
ich kenne mich zwar kaum aus, aber soweit ich weiß hast du dann (im gegensatz zu einem Minijob) keine Rechte bzgl Kündigung oder Krankengeld.
"Hat jemand Erfahrung mit solchen Scheinselbstständigkeiten? "
Ja klar, seit Jahrzehnten.
Noch mehr Erfahrungen habe ich aber mit Schwarzarbeit und Menschenhandel.
Wir sollten mal verhandeln.
Zeig ihm einen Vogel und such weiter!
Gruß
Manavgat
Das habe ich auch gemacht.
Hi,
wer sich mit dem Thema Scheinselbstständigkeit auseinandersetzt, dem empfehle ich einfach mal hier https://frisco-freelancer.de/ reinzuschnuppern. Auf der Seite kann man alles darüber erfahren und sich dazu auch noch super beraten lassen.
Ich habe mich vor kurzem selbstständig gemacht und um vorab Probleme zu vermeiden, wie die Scheinselbstständigkeit, habe ich eine Agentur beauftragt mich dabei ein bisschen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass es nicht dazu kommt.
Ich fühle mich sicher und es gab auch keinerlei Vorfälle oder Ähnliches.
Liebe Grüße