Steuerbescheid und Nachzahlung HILFE (dringend) !!!

Hallo zusammen,

haben ein Problem:
Mein Mann arbeitet in der Schweiz ich in DL
Wir mussten für 2010 und 2011 insgesamt 10.700€ Steuernachzahlung leisten. Dies wurde von uns bis gestern voll gezahlt.

Nun heut der Schock: Post vom Finanzamt, die wollen für 2012 und Vorauszahlung 2013 noch einmal 10.400 €

Steuerbescheid ist geprüft und i.O. Hat jemand eine Idee wie man soviel Geld bis zum 12.12.2012 aufbringen soll? Ungefähr die Hälfte haben wir, aber der Rest? Bank Kredit ist nicht drin. Bin ab April ungefähr in Elternzeit und dann können wir die Rate nicht mehr zahlen. Mussten uns jetzt auch erst ein neues Auto kaufen, zwecks einen Unfall, der nicht von uns verursacht wurde.
Weiß echt nicht mehr weiter und wäre über Tipps dankbar. Stundung bringt auch nichts, da dies nur bis zu einem halben Jahr geht. Und das hilft uns leider auch nicht weiter :-(

Der Steuernachweis für 2012 kann ja auch erst frühestens im März von uns abgegeben werden, da wir da erst alle Unterlagen haben. Wenn wir Glück haben, bekommen wir da 2000€ wieder.

Danke vorab für jeden Tipp!!!

VG ka83

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Hallo,

wenn sich Euer Einkommen ändert und Ihr jetzt schon voraussehen könnt, dass es für 2012 eine Steuererstattung geben müßte, dann würde ich Widerspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid einlegen und dem Finanzamt eine entsprechende Aufstellung übersenden. Meines Wissens wird der Vorauszahlungsbescheid dann geändert.

Ich würde einfach mal beim Finanzamt anrufen und mit den Leuten sprechen. Oder geht lieber direkt dorthin.

Liebe Grüße und toi toi toi

Sabine

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Danke für die Antwort. Aber leider berechnen die das auf Grundlage der Nachzahlung der letzten 2 Jahre. Da gibt es nichts dran zu Rütteln. Haben schon Rücksprache mit unserem Steuerberater gehalten. Die sind da im Recht :-[

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Nein, das stimmt aber nicht. Natürlich wird die Vorauszahlung aus den letzten Bescheiden berechnet, aber wenn ihr vorweisen könnt, dass sich die Situation im kommenden Jahr geändert hat, besteht keinen Grund der Vorauszahlung. Ruf doch einfach mal beim Finanzamt an.

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"Nun heut der Schock: Post vom Finanzamt, die wollen für 2012 und Vorauszahlung 2013 noch einmal 10.400 €"

"Steuerbescheid ist geprüft und i.O. Hat jemand eine Idee wie man soviel Geld bis zum 12.12.2012 aufbringen soll? Ungefähr die Hälfte haben wir, aber der Rest?"

Müsst ihr die Vorauszahlung in einer Summe leisten? Ich kenne das nur so, dass es in vier Raten aufgeteilt -also vierteljährlich bezahlt- wird. Mit anderen Worten: Wenn ihr die Hälfte des Betrages auf der hohen Kante habt, sollte das doch hinhauen...

"Der Steuernachweis für 2012 kann ja auch erst frühestens im März von uns abgegeben werden, da wir da erst alle Unterlagen haben. Wenn wir Glück haben, bekommen wir da 2000€ wieder."

Du, ganz ehrlich...auf "wenn wir Glück haben" würde ich mich nicht verlassen. Das sollte schon sicher sein...ansonsten werdet ihr ja für die nächste evtl. Nachforderung was zurücklegen müssen.

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Die Nachzahlung für 2012 wurde Aufgrund der Nachzahlung von 2010 und 2011 berechnet. Mein Mann zahlt pro Quartal vor. Da aber der Kurs sich extrem geändert hat, und wir die Hohe Nachzahlung der 2 Jahre hatten, haben wir jetzt nicht mehr die komplette Summe der 10.000€

Ja die wollen die Summe mit einmal zum Stichtag vom 12.12.2012

Die Vorauszahlung für 2013 erfolgt dann wieder pro Quartal. Also dann pro Quartal 2700€
Das klappt dann auch wieder.

Nur eben jetzt diese Summe mit einmal ist nicht so lustig :-(

Die Nachforderung für 2012 sind die 7400, aber eben ohne Steuererklärung. Aufgrund dieser Nachzahlung für 2012 kommt keine neue Nachzahlung für 2012, eher eben die Rückzahlung von rund 2000€. Das kommt mit den letzten 2 Jahren hin.

Hoffe es ist verständlich??? Weiß nicht wie ich es sonst schreiben soll. Sorry

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Ja, das ist alles richtig gelaufen. Wenn 2011 jetzt veranlagt wurde und dabei festgestellt wird, dass die bisher geleisteten Vorauszahlungen zu niedrig bemessen waren, dann wird eine nachträgliche Vorauszahlung festgesetzt mit vier Wochen Zahlungsfrist. Alles normal.

Für 2013 dann wie Du schreibst zu den üblichen Terminen.

Was mich viel mehr interessiert:

Arbeitet Dein Mann für einen deutschen oder schweizer Arbeitgeber?
Ist er Grenzgänger?
Hat der Steuerberater das Besteuerungsrecht für die Einkünfte geprüft? Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz sieht zB vor, dass die Einkünftige aus unselbständiger Arbeit zwar im Wohnsitzstaat (also D) besteuert werden, nicht aber, wenn sie im anderen Staat ausgeübt werden. Dann wäre es das Besteuerungsrecht der Schweiz. In diesem Fall wären die Einkünfte in D nicht noch mal zu versteuern sondern würden lediglich im Rahmen der Progression zu berücksichtigen (das heißt, der Steuersatz für alle anderen Einkünfte, die D besteuert ist zwar höher, aber der Arbeitslohn wird nicht noch mal besteuert).

Hat der Steuerberater geprüft, ob ggf. eine getrennte Veranlagung günstiger wäre?

Sofern der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist (Bescheiddatum +3 Tage + 1Monat) Einspruch einlegen, wenn er zB auch unter Vorbehalt der Nachprüfung steht, kann jederzeit noch geändert werden.

LG

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Erstmal gegen den Vorauszahlungsbescheid Widerspruch/Einspruch einlegen und mitteilen, dass sich das und das an EInkommen geändert hat (z.B. Elternzeit) und ihr deswegen von einer Rückzahlung in 2012 und auch 2013 ausgeht). DAnn sollte zumindest die Vorauszahlung nicht mehr da sein.

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10.700 € ? D.h. wenn ich das zu so später Stunde richtig überschlage um die 107.000 € (jetzt nur mal Freibetrag von 16.000 abgezogen, also noch nicht mal Krankenkasse und Co. mit eingerechnet) zu versteuerndes Einkommen, da sollte es doch Möglichkeiten geben Rücklagen zu bilden....

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Ne ne so viel ist das nicht. In den 10.700 sind die Nachzahlung 2012 und die Vorauszahlung 2013 1.Quartal.
Rücklagen hatten wir. Sind für Nachzahlung 2010 und 2011 drauf gegangen, sowie für Kindereinrichtung und Anschaffung die beim 1. Kind anstehen.

Von dem her, sind jetzt nicht mehr die Rücklagen so da, das wir die Summe mit einem Mal zahlen könnten.

Zumal es beide Einkommen mit einbezieht, da wir gemeinsam veranlagt sind.

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Ich danke euch allen für eure hilfreichen Antworten. Es ist soweit alles geklärt. Die Vorauszahlung ist noch offen. Rest wird jetzt gezahlt so wie das Fälligkeitsdatum ist. Da ist nicht dran zu Rütteln.

Aber alles im grünen Bereich :-D

Danke!!!!!!!!

(und alles ohne nach Geld hier im Forum zu betteln für ein Notebook und Handy ;-) )