Frage zur Kündigung KFZ Versicherung ! Nach Schaden

Hallo Ihr Lieben,
also ich habe da vorhin was von meiner Freundin gehört, was ich mir soooo gaaarrrrnicht denken kann. Und zwar: Sie hatte vor 3 Wochen einen kleinen Autounfall bei dem sie Schuld bekommen hat. Der Schaden des anderen PKWs wurde auf 1300 € festgelegt und Ihre Versicherung bekam dieses Schreiben vom Gutachter. Nun wollte Ihre KFZ Versicherung sie ab Dez auf 110 € im MOnat mehr hochsetzen. Daraufhin hat sie einfach die KFZ- Versicherung zum 31.12.2012 gekündigt und meinte damit wäre sie raus aus der Nummer. Sie versichert einfach bei Ihrer Mama mit und das andere wäre Ihr egal. Nun zahlt die Versicherung ja aber trotzdem die 1300 € an den Mann. Geht das wirklich so einfach ?
Ich kann mir das nicht vorstellen. #augen

Bitte mal paar Antworten.
LG und Danke #stern

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hallo,

grundsätzlich geht das so einfach. Sie kann einmal wegen Schaden kündigen oder ganz normal zum 01.01.2013. Wenn sie jetzt das Fahrzeug über jemanden anderes weiter versichert, dann werden ja über die Mutter die Prozente genutzt und nicht mehr ihre.
Wenn sie irgendwann ihre Prozente doch nochmal nutzen sollte, dann würde eben dann der schaden eingerechnet werden. Nach 7 Jahren verfallen die Prozente dann endgültig.
Sie selbst sollte allerdings mal schauen, ob sie trotz des Schadens nicht bei einem anderen Versicherungsunternehmen auf eigenem Namen günstiger unterkommt. denn die tatsache, dass ihre Mutter es versichert, sie aber Halterin ist und vermutlich dann kein Partner- oder Alleinfahrertarif mehr genutzt werden kann, macht den neuen Vertrag auch teurer.

vg, m.

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Mitten im Jahr wird keine KFZ-Versicherung teurer!

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Das kommt darauf an, wann der Ablauf ist. Zwar vermute ich, dass auch hier der Ablauf am 01.01. sein wird, aber es gibt inwzsichen viele Versicherungen, die einen unterjährigen Ablauf haben, sodass dann auch unterjährig die Prämie erhöht wird. Macht die Allianz z.B. so und hat das ziel, das dieses hysterische Gerenne am Ende des Jahres um die günstigste Versicherung aufs Jahr verteilt wird.

vg, m.

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Stimmt auch wieder. Ist aber eher selten.

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Doch, so einfach geht das!

Ist sogar sehr sinnvoll gelöst wenn sie die möglichkeit dazu hat bei jemand anderem unterzukommen.

Mein Stiefvater und meine Mutter waren bei ner Versicherung und das mit 4 Autos und 2 Motorrädern.

Meinem Steifvater wurde die vorfahrt genommen Auto schrammte in ihn, er überschlug sich, Kawa in 1000 einzelteilen und Helm und Lederkombi total zerfetzt, meine Mutter hielt an, schmiss ihr Bike hin (oldtimer) und rannte zu ihm.

Mit Krankenhausaufenthalt und Arbeitsausfall entstand ein Schaden von 10.000€ auf deren Seite, das Auto an die 5000€

Obwohl der Richter sagte das ihn keinerlei Schuld traf zahlte die Versicherung von denen den Schaden am Auto und die der Unfallverursacherin deren (ist so üblich)

Obwohl also mein Steifvater keine Schuld hatte wurde er mit den Prozenten kräftigst hochgestuft.

Ich kündigte am selben Tag noch als das schreiben kam die versicherung, welchelte zur LVM die seine alten prozente so übernahm UND die versicherung ist sogar im jahr 300€ billiger für alles zusammen.

Also ja, deine Freundin hat clever und richtig gehandelt!!!!

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"seine alten prozente so übernahm"

Das wird auf jeden Fall NICHT so sein. Ich denke eher, dass hier die Prozente unter den Fahrzeugen getauscht wurden, sodass schlussendlich kein Unterschied entstanden ist. Das hätten sie aber beim "alten" Versicherer auch so machen können.

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Ja, genau so wars auch, eben nochmal gefragt.

Bei dem günstigsten Auto eben was drauf, damit das teuerste sinkt, meinem bruder sein auto noch nen rabatt gedrückt und die bikes wurden miteinander auchnochmal aufgewogen.

Letztenendes aber sehr viel billiger als bei der alten Versicherung, da hatte der Unfall letzenendes ja noch was gutes.

Trotzdem ärgerlich sowas, wieso wird dann eigentlich trotz unschuld hochgestuft?Gemein isses ja.

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Wenn sie ihre eigenen Prozente "mitnimmt", wird der Unfall m.W. auch beim neuen Versicherer berücksichtigt. Will heißen, dass sie dann dort auch nicht so eingestuft wird, wie VOR dem Unfall. Korrekt ist allerdings, dass sie die jetzige Versicherung im Schadenfall außerordentlich kündigen kann und der Versicherer zur Übernahme des Schadens verpflichtet ist. Man korrigiere mich, wenn ich falsch liege...