Tipps vom Anwalt - Kauf Eigentumswohnung - Altlasten ehem. Besitzer

hallo

ich brauch mal nen Rat - vielleicht ist hier ja wer mit mehr Ahnung als ich gerade.

Wir haben im August 2012 unsere Wohnung gekauft und von da an die fälligen Hausgelder gezahlt. Wir wußten im Vorfeld, dass der vorherige Besitzer dies seit April nicht mehr getan hat - insgesam standen 4 Monate Hausgeld aus - knapp 1300 Euro.

Wir haben damals bevor wir den Kaufvertrag unteschrieben haben mit ihm darüber gesprochen und es uns von ihm schriftlich geben lassen, dass er die offenen Hausgelder zahlt und alle Anforderunge ausgleicht.

Das haben wir auch so im Vertrag aufnehmen lassen - alle seiten haben unterschrieben. Nun kommt die eigentliche Hausverwaltung die die Jahresabrechnung macht und will von uns die 1300 haben, weil die Schuld mit der Teilungserklärung ja auf uns über ging - schöner Mist - da haben wir uns schön übers Ohr hauen lassen :-[

Die Teilungserklärung würde eben alle anderen Angaben aufheben - nun meine Frage und mein letzter Strohhalm :

ist dem wirklich so? haben wir keine handhabe auch wenn wir vom Vorbesitzer schriftlich haben dass er für die 4 Monate aufkommt und es ausgleicht - nur zum Verständnis der Vorbesitzer war keine einzelne Person sondern eine Firmengruppe die eben Wohnungen vermietet - sie sind auch nicht pleite oder konkurs - es gibt sie durchaus noch und nach unserem Wissen sind sie auch noch liquide.

es wäre nett wenn es mir jemand erklären könnte, links habe ich schon diverse durch aber in Otto Normal deutsch wäre schön ;-)

vielen Danke schon mal

lg

1

Hallo,
Da gibt es immer wieder Unsicherheiten.
Meiner Meinung nach haftet Ihr gegenüber der Gemeinschaft. Iht könnt jedoch versuchen, das Geld vom ehemaligen Eigentümer zurückzufordern.
Viel Erfolg.

2

jap - soweit sind wir auch - nur dass ich nicht glaube, dass wir von dem noch was kriegen. ist halt immer die Frage ob es sich lohnt, ob er es am Ende aussitzt, weil Klage + sämtliche Kosten sind am Ende ja auch nicht ohne.

Angeblich kriegt er kein cash mehr ran, womit mir ne Klage bzw. die div. Mahnungen ja auch nichts bringen. Bzw. man müßte Kosten gegen Nutzen rechnen und und und.

Am ärgerlichsten ist halt dass wir die Nebenkostenabrechnung 2011 bekommen haben und auch noch nen sattes Guthaben von knapp 700 haben - die können wir dann mit Sicherheit auch abschreiben.

Alles in allem gehts um fast 2000 Euro wir müssen einfach mal rechnen und gucken ob wir überhaupt ne Chance haben.

Danke Dir

lg

3

Hallo,
Wie ist das zu verstehen?
Habt Ihr Eure Wohnung ehemals gemietet und dann gekauft? Oder stammt das Guthaben aus dem Hausgeld des ehemaligen Eigentümers? Im zweiten Fall müßte der Verwalter Euch das Guthaben auszahlen. Im ersten Fall, als Guthaben aus Betriebskosten einer Mietwohnung ist klar, dass der ehemalige Vermieter es Euch zaheln muß. Aber ob er kann...? Klagen könnt Ihr. Die Kosten zahlt die unterliegende Partei. Ihr müßt aber vorschießen. Dann hättet Ihr einen Atitel. Ggf. Wäre das naheliegenste dann Mieten zu pfänden oder so.
Wie gesagt, viel Erfolg.

weiteren Kommentar laden
4

Jetzt schaut doch erstmal in die Teilungserklärung, ob das da wirklich drinsteht. Falls ja, haftet ihr vermutlich als Gesamtschuldner. Die Hausverwaltung kann sich also aussuchen, von wem sie das Geld einfordert.
Da ihr die Zahlung des offenen Hausgelds im Vertrag vereinbart habt, könntet ihr den verkäufer im Urkundsverfahren einklagen, ist schneller und billiger.
Viel Erfolg
katha

6

danke für deine Antwort - eine weitere Partei der es auch so geht, hat schon mit dem Anwalt gesprochen und der macht uns wenig Hoffnung.

ach man und das zu Weihnachten, das wären ne Menge Geschenke geworden;-) na ja Humor ist wenn man trotzdem lacht