Resturlaub nach Elternzeit - darf mein AG das vorbestimmen??

Hallo
ich fange ab 1.2.13 wieder an zu arbeiten, nach 18 Monaten EZ und habe aus der Zeit vor dem Mutterschutz noch 17 Tage Resturlaub.
Mein Arbeitgeber hat mir nun vordatiert, dass ich den Urlaub dann erst zu nehmen habe. Also ab 1.2. knappe 6 Wochen.

Der Urlaub bringt mir zu diesem Zeitpunkt mal gar nichts und ich habe auch echt keine Lust das ich mich hier zu Hause beim kalten Wetter rumdrücken muss. Der Urlaub sollte doch zur Erholung dienen und zwar nach den AG und AN Bedürfnissen. Hätte es verstanden wenn sie gesagt hätten, dass ich den innerhalb der nächsten Wochen bis was weiß ich 1.5. hätte nehmen müssen. Aber so?

Habe beim Betriebsrat nachgefragt, der sieht dies ähnlich. Wäre schon ok, wenn ich den innerhalb einer gewissen Zeit nehmen muss, natürlich auch Auslastungsbedingt usw. aber ich weiß nun nicht was ich tun soll?
Kann mir jemand helfen. Bei den Anwälten kriege ich keine Info und eine Rechtschutz habe ich nicht.

#danke

Nana

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Nein, darf der AG nicht. Warum auch, der Urlaub ist bis zum 31.12.2014! gültig und verfällt erst dann. Wie gesagt, da ist das BEEG eindeutig, dass du ihn solange nehmen kannst, da darf der AG ncihts anderes vorgeben!

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"der Urlaub ist bis zum 31.12.2014! gültig"

Das stimmt so nicht, es liegt im Ermessen des AGs bis wann Resturlaub genommen werden muss.
Wir sind verpflichtet den Jahresurlaub bis Jahresende einzureichen, ansonsten verfällt er.

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Nein, das stimmt nicht, was du erzählst, das ist klar im BEEG geregelt und der AG kann sich nicht über das Gesetz hinwegsetzen.

Siehe dazu § 17 BEEG http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html

DAs ist anders als bei anderem Resturlaub. Also bitte erst richtig informieren und nicht jeden Unsinn des AGs schlucken und dann hier auch noch falsch weitergeben!

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Hallo,

Du hast also bis Mitte März Urlaub, fängst dann an und dann noch immer 11/12 Deines Jahresurlaubes aus 2013, die Du in den verbleibenden neun Monaten nehmen kannst. Reicht das nicht zur Erhohlung? Auch wenn das vielleicht rechtlich nicht absolut sauber ist, dass Dir Dein Chef den Resturlaub vorschreibt, sei doch froh. Du hast volles Gehalt und bleibst zuhause. Wann hättest Du denn den gesamten Urlaub sonst nehmen können? Bist Du so entbehrlich #kratz, dass Du problemlos zu einem späteren Zeitpunkt den kompletten Urlaub hättest nehmen können? Natürlich kannst Du Dich jetzt juristisch dagegen wehren. Viel Spass mit dem weiteren Arbeitsverhältniss. Einfacher wäre vielleicht, wenn Du Deinem Chef vorschlägst, wie Du den Urlaub alternativ sinnvoll und betriebsverträglich auf das Jahr verteilst. Vielleicht findet Ihr einen aussergerichtlichen Kompromiss.

LG, Andrea

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Warum soll sie den Urlaub in 2013 denn komplett nehmen? Er ist doch bis Ende 2014 gültig und das ist dann deutlich günstiger, dass nicht alles in einem Jahr zu nehmen,

Und nein rechtlich haltbar ist es überhaupt nicht.
Und nein, froh sein, den am Stück nehmen zu müssen sollte man auch nicht sein, denn sie wird noch genügend Tage brauchen, wenn ihr Kind krank ist usw. Da reicht am Anfang die Anzahl der Kindkranktage (zumal es da ja weniger Geld gibt) oft nicht aus!

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Hi,

vielleicht nicht rechtlich einwandfrei nur da Problem wird auch sein, das noch andere Kollegen da sind auf die Rücksicht genommen werden müssen. Du hast ja schließlich dann super viel Urlaub in dem Jahr. Und wenn Du diesen womöglich in der Hauptsaison nehmen willst, wo andere evtl. mit Kinder dran sind, dann gibt es Probleme. Somit will er dieses aus dem Weg gehen. Du wirst ja wg. Urlaub einige Monate ausfallen, das muss er ja irgendwie kompensieren. Mit evtl. neuer Einarbeitung etc. kann das echt zu Problemen kommen.

Du kannst Dich doch auch bei schlechtem Wetter erholen, oder?

Lisa

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Aber was bringt das denn der Fa wenn sie mich unbedingt 1/2 Jahr früher zurückholen,

und brauchen und 6 Wochen am Stück in U schicken......
es ist doch für die Fa und Kollegen besser den U mal pö a pö zu nehmen als am Stück...
Ich komme auf meine alte Selle da kommt keine Einarbeitung groß auf mich zu.

Wir hatten in der Abteilung 18 Personen auch noch nie Probleme wegen Urlaubsregelungen untereinander....ich weiß auch nicht was das jetzt alles soll _:o(

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Wie kommt ihr immer alle darauf, dass sie den super vielen Urlaub in dem Jahr 2013 hat. Der gilt bis Ende 2014, die Firma hat doch viel mehr davon, wenn sie den über beide Jahre verteilt!

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Hallo Ihr Lieben,

es geht mir nicht darum das ich mich nicht bei schlechtem Wetter erholen könnte.....
oder irgendwie das ich mich mit den Kollegen dann kappel wegen Urlaub...es geht rein ums Prinzip!
Wenn ich rechtlich die Möglichkeit den Urlaub nach den anderen Kriterien zu nehmen, dann hätte ich gerne die Option offen gehalten.

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HI,

für mich gilt das Prinzip eine Hand wäscht die andere....er will und braucht Dich früher - was für Dich ja auch super angenehm ist. Jedoch möchte er, das Du vorher den Resturlaub nimmst.

Wenn es Dir nicht paßt, dann fang doch 6 Monate später an....und prüfe es übern Betriebsrat, bzw. Anwalt, um Deine Rechte zu kennen und durchzusetzen.

Auch wenn Du den Urlaub im Jahr 2014 nehmen kannst.....kann der Arbeitgeber mehr Probleme haben die 6 weiteren Wochen in der Jahresplanung unterzubringen, anstatt, Dich vorher einzustellen (als geplant), um somit Deinen Urlaub aufzufangen.

Lisa

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Ja und genau das Prinzip wird hier nicht angewendet, sondern der Chef macht was er will und alle sollen nur für ihn buckeln.

Der AG möchte, dass sie früher zurückkommt. Sie macht es für ihn und als dank soll sie aber erstmal bezahlt zu Hause bleiben auf KOsten ihrer Urlaubstage. Wo ist da das Plus für sie?!?

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