Wegen Kindergeld keine Lebensmittelgutscheine

Hallo

eventuell kann man mir hier weiter helfen.

Kurz zum Sachverhalt

Mein Sohn 23, ist damals schon mit 18 wegen einer Lehre ausgezogen, Kündigung dann wegen Insolvenz seines Arbeitsgeber.Zwischendurch immer wieder gejobt in Zeitarbeitsfirmen. Ist zur zeit ALG2 Empfänger mit 100 % Sanktionen vom Jobcenter.

Grund dafür sollte im August eine Maßnahme anfangen, nur ist gerade in der zeit seine Verlobte (Fernbeziehung) in Krankenhaus gekommen und hatte keinen der die 3 Jährige Tochter( mein Sohn nicht der Vater) hätte nehmen können, der kleinen drohte das Heim sonst. Mein Sohn also hin am WE zur kleinen , direkt am Montag Jobcenter angerufen alles erklärt und ein ok dafür bekommen. Dann sagten die später es gibt es doch eine speere wegen der nicht angetretenen Maßnahme. Einspruch mit eingelegt , mit beweissen und erklärung der Verlobten und noch in Bearbeitung.
Soory für lange Vorgeschichte,

Nun zur Frage: Stimmt es, das es für U25 keine Lebensmittelgutscheine mehr geben tut weil das Kind noch das Kindergeld bekommt???Vor zwei Jahren hatte er auch schon mal eine Sanktion aber zumindes noch diese Gutscheine erhalten.

Danke für antworten, und für die die immer alles besser wissen, er soll nicht betteln sondern Arbeiten gehen. Mein Sohn hatte eine Notop im September und wird vor Jahresende auch nicht arbeiten gehen können und dürfen.

Lg Starwarslady

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Du hattest doch schon mal gefragt?

Versuche es mal hier , vielleicht bekommst du da eine Antwort.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp

VG 280869

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Hallo,

das ist richtig so?

Es ist die 1. Sanktion? Also die Miete bzw sein Mietanteil wird gezahlt?

Es muss ihm immer der Anteil, der in der (weggekürzten) Regelleistung für Lebensmittel enthalten ist, verbleiben.

Das sind ca. 172,00 EUR.

Er hat aber Einkommen von 184,00 EUR, damit kann er sich Lebensmittel kaufen und bekommt demnach keine Gutscheine.

Vielleicht war es vor 2 Jahren anders, meines Wissens nach griff da eine Sanktion auch noch in die Kosten der Unterkunft ein, wenn man Einkommen (Kindergeld) hat.

LG
Yanis

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Hallo

Nein leider schon Seine 2 . Vor 2Jahren hätte er schon mal eine . Miete wird auch nicht gezahlt

LG

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Und er hat nichts daraus gelernt? Wie stellt er sich seine Zukunft vor?

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Hallo,

Kindergeld steht ihm mit 23 nur zu, wenn er sich aktiv um eine Ausbildung bemüht. Tut er das denn? Nicht das von der Seite der nächste Ärger droht...

LG