Hallo,
Mein Mann bekommt bafög und zusätzlich noch ein bafög unabhäniges leistungs stependium ( zur bafög berechnung wird es nicht berücksichtigt )
Wir Haben für Mich harz 4 für Mich beantragt und rechnen das stipendium meines mannes VOLL an ist das recites?
Danke
darf ein stipendium beim harz 4 amt voll mit angerechnet werden.
Hallo,
überlese mal deinen Text. Das hört sich ja gruselig an.
Was ist denn Harz 4 Amt?
Grundsätzlich ist dein Mann vom ALGII ausgeschlossen, da er BaföG bezieht. Sein Bedarf wird ermittelt und der Überschuss bei dir angerechnet.
Es erklärt sich mir nicht, warum das Stipendium nicht angerechnet werden sollte. Es handelt sich um eine Einkommensart. Ein gewisser Freibetrag wird wohl unberücksichtigt geblieben sein.
Trotzdem gilt, dass dein Mann mit seinem Einkommen euren Unterhalt sicherstellen muss und dafür wird sein Einkommen hinzugezogen.
Gruss
Er bezieht ja ein normales bafög was natürlich angerechnet wird xu den unterhaltungskosten.
Es ist ein leistungs stipendium was zuzätzlich zum bafög gezahlt wird und es wird beim jobcenter VOLL mit angerechnet zur decking der bedarfsgemeinschaft.
Ja und??
Natürlich wird EINKOMMEN, das IHR (also in diesem Falle von deinem Mann kommend) mit angerechnet!!!!
Wieso denn auch nicht???
Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, also eine Gemeinschaft, die INSGESAMT einen bestimmten Mindestbedarf zum Überleben habt. Und dieser Bedarf ist eben teilweise auch von dem Stipendium deines Mannes gedeckt!!!
Ich glaube, dass Du hier falsche Antworten bekommen hast.
Frag our darkness
oder bei www.tacheles-sozialhilfe.de
Ich vermute mal, dass das Stipendium nicht für Deinen Bedarf rangezogen werden darf. Aber ohne Gewähr.
Gruß
Manavgat
Doch, darf es. Wenn es bei ihm ein übersteigendes Einkommen erzeugt.
Hallo!
Scheinbar nicht, der Stifter des Stipendiums will ja, dass der Gefördete einen Nutzen hat.
Schau mal hier:
http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?4,530142
LG!
Hallo,
habt ihr schon geprüft ob dein Mann Wohgngeld bekommen könnte? Wohngeld
Folgende Studierende sollten einen Wohngeldantrag in Erwägung ziehen:
-Wer BAföG bezieht und mit einem ALG II-Empfänger (der nicht zu seinen Eltern gehört) in einem Haushalt lebt, kann einen Wohngeldanspruch haben (obwohl ein BAföG-Empfänger, der allein lebt, keinen Wohngeld-Anspruch hat).
-Studierende, die ein Stipendium (z.B. von einem Begabtenförderungswerk) erhalten, können auch einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Die Höhe des Wohngeldanspruchs ist abhängig von deinem Einkommen und in vielen Fällen auch vom Einkommen derjenigen, mit denen Du zusammenwohnst. Zum Einkommen zählen neben den steuerpflichtigen Einkünften, z.B. aus Erwerbsarbeit, u.a. auch eine Waisenrente oder ein Stipendium.
http://www.dgb-jugend.de/studium/dein_geld/sozialleistungen
Gruß Karin
Das Stipendium fällt im SGB II
unter privilegiertes Einkommen wie z.B. auch HIV-Opfer, Contergan, Opfer
des NS-Regimes, rechtswidrige Strafverfolgung, Anti-D-Immunprophylaxe
usw. und ist nicht anzurechnen.
so siehts aus freu,freu, freu