huhu
Ich hoffe, dass ich mit meinem Anliegen hier richtig bin.
Ich bin seit mitte September krankgeschrieben, wurde operiert usw.
Mir wurde heute gesagt, wenn ich Krankengeld bekomme/krank geschrieben bin, darf ich nicht "verreisen". Ich bin zwar noch nicht arbeitsfähig, aber nach der ganzen Geschichte wäre ich froh, ein paar Tage mit meinem Freund zu seinen Eltern fahren zu dürfen. Diese wohnen ca. 600 km von uns weg.
Meine körperliche Krankengeschichte hat meine psyche ganz schön angegriffen und müsste mal dringend hier raus.
Mein Arzt hat mir gesagt, ich soll noch mehr versuchen wieder Mobil zu werden, von daher besteht keine Verordnung mehr im Bett liegen zu müssen.
Wie sieht die Lage aus, muss ich damit rechnen, wenn die KK das rausbekommt usw., dass ich das Krankengeld zurückzahlen muss?
Vom Arbeitgeber besteht keine Gefahr da mein Arbeitsvertrag "ruht". (Ist befristet bis 31.12. und wird erst neu aufgesetzt wenn ich wieder ganz fit bin)
Wäre schön wenn es hier jemand gibt, der mir Rat geben kann. Zu meinem Hausarzt komme ich erst am Montag.
Vielen Dank schon einmal
Krankengeld und verreisen
Hallo
Du reist doch damit du schneller gesund wirst
Du sollst tun was dir gut tut.
Ruf die KK an und sag bescheid.
Du wärst ja sonst allein und kommst nicht zurecht
Hallo!
Mein Vater ist auch, als er krankgeschrieben war vom Arzt "genehmigt" in Urlaub gefahren, da schon Monate gebucht. Zahlen hätte er den Urlaub so oder so müssen!
Dummerweise hat er sich bei der Krankenkasse verquatscht, vor ein paar Jahren war das kein Problem, dieses Jahr hat er KEIN Krankengeld für den Urlaubszeitraum erhalten.
LG Bianca
Du darfst fahren, wenn Dein Arzt sein OK gibt UND der AG dies genehmigt.
Gute Besserung!
Hallo
Der Ag hat damit nichts zu tun. Sie muss die KK fragen, denn von denen bekommt sie das Geld
Bianca
Stimmt, ist ja schon KG- Bezug... und keine Lohnfortzahlung mehr.
Danke euch
Werde, wenn ich am Mo. vom Hausarzt komme, am besten die KK Anrufen und zur Not auf drei Tage Krankengeld verzichten.
Heimlich fahren traue ich mich nicht ... dafür hängt da zu viel Geld dran.
Wünsche euch ein schönes Wochenende
Dazu gibt es eindeutige Regelungen. Man darf verreisen, wenn es den aktuellen Gesundheitszustand nicht verschlechtert und man somit den Grund der Krankschreibung unnötig in die Länge ziehen würde.
Der Urlaub muss dem Genesungsprozess dienen und darf diesen nicht gefährden.
Aber: Die Krankenkasse darf Dir für die Zeit die Leistungen verwehren, wenn sie mit Urlaub nicht einverstanden ist. Sprich, wenn sie dadurch Zweifel an Deiner tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit hat.
Da hilft Dir auch kein Gutachten vom Arzt! Das stellt der Medzinische Dienst der Krankenkassen fest!
Dir alles Gute, Janette
Zählt das überhaupt als Urlaub bzw wenn man einen Besuchen fährt? Ich denke eher nicht, du bist ja nicht verpflichtet daheim zu hocken.
Ich fahr auch ab und an mal paar Tage mit dem Auto weg zu Oma und melde mich vorher nirgendwo ab
Rücksprache mit der KK würde ich auf jeden Fall halten, allerdings stellt sich auch mir die Frage, ob ein Besuch bei den Eltern Deines Freundes nun eine "Urlaubsreise" ist. Wenn Du während dieser Zeit keine Arzt- oder Behandlungstermine versäumst und dich schonst, kann ich mir nicht denken, dass aus Sicht der KK etwas gegen die Fahrt sprechen sollte, zumal Dir ja keine Bettruhe auferlegt worden ist.
LG und gute Besserung weiterhin
Anja
Das ist doch keine Urlaub, oder? Wenn du ne Nacht bei deiner Freundin übernachtest, ist das doch auch kein Urlaub, den man bei der KK beantragt, oder irre ich?
LG
Susanne
So ganz habe ich nicht verstanden: wer hat gesagt das du nicht verreisen darfst?
lg