Guten Morgen!
Eigentlich bin ich eher im Kiwu-Forum, aber nun gibts ein paar Fragen die meinen Partner betreffen und vielleicht finde ich hier Antworten, die uns weiterhelfen. Ich numeriere es mal durch...dann ist es hoffentlich einfacher zu durchschauen.
Mein Partner ist seit dem 1.12 wg Dienstunfähigkeit in Frühpension (Beamter) und erhält nun Versorgungsbezüge. Er war schon einmal verheiratet und muss natürlich den Versorgungsausgleich zahlen.
1.
Wird dieser Ausgleich wirklich schon jetzt von der Pension abgezogen, auch wenn die Ex noch mind 18 Jahre bis zur Rente hat?
2.
Er hat zwei erwachsene Kinder. Für den Älteren (fast 26) hat er bisher noch Unterhalt bezahlt, da er noch studiert. Der Jüngere befindet sich seit 3 Monaten in einer Ausbildung, seit dem braucht er für ihn nicht zu zahlen. Er hat immer alles gezahlt was nötig war, immer nach der Düsseldorfer Tabelle. Der Ältere könnte auch schon weiter im Studium sein, aber er trödelt ein bisschen.
Frage: Wenn der Versorgunsausgleich für die EX abgezogen wird, dann wird es für den KU wirklich knapp. Bzw. mein Partner könnte notwendige Therapien nicht mehr besuchen (ist schwer erkrankt), da die Fahrtkosten dann nicht mehr zu wuppen sind.
Ich mach mir gerade einfach Sorgen. Ich kann für mich selbst sorgen und auch ein bisschen für ihn, aber ich will nicht indirekt den Kindesunterhalt zahlen.
Kann mir jemand helfen? Evtl poste ich nochmal im anderen Forum, da ich nocht weiß ob ich hier so richtig bin. Sorry!
lg
Frühpension Beamte/Versorgungsausgleich/Unterhalt -lang
"Wird dieser Ausgleich wirklich schon jetzt von der Pension abgezogen, auch wenn die Ex noch mind 18 Jahre bis zur Rente hat?"
Ja, definitiv...
"Frage: Wenn der Versorgunsausgleich für die EX abgezogen wird, dann wird es für den KU wirklich knapp. Bzw. mein Partner könnte notwendige Therapien nicht mehr besuchen (ist schwer erkrankt), da die Fahrtkosten dann nicht mehr zu wuppen sind."
Hier würde ich mich an seiner Stelle an einen Anwalt wenden, um das noch mal durchrechnen zu lassen. Vermutlich ist weniger Kindesunterhalt zu zahlen, denn das Nettoeinkommen verringert sich ja, weil deinem Partner der Versorgungsausgleich abgezogen wird.
"Ich mach mir gerade einfach Sorgen. Ich kann für mich selbst sorgen und auch ein bisschen für ihn, aber ich will nicht indirekt den Kindesunterhalt zahlen."
Hmmm...und dann Kinderwunsch mit diesem Mann? Das solltest du dir aber wirklich gut überlegen...
Danke für deine Antwort!
Der Kinderwunsch war vor der Erkrankung schon da und daran halten wir fest...sonst gebe ich mein Leben auf.
Eine Frage hab ich noch:
Wird der Versorgungsausgleich erst abgezogen und dann der Kindesunterhalt berechnet?
Natürlich verringert sich der Unterhalt, aber die Frage ist ob man den Versorgungsausgleich dann auch noch abziehen kann und quasi das die Berechnungsgrundlage ist.
lg
Kindesunterhalt wird m.W. vom Nettoeinkommen berechnet. Und das verringert sich -wie gesagt- bei Abzug des Versorgungsausgleichs ja.
Hi,
zu 1: der Versorgungsausgleich wird in dem Moment "wirksam", wo er Versorgungsleistungen bezieht und der Versorgungsausgleich rechtskräftig ist. Leistungen bezieht er - ob der Beschluss rechtskräftig ist weiß ich nicht.
Wenn das vorzeitig ist wird natürlich auch schon vorzeitig gekürzt. Der Versorgungsausgleich gleicht ja die (auf den Zeitpunkt Eheende abgezinste) Summe aller zukünftigen Versorgunngsansprüche, gewichtet mit der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts, aus. Und in diesen ALLEN Versorgungsansprüchen die ausgeglichen werden müssen sind auch die aus der Frühpension - ergo müssen die auch gekürzt werden.
SIE bekommt den Versorgungsausgleich bzw. den Ausgleich in den Ansprüchen erst in dem Moment, wo sie Leistungen bezieht.
Wann wurde das ganze denn berechnet? Und auf welcher Grundlage?
Wenn sich bei einem Versorgungsausgleich, der nach altem Recht (vor 31.8.2009) entschieden wurde etwas für eine Partei sehr deutlich geändert hat, so dass die Berechnung auf einer aus heutiger Sicht deutlich falschen Grundlage beruht gibt es die Möglichkeit der Totalrevision. Wenn es dafür Gründe gibt (das müsste ein Fachmann bzw. eine Fachfrau ausrechnen, bei gesetzlich rentenversicherten würde ich da an Rentenberater denken) kann ein Gericht anordnen, dass neu berechnet wird und ggfs. kann es dann auf ein günstigeres Urteil hinauslaufen. §51 VersAusglG
Aber die Möglichkeiten der Revision eines rechtskräftigen Beschlusses sind naturgemäß sehr begrenzt, es muss sich schon um erhebliche Unterschiede handeln, und die Berechnung ist sehr kompliziert . Darüber kann ihn aber wenn ihr meint, dass das irgendwie zutreffen könnte sein Anwalt aufklären.
Wenn sich sein Einkommen - von Erwerbstätigkeit in Frühpension - so deutlich ändert, kann es dann nicht sein, dass der Kindesunterhalt neu berechnet werden muss?
Viele grüße
Miau2
Danke für deine Antwort!
Ja, der Unterhalt wird neu berechnet. Mal sehen was dabei rauskommt. Die Ex war nur der Meinung, dass der Versorgungsausgleich noch nicht abgezogen wird und ich war anderer Meinung.
Wenn der Versorgungsausgleich nicht abgezogen würde, gäbe es keine Probleme bei der Unterhaltszahlungen.
Kannst du mir sagen, welcher Betrag zur Unterhaltsberechnung herangezogen wird? Wird der Versorgungsausgleich abgezogen und dann der KU berechnet? Wäre ja eigtl ok, da ja nur dieser Betrag wirklich auf dem Konto landet.
lg
Hi,
tut mir leid, von Unterhaltsberechnungen habe ich keine Ahnung.
Viele grüße
miau2