Hallo!
Ich bin neu bei Urbia und habe mich angemeldet, weil ich hoffe, hier ein paar Antworten zu finden.
Konkret möchte ich fragen, ob unter Euch Leute sind, die selbständig arbeiten im Bereich Kinderbetreuung und Haushaltshilfe, und zwar ZU HAUSE BEI ANDEREN FAMILIEN.
Ich bin staatlich anerkannte Erzieherin und noch vorwiegend zur Erziehung meines Sohnes zu Hause. Ich möchte nebenbei gern auf selbständiger Basis arbeiten, indem ich nicht nur als Tagesmutter bei mir zu Hause arbeite, sondern eben auch bei anderen Familien direkt im Haushalt. Das kann sein:
- gelegentliches Babysitting (auch abends und am Wochenende),
- regelmäßige Betreuung von Kindern zu Hause (=Kindermädchen),
- Unterstützung junger Mütter im Alltag mit ihren Babys (besonders in der ersten Zeit nach der Geburt),
- Nachhilfe für Schulkinder
- Notfallbetreuung
- Übernachtungen etc.
Leider hat es sich als ziemlich schwierig erwiesen, sich einfach so selbständig zu machen, weil ich überall nur verallgemeinernd lese, daß Kindermädchen, die bei den Familien zu Hause arbeiten "in der Regel abhängig beschäftigt" sind. Alles andere fiele unter "Scheinselbständigkeit".
Ich bekomme auch selbst von der Clearingstelle der Rentenversicherung keine brauchbare Antwort, was ich in diesem Bereich tun muß, um als Selbständige durchzugehen.
Bisher bin ich als Kleinunternehmer angemeldet und betreue als Tagesmutter auf privater Basis ein Kind bei mir zu Hause (unter 15h/Woche). Zeitlich hätte ich durchaus noch Potential, mehr zu machen. Und mein Sohn bleibt nicht ewig klein; evtl. wäre das für mich eine berufliche Zukunft...
Ist unter Euch jemand, der sich mit dieser Thematik (Scheinselbständigkeit) auskennt? Oder kennt jemanden einen Steuerberater, Anwalt o.ä. in Berlin, der bescheid weiß? Kennt jemand jemanden, der jemanden kennt, der....... mir weiterhelfen kann?
Danke!
Viele Grüße,
Charly
Haushaltshilfe/Kinderbetreuung als Selbständige?
Hi,
du bist dann nicht Scheinselbständig, wenn du mindestens 3 Auftraggeber vorweisen kannst.
Das heißt, ein Kindermädchen, dass nur in einer Familie arbeitet, kann nicht selbständig sein.
Wenn du aber bei Familie A 2 volle Tage bist, zu Familie B gelegentlich am Abend arbeitest und dann bei C vorbeischaust, sollte das genügen.
LG
Sheep
Danke! Kannst Du mir da noch genauere Erklärungen liefern?
3 Auftraggeber? Gibt es dafür irgendwo ein Gesetz oder eine feste Regelung? Wenn ja, kann man das irgendwo nachlesen?
Und zählen dann auch Auftraggeber hinein, die ihr Kind bei mir betreuen lassen, oder nur die, zu denen ich nach Hause komme?
Und was mache ich, wenn ich gerade erst anfange und zuerst nur einen oder zwei Auftraggeber habe? Ich kann dann das Arbeitsverhältnis ja nicht einfach von einer abhängigen Beschäftigung zur Selbständigkeit umändern, wenn sich nichts an der Arbeit an sich ändert.
Der Begriff "gelegentlich" ist sicherlich auch weit faßbar...? Wenn ein Auftraggeber ein halbes Jahr lang nichts von mir braucht, zählt der dann noch?
Zählt auch die Dauer meines Arbeitseinsatzes? Volle Tage stehen momentan erstmal nicht zur Debatte...
Geschrieben wurde mir (wie es ja auch überall steht), daß die"Art und Organisation der Tätigkeit" ausschlaggebend sind. Und allerhand anderes Gedöns, daß manche Tätigkeiten sowohl durch Arbeitsverhältnis UND Selbständigkeit erbracht werden; andere wieder NUR über ein Beschäftigungsverhältnis.
Hallo nochmal und frohes neues Jahr!
Gibts vielleicht noch jemanden, der mir die neuen Fragen beantworten kann? Und zwar entweder nachprüfbar oder durch eigene Erfahrungen/Bekannte mit Erfahrungen?
Oder kennt jemand zufällig nen Anwalt oder Steuerberater in Berlin, der sich genau damit auskennt?
Danke! :)