Hallo,
bei mir ist folgender Sachverhalt:
Mir ist aus nicht nachvollziehbaren Gründen gekündigt worden und ich habe eine Freistellung erhalten. Jetzt heißt es natürlich wieder Bewerbungen schreiben.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, wie formuliere ich am besten:
im Anschreiben, dass ich auf der Suche bin und
beim eventuellen Vorstellungsgesprächen, dass ich den Job nicht mehr habe?
Wer Erfahrungen damit hat (egal von welcher Seite) oder Tipps zu Formulierungen geben kann, bitte her damit!
Danke schon mal im Voraus!
Grüße snertix
PS: Gerne auch per VK.
Frage an Personaler
Ist deine Kündigung überhaupt wirksam?
Wielange warst du dort?
Hattest du einen unbefristeten AP?
Wie lautete der Grund der Kündigung?
Wie groß ist der Betrieb?
Das sind alles nicht meine Fragen....
Ich möchte Tipps zum Thema Bewerbung!
Gruß
snertix
Dennoch wollte ich dir helfen.
Derart harsch nun darauf zu bestehen, dass dich alles interessiert, nur ernstgemeinte Hilfangebote nicht ist zwar legitim, dennoch recht unhöflich.
Von mir bekommst du zur Ausgangsfrage SO keine Hilfe mehr.
Mit ein wenig "ich denke auch über den Tellerrand"hinaus, hätte man mit Infos zu den Fragen meinerseits deine Frage nämlich schon super beantworten können und du hättest einen netten Absatz dazu erhalten, den du in dein Anschreiben hättest basteln können.
Ich wünsch dir viel Glück.
Hallo,
Du hast den Job doch noch.
LG, Andrea
Ja - aber wer weiß, wie lange und wie die Arbeitsatmosphäre da sein wird....
Ich möchte mich in jedem Fall weiterbewerben und suche für das Anschreiben bzw. Vorstellungsgespräch Tipps, wie ich diese Situation am besten dort "verkaufen" kann....
Gruß
snertix
Hallo,
deine Angaben sind etwas dürftig aber ein paar Dinge solltest du auf jeden Fall noch einmal prüfen.
"Mir ist aus nicht nachvollziehbaren Gründen gekündigt worden"
Eine Kündigung ohne Begründung ist nur in der Probezeit zulässig. Ohne Begründung ist die Kündigung nicht zulässig und du solltest dem AG persönlich und schriftlich deine Arbeitsleistung anbieten. Wenn er dich wegschickt dies schriftlich geben lassen.
Auf jeden Fall die Kündigung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen und Wiedersprechen bzw. Kündigungsschutzklage einreichen
" und ich habe eine Freistellung erhalten."
Warum eine Freistellung? Ist diese Personenbedingt oder aus betrieblichen Gründen (Geheimnisverrat z.B. technische Daten oder Kundendaten).
"jetzt heißt es natürlich wieder Bewerbungen schreiben."
Aber schnellstens, da du dich im Moment noch eus einem bestahenden Arbeitsverhältnis bewirbst.
"Für mich stellt sich jetzt die Frage, wie formuliere ich am besten:
im Anschreiben, dass ich auf der Suche bin und
beim eventuellen Vorstellungsgesprächen, dass ich den Job nicht mehr habe?"
Das ist stark davon abhängig aus welchen ründen du gekündigt wurdest und warum du freigestelt worden bist. Auf BAsis deiner bisherigen Angaben kann man keine saubere Argumentation aufbauen.
Wurde hier schon oft diskutiert: eine Kündigung ist auch ohne Begründung wirksam
Ein Kündigungsgrund muss in der Kündigungserklärung grundsätzlich nicht angegeben werden. Ausnahmen gibt es bei Ausbildungsverhältnissen gemäß § 22 Absatz 3 BBiG (Text § 22 BBiG. Externer Link) sowie Kündigungen während des Mutterschutzes gemäß § 9 Absatz 3 satz 2 MuSchG (Text § 9 MuSchG. Externer Link).
http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Kuendigung/arbeitsrecht_kuendigung.html#Kuendigungsgrund
vg, m.
Korrektur: Für die Wirksamkeit bedarf es grundsätzlich keine Begründung. Ob die Wirksamkeit anhand anderer Dinge scheitert, gilt aber zu prüfen.
Wenn dir aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde kannst du folgende Formulierungen. sofern es der Wahrheit entspricht, verwenden:
- Das aktuelle Arbeitsverhältnis wurde aus wirtschaftlichen Gründen fristgerecht gekündigt. Ich stehe kurzfristig zur Verfügung.
- Aufgrund einer Rationalisierungsmaßnahme (alternativ Umstrukturierung) wurde das aktuelle Arbeitsverhältnis fristgerecht gekündigt Ich stehe kurzfristig zur Verfügung.
Die Freistellung würde ich nicht besonders erwähnen, sofern diese nicht mit einem Wettbewerbsverbot oder ähnlichem gekoppelt ist.
Bei einer personenbezogenen Kündigung würde ich zum Grund eher wenig schreiben. Eine Möglichkeit wäre:
Aus betriebssinternen Gründen wurde das akuelle gekündigt, Ich stehe kurzfristig zur Verfügung.
Über die Argumentation in einem Vorstellungsgespräch müßte man sich dann anhend der Gründe gedanken machen.
Diese Antwort sollte Dir schon Dein hoffentlich vorhandener logischer Menschenverstand liefern!
Solange Du noch Geld von der Firma bekommst, gar nichts über die Beendigung sagen. Warum bewirbt man sich woanders aus einem festen Angestelltenverhältnis heraus? Das sollte Deine Motivation sein.
NIEMALS ein schlechtes Wort über die "alte" Firma im Vorstellungsgespräch verlieren! Also keine großartigen Märchen erfinden, sondern einfach Dich als Person und Deine Ziele herausreden.
Schlechter werden die Voraussetzungen, wenn Du ALG bekommst. Dann musst Du es im Gespräch preisgeben, wenn gefragt wird. Dort liegt die Lücke dann im Detail, wenn die alte Firma bekannt ist, kann man nicht immer auf die schlechte Wirtschaftslage als Grund abzielen...
Die alte Firma muss den Kündigungsgrund nachschieben!!!!! Spätestens vor Gericht muss der Grund vorgelegt werden. Ich hoffe Du hast Kündigungsschutzklage eingereicht, auch wenn Du nicht wirklich dahin zurückkehren möchtest.
Gefährlich wird es übrigens auch im Arbeitszeugnis. Die Firma darf Dich zwar nicht schlechtschreiben, aber dennoch darf sie natürlich reinschreiben, von welcher Seite her das Arbeitsverhältnis endete.
Man kann all das etwas beschönigen.... Aber nicht wirklich rausreißen. Außerdem sollte man tunlichst vermeiden zu lügen. Sonst ist man den neuen Job auch ganz schnell wieder los.
Viel Glück!
Janette
Hallo,
ich würde für die Bewerbung die Freistellung o.ä. nicht angeben. Einfach schreiben, als würdest Du Dich ohne Kündigung aus dem Job heraus bewerben.
Man muss ja keinen Grund angeben, warum man sucht - wichtiger ist, dem neuen Unternehmen zu präsentieren, warum man gut geeignet ist. Da würde ich den Schwerpunkte setzen: Was kannst Du, warum sollen die Dich nehmen.
Das Zwischenzeugnis wird ja hoffentlich ordentlich ausfallen?
Was man im Vorstellungsgespräch sagen sollte, finde ich ohne den Kündigungsgrund zu kennen schwierig. Evtl. "es gab Differenzen mit der Geschäftsführung". Die dürfen halt nicht denken, sich einen schwierigen Mitarbeiter einzufangen, daher müsstest Du das so begründen, dass es inhaltlich seeehr weit weg ist von der neuen Tätigkeit. Und das Ganze auch noch, ohne die alte Firma schlecht zu machen.
Parallel zu den Bewerbungen würde ich übrigens Kündigungsschutzklage einreichen. Ich weiß aus Erfahrung, dass es für den Arbeitgeber nicht immer leicht ist, unliebsame Mitarbeiter loszuwerden...
LG, Nele
Du bringst die Schwierigkeiten auf den Punkt - lieferst aber auch Ideen - genau das habe ich gesucht - manchmal steckt man nämlich in seinen Gedankenn so fest...
Gruß
snertix
Hallo,
das würde bei uns niemanden interessieren - jeder startet bei null - Vorgeschichten interessieren nicht
Warum zudem im Anschreiben extra erwähnen das du einen Job suchst - schätze das wird jedem Personaler klar, sein, wenn du eine Bewerbung schickst.
Hallo,
danke - dein Hinweis macht mir Hoffnung!
Gruß
snertix
Auf jeden Fall Ehrlichkeit! Alle anderen Tipps sind meiner Meinung nach nicht gut! Ich arbeite u. a. im Personalwesen. Und wenn jemand betriebsbedingt gekündigt wurde, das ehrlich angibt und sein Zeugnis ordentlich ist, dann ist das für uns kein Grund, den nicht einzuladen. Viele Betriebe müssen aus finanziellen Gründen Leute entlassen, egal ob diese super waren oder nicht. Und es gibt auch A...firmen, bei denen hält man es nicht aus. Man muss den Menschen sehen.
Wenn ich merke, hier wird gelogen oder was vertuscht, dann bin ich die erste, die bei den Vorgängerfirmen anruft. Und dann mache ich mir mein eigenes Bild.
Beispiel: ein Bewerber war mehr als 10 Jahre in einer Wettbewerbsfirma und hat angeblich selbst gekündigt (stand auch so im Zeugnis). Will also bei der Branche bleiben und ein und dasselbe tun. Sein Zeugnis war geleckt. Zu Geleckt meiner Meinung nach. Stinkt nach Vergleich vorm Arbeitsgericht. Ich hab angerufen. Es kam heraus, dass der Mitarbeiter Gelder veruntreut hatte. Er aber durch Mangel an Beweisen und durch Arbeitsgericht solche ein Zeugnis bekommen hatte.....
Hätte der Mitarbeiter von vornherein in seiner Bewerbung geschrieben, dass er aus betriebsbedingten Gründen entlassen wurde und das so im Zeugnis gestanden hätte, hätte ich wahrscheinlich nie nachgefragt bei der Firma.
Eine betriebsbedingte Entlassung ist nichts Schlimmes. Und: eine Freistellung ist üblich, z. B. wenn man im Personalwesen arbeitet oder in Bereichen wo es um Firmengeheimnisse geht oder wo man mit dem Kundenstamm zu tun hat. Logisch!!!