Frage zum Aufstocken der Stunden nach Elternzeit (Schuldienst)

Hallo zusammen,

meine Frage ist zwar recht speziell, da sie sich auf den Schuldienst bezieht, aber ich hoffe, mir kann trotzdem jemand helfen.

Ich befinde mich zurzeit noch im 2. Jahr der Elternzeit für meine Tochter, welche im April endet. Seit dem 1. Geburtstag arbeite ich wieder als Lehrerin mit dem erlaubten Maximum von 20 Wochenstunden (Beamtin NRW).

Nun bin ich erneut schwanger und würde gerne im Hinblick auf die Zeit des Mutterschutzes und des Elterngeldes meine Stundenzahl mit dem Ende der Elternzeit ab April erhöhen.
Das muss ich bis Ende Januar dem Schulamt melden.

Allerdings hat meine Schulleiterin schon angekündigt, dass sie sich diesbezüglich querstellen will und dazu gegenüber dem Schulamt und der Bezirksregierung eine entsprechende Stellungnahme abgeben muss. Ihr Argument: Ich schmeiße alles durcheinander. Sie muss ohnehin im Februar einen neuen Stundenplan machen, dann einen, wenn ich im April mehr Stunden haben will und dann wieder einen, wenn ich Mitte Juni in Mutterschutz gehe. Außerdem habe ich wegen verschiedener Probleme während der ersten Schwangerschaft die Schule kaum mal von innen gesehen und sie hat Angst, dass es dann wieder so wird und sie noch mehr Stunden auffangen muss, wenn ich wieder wegen vorzeitiger Wehen ausfalle.

Meine Frage: Kann sie sich querstellen? Wird ihr das Schulamt Recht geben, wenn sie so begründet?
Und die zweite Frage: Ist es das wert, dass ich mich dafür mit ihr anlege? Natürlich brauche ich das Geld, aber andererseits bin ich natürlich auch darauf angewiesen, dass sie mir, wenn ich nach einem Jahr mit zwei Kindern wieder einsteige, einen netten Stundenplan bastelt und möglichst meine Wünsche berücksichtigt (z.b. einen freien Tag oder wegen der Kindergartengeschichte öfters erst zur zweiten Stunde). Wenn sie will, kann sie mich dann für ne halbe Stelle ja fünfmal die Woche antanzen lassen oder mir sonstwie einen reinwürgen mit Springstunden und so.

Ich bin seit über 10 Jahren an der Schule und bin bislang immer mit ihr gut ausgekommen. Es ist jetzt das erste Mal, dass wir beide so einen massiven Interessenskonflikt haben und ich bin völlig unschlüssig, wie ich mich verhalten soll.

Danke für eure Antworten!
Pingumom

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So ganz genau kann ich dir das auch nicht sagen, meine aber, dass du dich mit dem Aufstocken durchsetzen könntest, wenn du vor deiner 1. Schwangerschaft Vollzeit gearbeitet hast. Ob sie sich da querstellen kann, kann dir wohl nur die bei dir zuständige Schulbehörde oder vielleicht noch euer Personalrat sagen. Frag dort nach und entscheide dann. Ich kann verstehen, dass du dich nicht unbedingt mit ihr anlegen willst, aber es geht hier um ein Jahr Elterngeld. Wenn ihr das Geld dringend braucht, würd ich es darauf anlegen. Wer sagt dir, dass deine Interessen bei deiner Rückkehr bezüglich des Stundenplans wirklich berücksichtigt werden. Wenn es die dienstlichen Belange erfordern, können sie dir sonst was für einen Plan reindrücken. Dann würdest du dich ziemlich ärgern, wenn du dafür auf mehr Geld während der Elternzeit verzichtet hättest. Im Notfall musst du dann den Personalrat einschalten.

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Kannst du ihr nicht etwas entgegen kommen und deine Elternzeit frühzeitig zum Halbjahr beenden. Dann kannst du wenigstens direkt zum Hlabjahr einsteigen und sie muss nich im April wieder neu planen. Ich kann sie da schon etwas verstehen.

Ich weiß auch nicht. inwieweit es zum Beispiel möglich wäre, dass du für die "Aufstockstunden" dann an eine andere Schule abgeordnet wirst oder als Springein etc. und somit mehr Fahrzeiten oder ähnliches hast. Da kenne ich mich nicht im Schulrecht aus, hätte aber so als Laie die Befürchtung.

LG

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Bist du zufällig in der GEW? Wenn ja, dann würde ich mich mit jemand von denen in Verbindung setzen. Ich komme aus Niedersachsen, kann dir daher keine konkreten Ansprechpartner nennen. Du hast auf jeden Fall ein recht darauf, mit voller Stundenzahl wieder einzusteigen, die Frage ist nur, ob an deiner Schule. Falls deine Schulleiterin vertreten kann, dass du gar nicht gebraucht wirst, wirst du womöglich abgeordnet werden.
Ich finde dieses Thema auch schwierig, bei uns geht es gerade um ein drittes Kind. Zwischen Nummer 1 und zwei habe ich fünf Monate gearbeitet, habe zum zweiten Halbjahr eine vierte Klasse übernehmen müssen (es war niemand anders da), bin aber schon drei Wochen vor den Sommerferien wieder in den Mutterschutz gegangen. Davon war meine Schulleiterin auch nicht begeistert. Diesmal werde ich wahrscheinlich (wenn wir uns für Nummer 3 entscheiden und alles gut klappt) dazwischen nicht arbeiten, eben wegen dieser doofen Situation.
Viele Grüße und alles Gute bei der Entscheidungsfindung :-)

xyz mit Mann und zwei Mäusen 27 Monate und 4,5 Monate)

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Hallo und danke für deine Antwort!

Ich bin im VBE und habe dort heute schon in der Rechtsabteilung angerufen, um mich zu erkundigen, aber die ist leider erst wieder nach Ferienende ab dem 7.1. besetzt (Bandansage).

Die Situation ist wirklich blöd, ich hatte auch großen Bammel zu "beichten". Vor allem, weil ich die Klasse im 2. Schuljahr wegen Schwangerschaft der ursprünglichen Klassenlehrerin und danach einer Vertretungskraft auch schon als dritte Lehrerin übernommen habe. Heißt: Jetzt steht nach mir Ende des 3. Schuljahres für die Klasse schon Lehrerin Nummer 4 an, die Eltern werden sicher im Dreieck springen, wenn sie das erfahren. Vor allem, weil sie mich auf dem ersten Elternabend unverschämterweise nach meiner weiteren Familienplanung gefragt habe und ich ihnen ins Gesicht gelogen habe, das sei für uns kein Thema... Aber sollte ich die von Anfang an gegen mich aufbringen?
Meiner Schulleitung gegenüber hab ich direkt bei meiner Rückkehr schon mit offenen Karten gespielt, dass wir ein zweites Kind nicht ausschließen, also war ich da aus dem Schneider. Meine Chefin hat gesagt, sie geht das Risiko ein, nun muss sie auch mit den Konsequenzen leben...

Aber ich hab echt schon mehr als eine schlaflose Nacht deswegen hinter mir, als Nicht-Lehrer kann man sich glaube ich gar nicht vorstellen, wie verantwortlich man sich doch für die Klasse fühlt....

Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass eure weitere Familienplanung so klappt, wie ihr es auch wünscht!

LG

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Hallo,

ich würde es mit dem Halbjahreskompromiss versuchen, um es dir nicht ganz mit ihr zu verscherzen... sie sitzt nun mal am längeren Hebel!
Jaaa, du hast ein Recht darauf, aber wenn sie befürchtet, dass du eh ausfällst, wurmt es sie sicher extrem, dass du noch mal aufstockst.

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Von den Rechtsfragen habe ich hier keine Ahnung.

Allerdings würde ich mich als AG auch querstellen, da Du nur Mehrarbeit verursachst.

Gruß

Manavgat

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Nein, sie kann sich nicht querstellen.
Evtl. geht es ja sogar, dass du eben vorher schon ein BV hast und sie dich gleich ausplanen kann, wenn es Probleme gab/gibt.

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Bringt das sooo viel an mehr Elterngeld, wenn du ab April die Stundenzahl auf Vollbeschäftigung erhöhst - und im Juni bereits wieder in den Mutterschutz gehst????
Die Zeiten des Mutterschutzes werden ja nicht angerechnet beim Elterngeld.

Ok - du würdest im Mutterschutz eben volles Gehalt bekommen.

Aber ob es das dann wert ist?

Wenn du es so machst, würde ich relativ zügig danach ein BV nachreichen, so dass du eben das Geld bekommst, aber die Schule keine Schwerereien mit deinen Stunden hat.

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Du irrst, bei BEamten zählen die Zeiten des Mutterschutzes mit für das Elterngeld, da sie kein Mutterschaftsgeld erhalten.

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Hallo Pingumom!

Ich bin auch Lehrerin und habe schon immer relativ früh wieder zu arbeiten angefangen. Allerdings war ich immer in konstruktiven Gesprächen mit der Schulleitung. Ich finde das Aufstocken im April nicht gut. Natürlich kannst du dich auf dein "gutes Recht" berufen, aber den organisatorischen Aufwand würde ich meiner Schulleitung nicht antun. Sonst würde ich höchstens zum Halbjahr aufstocken!

Zum anderen finde ich, dass du sehr hohe Ansprüche und anscheinend eine wirklich tolle Schulleitung hast! In vielen Schulen bekommt man keinen "netten" Stundenplan ohne erste Stunde, Hohlstunden und Mittagsschule "gebastelt". Das würde ich mir an deiner Stelle nicht kaputt machen!

LG
Susanne

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"Zum anderen finde ich, dass du sehr hohe Ansprüche und anscheinend eine wirklich tolle Schulleitung hast! In vielen Schulen bekommt man keinen "netten" Stundenplan ohne erste Stunde, Hohlstunden und Mittagsschule "gebastelt". Das würde ich mir an deiner Stelle nicht kaputt machen!"

Stimmt. Ich arbeite lediglich 14 Stunden (von denen ich 13 unterrichten muss) - also 50%.
Für diese paar Stunden renne ich drei Tage für 2 Schulstunden in die Schule UND dann noch einen Tag von 8 Uhr bis 15.30 - in meinen Augen echt ein Hohn, wenn man zwei Kleinkinder zuhause hat.

LG,
delfinchen

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Ganz ehrlich, das wäre hier gar nicht zulässig. DA würde ich also darauf bestehen, dass du die Zeit arbeitest, die du möchtest und dir zusteht.
Kaputt machen kann man doch da nicht mehr viel.

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