alg2 und strom/gas/müll rückerstatung

hallo

ich frage hier für eine bekannte sie lebt mit ihrem sohn in einer wohnung leider reicht ihr gehalt nicht aus um sich und ihren sohn selbst zu versorgen daher bekommst sie alg2

so jetz zu meiner frage sie hat den vertrag übernehmen müssen von ihrem exfreund der ausgezogen ist!!sie wußte das das zu viel im monat ist musste jeden monat jeden cent 5 mal umdrehn

150 euro im monat!!!
so jetz hat sie heute ein schreiben bekommen das sie geld rausbekommt und auf 100 euro runtergestuft wird mit den abschlagszahlungen.
was passiert mit dem gel wie immer kommen fr solche briefe wo keiner mehr zu erreichen ist und mich hat sie jetz gefragt ob ich mal hiernachfragen könnte

danke für eure antworten und bitte steinigt mich nicht weil ich für sie hier nachfrage

lg

1

ach ganz vergessen sie hat sich natürlich auch geld von freunden und der familie geliehn konnte es aber noch net zurückzahlen da ja kein geld war und mit dem geld wäre sie dann "schuldenfrei" bei allen

2

Obs überall so ist - keine Ahnung...
Hier wird der Überschuss im nächsten Monat wieder abgezogen. Dafür werden Nachzahlungen im Umkehrschluss auch anstandslos übernommen.

4

Du hast schon gelesen, dass es auch um Strom ging?!

10

Ja natürlich.

weitere Kommentare laden
3

Den Anteil, der den Haushaltsstrom betrifft, den darf sie behalten (wurde ja aus der Regelleistung bezahlt). Gas für Heizung sowie Müll etc. wird ja gesondert berücksichtigt, also wird eine evtl. Nachzahlung vom Jobcenter im nächsten Monat von den Kosten der Unterkunft abgezogen.

LG
Ch.

9

hallo

darf ich dich privat anschreiben??
ihr ist es mega peinlich würde es ungern hier breittreten
lg

14

Hallo,

kurzer Einwurf meinerseits.

Ich habe den Text oben nicht richtig verstanden, sollte es aber (abgesehen von Strom) bei den Mietnebenkosten eine Erstattung geben und sie eine zu große Wohnung haben in der sie 150 Euro selbst zahlt (so hab ich das verstanden), dann kann sie doch die Nachzahlung auf die QM die ihr bezahlt werden runterrechnen und den Rest darf sie selbst behalten. Immerhin hat sie die Rückerstattung auf die gezahlten QM und auch auf die, die das Amt nicht übernimmt.

Oder?

Grüße

weitere Kommentare laden
5

Also soweit mir bekannt ist, müssen nachzahlungen wie die endabrechnung der nk und Heizung gemeldet werden. Bei Strom und Gas die der leistungsempfaenger selber entrichtet dürfen behalten werden, da die arge ja dafür nicht aufkommt. Es kommt halt darauf an was die arge deiner Freundin an Leistungen zahlt.

6

" Bei Strom und Gas die der leistungsempfaenger selber entrichtet dürfen behalten werden, da die arge ja dafür nicht aufkommt. "

Diese Antwort könnte man so verstehen, als ob sie alles zurück bekommt, da sie es ja selbst an die Stadtwerke "entrichtet" hat. Das Jobcenter (ARGEn gibt es seit fast zwei Jahren nicht mehr) "kommt" aber sehr wohl für Gas "auf".

7

Jobcenter dann eben. Das Jobcenter zahlt einen an teil für die warmwasseraufbereitung aber auch nur minimal und wenn die Zahlungen des jobcenters mgeringer sind als die des gasverbrauch dürfen die jobcentren das auch nicht anrechnen. Das jobcenter zahlt dir ja auch keine nachzahlung von Strom und Gas.

weiteren Kommentar laden