Generalschlüssel vom Geschäft verloren.. Muss MA dafür aufkommen??

Hallo,

meine Schwiegermutter hat einen Generalschlüssel vom Geschäft (Tagesklinik) verloren. Jetzt sagte ihr dort eine Pflegerin, dass dann die Hausratversicherung dafür aufkommen muss, sofern der Schlüssel nicht gefunden wird...

Stimmt das?

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Ja, das kann wohl sein, das sie dafür aufkommen muss. Warum auch nicht?

Wenn sie das aber nicht versichert hat, muss sie es selber zahlen

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aber wenn doch jemand in der Produktion arbeitet und da einen millionenschaden anrichtet weil er meinetwegen die Maschine falsch eingerichtet hat, muss er doch auch nicht Millionen zurückzahlen...? Oder ist das kein passender Vergleich #kratz

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Das kannst du nicht vergleichen. Und ob er dafür nicht aufkommen muss, da bin ich mir nicht sicher. Dagegen wird die Firma evtl versichert sein.

Aber einen Schlüssel zu verlieren ist was anderes.

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Wenn das in der Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen ist zahlen die - meistens aber nur bis zu einem bestimmten Betrag.

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Hallo,
die Hausratversicherung hat damit nichts zu tuen. Ihre eigene Haftpflichtversicherung kommt evtl. dafür auf. Bei meiner Verischerung z. B. musste ich das aber extra mit in den Verischerungsschutz aufnehmen, da es ansonsten ausgeschlossen wäre.

LG

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Mir ist das vor vielen Jahren auch mal passiert, bei mir ist meine Haftpflichtversicherung dafür aufgekommen.

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Kommt als erstes einmal darauf an, wie es im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Denn eigentlich ist es das Risiko der Firma und nicht des Angestellten, ist das Risiko mittels Vertrag nicht auf den Mitarbeiter abgewälzt, hat meiner bescheidenen Meinung nach auch der Mitarbeiter nichts zu ersetzen.
Klar kann dies dann bedeuten, dass man unter einem anderen Vorwand den Job gekündigt bekommt, aber ich möchte auch nicht bei solch einem Unternehmen arbeiten müssen, was versucht sich am eigenen Personal zu bereichern.

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"aber ich möchte auch nicht bei solch einem Unternehmen arbeiten müssen, was versucht sich am eigenen Personal zu bereichern."

Ich sehe offen gestanden keine Bereicherung, wenn der Arbeitgeber Ersatz für einen von seinem Mitarbeiter verursachten Schaden verlangt. Der Arbeitgeber würde ansonsten auf dem Schaden sitzenbleiben...und das kann ja wohl kaum gerecht sein. Der Verlust eines Schlüssels kann übrigens in die Tausende gehen, wenn deshalb eine komplette Schließanlage ausgetauscht werden muss...das sollte man sich auch mal bewusst machen.

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Die Bereicherung sehe ich darin, dass sich das Unternehmen eine entsprechende Versicherung spart und stattdessen die Kosten auf den Mitarbeiter abwälzt, in dem Fall hier noch vermutlich eine 400 €-Kraft.

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Ja, das muss sie.
Ist sie dort Reinigungskraft? Warum wurde sie nicht darauf hingewiesen?
Als Lehrerin habe ich schon seit Dienstantritt vor vielen Jahren Schlüsselversicherungen.

Das ist bei uns normal.
Oder ob es daran liegt, dass schusselige Lehrer häufiger Schlüssel verlieren als andere Berufsgruppen und mal daher bei der Schlüsselaushändigung auf den Sinn einer Versicherung hingewiesen wird?

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Ja sie ist dort Reinigungskraft allerdings als Vertretung. Die Klinik ist bei ihr gleich in der Nähe und wenn ihre Bekannte mal nicht kann springt sie ein.. Entsprechend hat sie auch keinen Arbeitsvertrag...

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Ich würde meine Haftpflicht informieren und notfalls den Anspruch anwaltlich/gerichtlich abwehren. Imho ist hier das abwälzen des Risikos auf den AN unverhältnismäßig.

Gruß

Manavgat

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Deswegen ist in meiner Haftpflichtversicherung genau dieses Thema einbezogen... hat sie evtl. auch eine dementsprechende? Sonst hat sie ein Problem.

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"Jetzt sagte ihr dort eine Pflegerin, dass dann die Hausratversicherung dafür aufkommen muss, sofern der Schlüssel nicht gefunden wird..."

Bei mir zahlt so was die Haftpflicht...allerdings mit Selbstbeteiligung i.H.v. 250,00 Euro. Meiner Erinnerung nach war Schlüsselverlust aber nicht automatisch inkludiert, sondern musste separat abgeschlossen werden.

Nachfragen. Dafür aufkommen wird deine Mutter vermutlich müssen.

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Ich habe jetzt mal gegoogelt...und folgendes aus dem unten stehenden Link entnommen:

-bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet ein Arbeitnehmer für den Schlüsselverlust
-bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Arbeitnehmer auf seinem Schaden sitzen

Quelle: http://www.hrexperten24.de/arbeitsrecht/laufendes-arbeitsverhaeltnis/schlechtleistung/schluessel-fuer-betrieb-verloren--dann-haftet-ihr-arbeitnehmer.php

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tja, das ist es ja... Sie hat den Schlüssel einfach an der Tür stecken lassen und ist nach Hause...

ist das jetzt eine einfache Fahrlässigkeit oder eher eine grobe Fahrlässigkeit??

aber ich sehe schon... die Tendenz geht eher dazu, dass sie (oder ihre Haftpflichtversicherung) dafür aufkommen muss...

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"Sie hat den Schlüssel einfach an der Tür stecken lassen und ist nach Hause..."

Grobe Fahrlässigkeit (culpa lata) liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. Die einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. nicht mit absichtlicher Unachtsamkeit beachtet wurde.