Zählt Elternzeit bei einer Abfindung als Beschäftigungsdauer?

Hallo,

ich habe heute erfahren, dass ich nicht wie geplant im April wieder bei meiner alten Firma anfangen kann, weil kein Arbeitsplatz für mich da ist und da ich auch nicht die nötige Ausbildung habe für die meisten Stellen. Ich weiß, der AG darf mich nicht so einfach kündigen. Wir haben uns zwar erstmal darauf geeinigt, dass ich vorerst meine Elternzeit bis zum Herbst verlängere und wir im Sommer nochmal reden, ob sich eventuell zwischenzeitlich etwas geändert hat (z.B. jemand gekündigt, wobei das unwahrscheinlich ist oder jemand schwanger ist). Also die Chancen sind nicht gerade groß. Mein AG hat mir auch angeboten, dass er sich bei unserem "Mutterunternehmen" informiert, ob ich da eventuell irgendwo unterkomme. Ansonsten hätte ich mehr Glück, wenn ich mich anderweitig nach Arbeit umsehe. Momentan bin ich noch in Elternzeit und könnte diese auch noch bis Juni 2015 ausschöpfen, da ich 2 Kinder kurz hintereinander bekommen habe. Aber klar, momentan bekomme ich kein Geld und habe das Arbeiten eigentlich schon fest eingeplant, um finanziell mal wieder auf einen grünen Zweig zu kommen, was bei 3 Kindern aber auch nicht sooooo einfach ist.

Mir wurde angeboten, zu der Zeit wo ich das möchte (also entweder jetzt gleich oder später), dass wir einen Auflösungsvertrag machen und ich eine Abfindung bekomme. Ich arbeite seit fast 11 Jahren bei der Firma. Die ersten 2 1/2 Jahre in Vollzeit, dann war ich 2 Jahre in Elternzeit komplett daheim, dann nochmal 2 Jahre in Teilzeit und jetzt bin ich knapp 4 Jahre in Elternzeit daheim. Zählt die Elternzeit dann als "Beschäftigungsdauer" bei der Berechnung der Abfindung oder wird diese Zeit ausgegrenzt?

LG
schmusimaus81

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Das ist Verhandlungssache, da gibt es keine gesetzliche Grundlage.
Unterm Strich hat der AG ja nicht viel von Deiner Arbeitskraft gehabt in den 11 Jahren.

LG

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Das stimmt schon. Ich dachte vielleicht gibts da eine generelle Regelung.

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Äh, da muss ich Dir widersprechen. Eine Abfindung hat keinen Vergütungscharakter im eigentlichen Sinne.

Es ist eine Entschädigung für die Aufgabe eines Arbeitsplatzes und da hat das BAG verlauten lassen, dass da die Elternzeit als Betriebszugehörigkeit mit einbezogen wird.

Bei anderen "Vergütungsformen" ist es nicht immer so, bzw. wurde offen gelassen.

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Scheinbar zählt es mit: http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article937959/Abfindung-Elternzeit-zaehlt-mit.html

vg, m.

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Es zählt mit. Man erwirbt ja auch andere Vorteile, während der Elternzeit, z. B. verlängerte Kündigungsfristen bei längerer Betriebszugehörigkeit... Oder oder oder...

Mehr als 12 Jahre werden so wie so nicht berücksichtigt bei Abfindungen. Gleich gibt es sicherlich den einen oder anderen, der dieses bestreiten wird, nein, der Gesetzgeber hat auch die Arbeitgeber geschützt. Kann man auch nachlesen. Google hilft.

Lediglich bei der Höhe hat man freien Verhandlungsspielraum. Mehr als 0,5 - 2 Gehälter pro Jahr wird aber selten gezahlt. Je leichter der Dich auch so rauswerfen könnte, umso weniger gibt es. Und nein, Du bist nach der Elternzeit nicht schwerer zu kündigen, als vor der Elternzeit auch. Hat der AG nachweislich wirtschaftliche Gründe, gibt es gar nichts.

Bei dem Teilzeitgehalt wird sicherlich nicht viel bei rumkommen. Besser wäre das Vollzeitgehalt gewesen ;-)

Viel Glück!

Janette

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Es scheint ja ein sehr großes UNternehmen zu sein und ich glaube kaum, dass sie sie da so einfach rauswerfen können mit 3 Kidnern. Also ist es doch schwer sie zu kündigen.

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also mein mann wurde mit 3 kindern sehr schnell gekündigt, nach fast 12 jahren.

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Hey,

Bei uns in der Firma zählt die elternzeit mit. Ich wünsche dir, dass es bei dir auch so ist.

Vielleicht überlegt ihr, dass du nicht die Abfindung nimmst, sondern weiter angestellt bist und Gehalt bekommst...sozusagen bezahlt Zuhause, um steuern zu sparen. Ich denke, dass man bei ner Abfindung ja einiges dem Staat abgeben muss, oder?

Glg und alles Gute kathrin

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Danke für eure Antworten. Also scheint die Elternzeit doch mitzuzählen. Nur damit ich es weiß, wenn es dann doch dazu kommt. Und da zählt als Betrag dann sicherlich der Nettobetrag oder?

Soweit ich mittlerweile auch rausgefunden habe, sind Abfindungen steuer- und sozialabgaben-frei (oder evtl. bis zu einer bestimmten Höhe). Ich weiß nicht, was sich mein AG als Höhe ausgedacht hat. Aber er hat gemeint ich könnte damit auch ein ganzes Stückchen überbrücken. Bei der Lohngruppe nach meinem 1. Kind waren sie auch sehr kulant. Da bin ich auch höher eingestiegen als normal gewesen wäre.

Klar wärs mir lieber, er täte mich weiterbeschäftigen. Aber das sieht momentan sehr schlecht aus und darauf hoffen oder warten kann und will ich nicht. Das ist jetzt das, was ich eigentlich nie wollte. Kinder haben, aber keine Arbeit. Deshalb wars mir damals wichtig, dass ich erst einen festen Job habe bevor ich Kinder kriege. Und ich dachte dieser Job wäre sicher :-( In den ganzen 11 Jahren hat nur 1x einer gekündigt, weil er mal was anderes ausprobieren wollte. Ansonsten sind eigentlich fast alle Leute seit der Ausbildung dort und das dann bis zur Rente.

Jetzt einen Job finden mit 3 kleinen Kindern, der sich auch noch mit Kindergarten und Schule vereinbaren ist??? Das ist nicht leicht... Und ohne familiäre Unterstützung in der Nähe... Zum Glück hat fast jede Firma ein Büro. Da ist eine Ausbildung als Bürokauffrau schon hilfreich. Man muss nur reinkommen.

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Wenn du das nie wolltst, warum lässt du dir das daann gefallen? Und nein, in der Regel sind die nicht abgabenfrei!

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Abfindungen sind nicht steuerfrei. U. U. steuerlich begünstigt (mit der fünftel Regelung) sonst voll zu versteuern (ca. 50 % gehen drauf). Das muss der AG auch bei Auszahlung sofort an den Fiskus abführen.

Man muss keine Beiträge an die Sozialversicherung entrichten. Das ist korrekt.

Bei der Berechnung der Abfindung wird der Bruttoverdienst herangezogen.

Du musst AUF JEDEN FALL mit Deinem AG noch verhandeln. Dein AG wird jetzt eine Summe X in den Raum werfen. Er wird Dir versuchen einzureden, dass das ein Maximalbetrag ist. Lass Dich da bloß nicht gleich drauf ein! Der wird unter Garant ganz tief stapeln.

Dann musst Du Deine Summe in den Ring schmeißen und ihm dann schon mal HÖFLICH androhen, dass Du auch bereit wärst, den Sachverhalt gerichtlich prüfen zu lassen und Du eigentlich Deinen Job zurück möchtest.

Vllt. tut er dann erstmal so, als seinen alle Verhandlungen abgebrochen und zeigt Dir nen Vogel. Bleibe standhaft! Der kommt wieder auf Dich zu.....

Man merkt wenn gar nichts mehr geht und man nicht auf einen Nenner kommt. Dann muss man einlenken und sich auf ein gesundes Mittelmaß einigen, was beide zufrieden stellt.

Aber, wie gesagt, never ever gleich auf den ersten Vorschlag einlassen.

Die reden einen ein, dass sei ein ordentlicher Batzen Geld, dabei sind das Peanuts.

Ich habe zum Schluss (höflich nett, aber hart verhandelt über mehrere Wochen) das 8 fache von dem bekommen, was man mir am Anfang geben wollte und ganz dreist einreden wollte, aber mit was für Argumenten.... #augen

Viel Glück!

Janette

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