Steuerklasse IV/IV und ein Kind aus erster Ehe

Hallo liebe Urbia-Gemeinde,

nun habe ich auch mal eine Frage, denn wie immer kommt die Post vom Finanzamt, wenn man dort niemanden mehr erreichen kann...

Ich hatte bisher Steuerklasse II mit 0,5 Kind. Die anderen 0,5 sind bei meinem Ex-Mann eingetragen.

Im November habe ich geheiratet, wir haben Steuerklasse IV/IV gewählt. Bei mir sollte logischerweise wieder 0,5 Kind eingetragen werden.

Wir haben die Bescheinigung über die Änderung bekommen, aber jeder mit einem 0,5 Kind. Nach dem Korrekturantrag kam jetzt ein Schreiben, dass das schon richtig sei.#gruebel

Wird mit der Heirat aus 1 Kind sozusagen 1,5 Kinder#kratz, oder wird bei meinem Ex-Mann das Kind jetzt gestrichen? Dann rastet der nämlich aus #schwitz

Wenn das mit der wundersamen Freibetragsvermehrung stimmt, würde das bedeuten, das eine evtl. Ehefrau meines Ex auch 0,5 Kind bekommt, das also ein Kind 4x0,5 Freibeträge produziert?

#bitte
Kann mich jemand erleuchten?

Lieben Dank,
#winke

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In der Kombination IV/ IV sind die Steuerabzugsmerkmale bei beiden exakt gleich- ebenso der Kinderfreibetrag.

Deinem Ex wird aber deshalb nichts abgezogen, genauso wenig, als hättest Du davon jetzt ein "plus".

Gruß, Goldie

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Bei uns haben alle vier Eltern - Vater, Stiefmutter, Stiefvater, ich als Mutter - 0.5 Kinderfreibetrag.

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Im übrigen heißt es nicht "null Komma fünf Kind", diese Denke hält sich leider hartnäckig. Der Kinderfreibetragszähler heißt "Null Punkt fünf", nix Komma.

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DAs stimmt, es kannn von 1,0 bis 2,0 Kinderfreibeträge für ein Kind geben!

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Hallo,

ja das ist richtig.

Mein Mann hat 2 Kinder aus früherer Beziehung und wir haben auch IV/IV und ich habe die Kinder auch auf meiner Lohsteuerkarte drauf stehen.

VG

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Hallo,

vielen Dank allen, die sich die Mühe gemacht haben mir zu Antworten#danke

Das ist ja echt mal eine gute Nachricht#huepf

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Hallo,

du darfst die Eintragung auf der Lohnbescheinigung (ELSTAM) aber nicht mit dem Kinderfreibetrag verwechseln. Der Kinderfreibetrag resp. das halbe Kindergeld, für das bei der Einkommensteuererklärung die Günstigerprüfung erfolgt, steht nach wie vor nur den ELTERN zu.

Die Eintragung auf der Lohnbescheinigung mindert lediglich den Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer um ein paar Euro.

LG