Ich habe mal eine kurze Frage an die Experten.
Eine Kollegin ist im Augenblick nach einer OP auf Reha.
Nun ist nicht ganz klar, wie lange dies noch dauert und ein wichtiger Termin steht in 3 wochen an.
Sie meinte, sie könne weder zu noch absagen, da sie, falls sie noch in (ambulanter ) reha wäre, ja nicht kommen könnte, da sie keinen Versicherungsschutz habe.
beim Termin müßte sie nur dasitzen- es besteht also keinerlei Gefahr oder ähnliches, es ist nicht anstregend oder aufwändig ...
meine Frage nun_ ist das tatsächlich so? DÜRFTE sie nicht kommen?
daß sie nicht kommen muß ist mir klar und gar nicht die Frage
Danke euch
Versicherungsschutz während Reha
Hallo,
diese Mär vom fehlenden Versicherungsschutz, wenn man während der Krankschreibung seinen Arbeitsplatz betritt hält sich leider sehr in vielen Köpfen.
Sie soll Ihre Krankenkasse anrufen und sich bestätigen lassen, dass sie kommen kann. Wenn sie nicht kommen will, braucht sie es natürlich nicht.
LG, Andrea
ja, so sehe ich das auch- kann ich das irgendwo "offiziell" nachlesen?
ich finde gerade nichts passendes
Unfallversicherungsschutz? oder was fürn Verischerungsschutz????
Während ner ambulanten Reha besteht grundsätzlich kein UV-Schutz! Es gibt nur eine Ausnahme, das muss aber genauer geprüft werden.
Und was hat sie fürn Termin? n Dienstlichen? Und den will sie trotz Krankschreibung wahrnehmen? Dann ist sie während des Termins auch versichert. Es sei denn,der AG untersagt ihr die Wahrnehmung!
Die rehaeinrichtung darf während der Maßnahme nicht verlassen werden. Man verliert dann seien Versicherungsschutz.
Was seid ihr denn für ein Laden, wenn Kranke Mitarbeiter in Meetings geschleift werden???
Gruß
Manavgat
"Die rehaeinrichtung darf während der Maßnahme nicht verlassen werden. Man verliert dann seien Versicherungsschutz."
es ist doch eine ambulante reha-einrichtung, die sowieso jeden tag verlassen wird.
"Was seid ihr denn für ein Laden, wenn Kranke Mitarbeiter in Meetings geschleift werden???"
da interpretierst du ein bißchen viel in meine Frage
ah so und noch was:
welchen versicherungsschutz würde man denn verlieren?