Teilzeitantrag nach Elternzeit

Hallo,

meine Elternzeit endet Ende Januar. Ich habe fristgerecht im Oktober einen Antrag auf Teilzeitarbeit über 24 Stunden pro Woche ab Ende Elternzeit gestellt und habe in dem Antrag geschrieben, dass ich "zunächst für 5 Jahre befristet" 24 Stunden arbeiten möchte damit ich die Option habe ggfs. wieder Vollzeit arbeiten zu können falls es z.B. notwendig wäre (Arbeitslosigkeit meines Mannes z..B.).
Mein AG hat mir heute einen Änderungsvertrag zugesandt, den ich unterschreiben soll. Die 24 Stunden pro Woche sind genehmigt, aber der Vertrag ist nicht befristet.
Das Gesetz sieht vor, dass ein Antrag als vom AG genehmigt gilt wenn nicht 1 Monat vor Ende der Elternzeit (bei mir also Ende Dezember) eine Ablehnung des AGs erfolgt. Dies ist ja nicht geschehen. Jetzt frage ich mich ob ich jetzt das Recht habe auch auf die Befristung der 5 Jahre zu bestehen oder ob es nur so ist, dass die 24 Stunden mir genehmigt werden mussten. Vom logischen her müsste ich ja auch auf die 5 Jahre bestehen können. Hat jemand Erfahrung damit?

Viele Grüße

1

Hallo.

>>> Vom logischen her müsste ich ja auch auf die 5 Jahre bestehen können. <<<

Was veranlasst Dich zu dieser Logik?

LG

2

Du hättest auch ne Stundenlohnerhöhung beantragen können, nur weil der AG nicht widerspricht gilt die dann als genehmigt?
Ich glaube nicht, dass man die Dauer der TZ nach der Elternzeit beantragen kann.

LG
Susanne

3

Nein, Du hast keinerlei Anspruch darauf die Befristung zeitlich zu begrenzen.

Allerdings muß der AG, wenn Du Deine Stunden erhöhren willst, das Neueinstellungen vorziehen, was zumeist keine wirkliche Option ist.

Gruß

4

Zum Fristversäumnis des AG: Dies bezieht sich auf Lage und Verteilung der Arbeitszeit.

5

Boah, ich bin noch nicht wach: Umfang der Reduzierung und Lage und Verteilung der Stunden.

weitere Kommentare laden