Hallo,
da mein AG mich nach der Elternzeit nicht mehr einstellen kann, da er momentan "überbesetzt" ist, hatten wir darüber geredet den Arbeitsvertrag aufzulösen. Bekomme ich ALG1, wenn ich als Kinderbetreuung nur einen Halbtagsplatz im Kindergarten angeben kann und evtl. eine Tagesmutter für nachmittags? Ich habe keine Familie hier, die die Kinder bei Krankheit betreuen kann. Ich habe mal gehört, dass einem in dem Fall nur Hartz4 zusteht bzw. wer weiß, ob wir das dann bekommen würden, da mein Mann ja Vollzeit arbeitet. Ich kenne die Voraussetzungen fürs Hartz4 gar nicht.
LG
schmusimaus81
Wie ist das mit dem ALG1 und Kinderbetreuung?
Du bekommst nur dann ALGI, wenn Du dem Arbeitsmarkt für min. 15 Wochenstunden zur Verfügung stehst (dann natürlich anteilig) plus angemessene Wegezeiten.
Was hättest Du denn gemacht, wenn der AG Dicht nicht loswerden wollte jetzt? Dann hättest Du doch auch eine Betreuung gebraucht?!
Gruß,
W
Dein Arbeitgeber muss Dich nach der Elternzeit nicht "einstellen", das Beschäftigungsverhältnis ruht nu, besteht aber nach wie vor!
Wenn Du den Arbeitsvertrag einvernehmlich auflöst, erhältst Du erstmal (bis zu 3 Monate lang) gar kein Geld. Dein Arbeitgeber kann Dich innerhalb der Elternzeit nicht entlassen, er MUSS Dich vorerst zurücknehmen und kann frühestens am ersten Arbeitstag die Kündigung aussprechen. Natürlich muss dann die entsprechende Frist eingehalten werden. Sei bloß nicht so dumm einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, es sei denn, es wird eine richtig gute Abfindung angeboten. Alles andere wäre unverzeihlich dämlich.
Wenn Du grundsätzlich eine Betreuung für die Kinder hast kannst Du natürlich ALG 1 erhalten. Wenn die Kinder krank sind, werden sie ja krankgeschrieben, arbeiten gehen könntest Du ja dann auch nicht, das ist okay. In einem Arbeitsverhältnis hast Du dann ja Anspruch auf 10 Tage Krankengeld der KK pro Kind und Jahr. Du musst Dich dem Arbeitsmarkt natürlich zur Verfügung stellen und entweder die Tagesmutter für die Nachmittage nehmen oder nur anteiliges ALG beziehen.
Niemand bekommt "Hartz IV". Für Arbeitslosengeld II ist Voraussetzung, dass ihr euren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten könnt oder anders gesagt: bedürftig seid.
Gruß
Danke für eure Antworten.
Klar, wenn ich bei meinem alten AG wieder angefangen hätte, wären die Kids in Schule und KiGa versorgt, sodass ich 15-20 Wochenstunden locker arbeiten könnte. So wars auf jeden Fall geplant. Aber mein AG hat mehr oder weniger um Auflösung des Arbeitsvertrages gebeten und Zahlung einer Abfindung, mit der ich erstmal eine Weile "gut über die Runden komme". Keine Ahnung was das bedeutet. Darauf wollte ich mich aber erstmal nicht einlassen. War eh so geschockt über diese Aussage, mit der ich überhaupt nicht gerechnet hatte. Ich dachte ich hatte einen sicheren Job/AG. Jetzt habe ich erstmal meine Elternzeit verlängert bis Herbst und schaue mich aber dennoch nach einer neuen Arbeitsstelle um. Ich wollte auch krankenversicherungsmäßig weiter abgesichert sein. Weil solange ich in Elternzeit bin, hat das ja schon Vorteile. Auch was die Rentenpunkte für später angeht. Hab ja eigentlich noch Elternzeitanspruch bis Juni 2015 übrig.
LG
schmusimaus81