Wenn die (erwachsene) Tochter stirbt, muss die Mutter das Erbe ausschlagen?

Folgender Fall: es gibt vier Generationen: Urgroßmutter A, Großmutter B, Tochter C, Enkelkind D. Wenn Großmutter B stirbt, schlägt Tochter C das Erbe aus (da Schulden vorhanden sind). Tochter C muss nun auch für Enkelkind D (noch nicht volljährig) das Erbe ausschlagen, oder? Was ist mit Urgroßmutter A, der Mutter der Verstorbenen? Muss sie auch das Erbe ausschlagen?
Wenn alle das Erbe ausgeschlagen haben, kommt der Gerichtsvollzieher und schaut, ob es Wertgegenstände gibt, die veräußert werden können, oder? Wird von diesem Wert etwas für die Beerdigung genommen? Wer kommt ansonsten für die Beerdigungskosten auf? Tochter C oder auch Urgroßmutter A?
Wie ist das mit persönlichen Gegenständen der Verstorbenen? Kann der Gerichtsvollzieher der Tochter verwehren, Fotos, Tagebücher etc. mitzunehmen, da sie ja das Erbe ausgeschlagen hat?

Vielen Dank für eure Hilfe!
gartenroeslein

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Wer das Erbe ausschlagen will, tut gut daran, sich persönliche Dinge zügigst aus der Wohnung zu holen, bevor die Mühlen der Bürokratie zu mahlen beginnen. Es wird wohl wenige Stunden nach dem Tode noch kein Gerichtsvollzieher auf der Matte stehen und ob ich dann offiziell in die Wohung darf oder nicht, wäre mir schlicht egal.

Für mich ist es völlig unmenschlich, das man auch kein Foto mitnehmen darf, wenn man das Erbe ausschlägt.

lg

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Deine Erklärung verwirrt mich, wo ist die Mutter? Die Tochter ist Tochter von was, von der Großmutter, häää?

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Sorry, also es sind vier Generationen. Die zweitälteste stirbt. Es ist klar, dass die Tochter für sich und die Enkelkinder das Erbe ausschlagen muss. Die Frage ist,muss auch die Mutter der Verstorbenen das Erbe ausschlagen?

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hallo,

ich habe das erbe meines vaters ausgeschlagen. somit musste meine oma, ebenfalls das erbe ausschlagen so wie alle seine Geschwister.

wir durften somit nichts aus der wohnung entwenden ... was wir an erinnerungen haben wollten, hat mir mein vater vor seinem tod gegeben .... bilder, bücher etc... nichts wirklich wertvolles.

wir durften nach dem tod nicht mehr in seine wohnung.

wir haben ihm allerdings eine würdevolle bestattung ermöglicht (unser eigenes geld).

jeder, der erbberechtig ist, und nicht erben will , muss das erbe ausschlagen .

bei meiner Mutter ist das bereits beim amtsgericht hinterlegt, somit muss ich da auf keine fristen mehr achten, wenn sie denn mal stirbt.....

gruß

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Danke!
Das heißt, die Mutter muss auch das Erbe ausschlagen und die Geschwister auch?
Eine Bekannte meinte, dass von Werten die evtl vorhanden sind, erst noch die Beerdigung bezahlt wird, weißt du, wie das ist?

Und wer muss finanziell für die Beerdigung aufkommen? Nicht moralsich (das ist klar), sondern rechtlich?

Viele Grüße

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hallo,

ja klar, jeder der dann erbberechtigt ist , muss das erbe ausschlagen .

ihr müsst dann auch nicht für die beerdingung aufkommen. das wird aus den evtl. vorhandenen mitteln bestritten, oder es wird von staatlicher seite bestritten (gemeinde ?).

bei meiner Mutter werden ich und meine Kinder keinen finanziellen anteil tragen, da werde ich auch nicht auf die beerdigung gehen .... wer das bezahlt ist mir ehrlich gesagt schnuppe.... sie hat ja noch genug kinder aus anderen beziehungen vielleicht ist da ja dann jemand bereit zu bezahlen.

gruß

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Und wer muss die Beerdiung bezahlen? Nur die Tochter oder die Tochter und die Mutter zu gleichen Teilen?

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http://www.abc-recht.de/ratgeber/erbschaft/tipps/beerdigung_pflichten.php

Die Tochter muss bezahlen

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Nur wenn sie Erbe ist oder die Mittel zur Verfügung hat. Ansonsten die Erben oder die nächsten Angehörigen, wenn die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Ansonsten die Gemeinde, die auch vorstreckt und dann die Angehörigen ermittelt und sich die Finanzen offenlegen lässt um ggf. das Geld wieder reinzuholen.

Selbst wenn die Kinder ausschlagen und jemand anders annimmt, darf das Kind was u. U. der Bestattungspflicht nachgekommen ist, sich die Kosten von den Erben wiederholen.

Also pauschal zu antworten, dass die Tochter die Kosten übernehmen muss, kann man nur bei mehr Hintergrundwissen beantworten.

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Wir waren vor einem Jahr in einer ähnlichen Situation. Ihr habt eine gewisse Frist (ich meine, es sind sechs Wochen), in denen ihr in Ruhe die finanziellen Verhältinisse prüfen und entscheiden könnt! Grundsätzlich habt ihr in dieser Zeit uneingeschränkten Zugang zur Wohnung (es dürfen aber rein theoretisch keine Gegenstände entfernt werden!). Erst nach endgültigem Ausschlagen des Erbes ist dies nicht mehr möglich.

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Hallo.

Ihr könnt doch das Erbe ausschlagen, und somit die Schulden "abwenden", aber der Frau trotzdem die Beerdigung bezahlen!?! Warum soll das die Allgemeinheit übernehmen?

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V.a., wenn es sich um die in die Jahre gekommene Tochter handelt.
Ich finde sowas immer ganz traurig, da tun sich Abgründe an Familiengeschichten auf...

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Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird müssen die Angehörigen die Beerdigung zahlen.

http://www.welt.de/finanzen/article155160/Wer-zahlt-die-Beerdigung.html

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Hallo,

als mein Vater starb, haben erst mein Bruder und ich das Erbe ausschlagen müssen, dann aber auch seine Mutter und sein Bruder und ich für meine Tochter. Die Beerdigung mußte ich zahlen, die anderen waren irgendwie nicht so bereit dafür, obwohl man doch meint, es zahlt die ganze Familie, also auch die Mutter und der Bruder des Verstorbenen #aerger

Wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast, darfst Du nichts mehr aus der Wohnung des Verstorbenen holen, Du hast damit nichts mehr zu tun.

LG

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auch wenn ich das erbe ausschlage würde ich selbstverständlich schnellstmöglich private dinge wie fotos etc (die an sich ja keinen materiellen wert haben) aus der wohnung holen.