Bin diesen Monat frisch aus der Elternzeit raus in habe pflichtbewusst meinen ALG I Antrag gestellt und zuvor angegeben dass ich statt 39std/Woche nur noch 20std/Woche arbeiten möchte bzgl Kindesbetreuung.
Nun ist mir heute der Bescheid zugegangen. Was soll ich sagen? Nichtmal der HartzIV Grundbedarf ist damit abgedeckt.
Bin im letzten Azubijahr schwanger geworden, wurde im Anschluss ein halbes Jahr fest übernommen und fristgerecht gekündigt. Tja.
Da ich am Dienstag ein Vorstellungsgespräch habe, Job mind.30std.wöchentlich, habe die Großeltern zugesichert auch einzuspringen wenn ich Vollzeit arbeiten würde.
Sofern ich den Job nicht bekomme, kann ich von der arge verlangen die Stunden zu ändern und dementsprechend das ALGI neu zu berechnen ?
ALG I, Elternzeit, Teilzeit / Vollzeit erwerbsfähig
ja, die stunden solltest du ändern lassen, allerdings musst du dann auch so zur verfügung stehen!
und einspringen, reicht für einen vollzeitjob nicht. hättest du denn einen kiga-platz ganztags? es ist sehr selten, dass großeltern die ganze zeit auf ein kind aufpassen, unter einspringen versteh ich, ein-zweimal die woche ein paar stunden...
Die Familie ist riesig und Hilfe haben wir von überall daher wär das gar kein Problem. Einen kiga Platz muss ich mch erbitten und hoffe dass da schnell was zu bekommen ist.
Hab nur Bange dass man trotz Änderung das ALG I nicht neu berechnet sofern das Dienstag nicht gleich mit der Anstellung klappen sollte.
Bitte überleg Dir, was Du tust!
Ein Kind mit gerade mal einem Jahr ständig vom einen zum nächsten Verwandten zu schieben kann wirklich traumatisch sein!
Kinder in diesem Alter brauchen einige wenige FESTE Bezugspersonen. es ist kein Problem, wenn das die Erzieherinnen in einer Krippe sind, oder eine Tagesmutter, oder die Oma - aber es muss eben ein kleiner Personenkreis sein. Auch der Tagelablauf sollte sich ähneln.
Heute Bei Oma Inge, Morgen Oma Martha, übermorgen Tante Isolde, und dann springt mal der Onkel Herbert ein - das geht nicht in dem Alter.
Rede erst mal ernsthaft mit Deiner Familie, wer wann wie lange aufpassen würde, bemühe dich parallel mit Hochdruck um einen Krippenplatz, und schau dann weiter.
Meistens ist eine Krippe schon alleine vom pädagogischen Überbau her wesentlich gescheiter als so eine Laienbetreuung, noch dazu wenn nicht jeden Tag derselbe da ist...
"Sofern ich den Job nicht bekomme, kann ich von der arge verlangen die Stunden zu ändern und dementsprechend das ALGI neu zu berechnen ? "
Was hat denn die Angabe der Stundenanzahl mit deinem ALG I Anspruch zu tun?
Das wird doch auf Grundlage deines vorherigen Verdienstes berechnet....
Dass du gefragt wirst, in welchem Umfang du arbeiten möchtest hat doch nur was mit der eigentlichen Arbeitsvermittlung (also welche Stellen dir angeboten werden) zu tun....
Korrigiert mich bitte, wenn ich das falsch sehe.
LG Nici
nein nein! es wird zwar nach dem alten berechnet grundsätzlich, aber dann auf deine stunden, die du nun arbeiten möchtest runtergerechnet.
also: 40 stunden vorher, dann nur noch 30 stunden wollen = ein viertel weniger.
Jap. So schaut's aus. Die Bemessungsgrundlage pro tag an summe x wird zwar nach den alten stunden und verdienst ermittelt, aber eben den neu angegebenen Stunden angepasst bzw. Runtergerechnet in meinem fall.
Hallo,
wie konnte man Dir denn in der Schwangerschaft fristgerecht kündigen?
LG, Andrea
Kündigen war vllt falsch ausgedrückt. Es gab einen befristeten Arbeitsvertrag der das Arbeitsverhältnis eben aufgehoben hat.