Hallo,
ich weiß es ist der x-te Beitrag zu dem Thema, aber ich blicke da nicht sicher durch und möchte nichts falsch machen. Hier mal meine Daten:
Kind 1. geboren am 25.3.2011 - zwei Jahre Elternzeit beantragt
Kind 2. vorraussichtlicher ET am 18.07.2013 - beginn Mutterschutz 5.6.2013
Kann ich jetzt, um in den Genuss des Mutterschutzgeldes zu kommen die Elternzeit von Kind 2 verlängern bis zum Beginn des Mutterschutzes oder erst bis zum vorausssichtlichen ET?
Die restliche Elternzeit von Kind 1. kann ich dann im Anschreiben an meinen AG beantragen, dass ich diese über den 3. Geburtstag hinaus nehmen kann, oder?
Telefonisch hat mein AG schon zugestimmt, nur die genauen Daten habe ich ihm noch nicht gesagt und möchte das nun korrekt schriftlich beantragen.
Wäre um kompetente Hilfe sehr dankbar!
gruß honey
Elternzeit verlängern bei erneuter Schwangerschaft
Ja, die Verlängerung geht.
Du hast ja bis zum 24.03.2013 Elternzeit regulär beantragt. Für das 3. Jahr muss der Ag auch nicht zustimmen, sondern nur in Kenntnis gesetzt werden.
Du musst auch keine vollen Jahre Elternzeit nehmen, sondern kannst das wirklich taggenau machen.
Von daher kannst du ohne Probleme Elternzeit bis zum 4.6.2013 nehmen, dann in Mutterschutz gehen (bekommst dann die 13 Euro von der KK und den Arbeitgeberzuschuss), dann die Elternzeit von Kind 2 nehmen und die restliche Elternzeit von Kind 1 übertragen. Das musst du halt im Antrag für die Verlängerung gleich mit reinschreiben, dass du eine Übertragung beantragst. Dem muss der Ag nämlich zustimmen. Aber wenn du schreibst, dass er das telefonisch schon gemacht hat, dann sollte das ja alles kein Problem darstellen.
Hallo,
ich stimme meiner Vorschreiberin voll und ganz zu aber eine Ergänzung noch:
Bedenke du hast für die Zeit des Mutterschutzes anteiligen Urlaubsanspruch. Wieviel das ist, hängt von deinem Jahresurlaub ab.
Somit könntest du theoretisch deine Elternzeit noch so viele Tage r´hr enden lassen wie du anteiligen Urlaub hast. Dann würdest du von der Elternzeit in den (bezahlten) Urlaub gehen und vom Urlaub in den Mutterschutz. (So seinerzeit der Vorschlag meiner Personalabteilung)
LG
regengucker
"Kann ich jetzt, um in den Genuss des Mutterschutzgeldes zu kommen die Elternzeit von Kind 2 verlängern bis zum Beginn des Mutterschutzes oder erst bis zum vorausssichtlichen ET?"
Du kannst bis zum Beginn des Mutterschutzes verlängern.
"Die restliche Elternzeit von Kind 1. kann ich dann im Anschreiben an meinen AG beantragen, dass ich diese über den 3. Geburtstag hinaus nehmen kann, oder?"
Ja, so musst du es machen, bevor die Zeit läuft muss die Übertragung beantragt sein.
Hallo,
bei mir war es so das ich zwischen Elternzeit und Mutterschutz genau 4 wochen lagen. Mein AG wollte das ich unbezahlten Urlaub nehme. Dann hätte ich das Mutterschutzgeld aber "nur" von der Krankenkasse bekommen. Den AG zuschuß gibt es nur wenn man auch gearbeitet hat. Da ich noch Resturlaub hatte habe ich dann 2 wochen Urlaub genommen und die letzten Tage hat mein AG mir dann letztlich ein BV erteilt.
lg emilylucy
Bist du dir da sicher, das es den AG zuschuss nur gibt, wenn man gearbeitet hat? die Damen oben haben das wohl anders gesehen, oder hab ich das falsch verstanden?
Ich wüsste gerne mit wieviel Geld ich rechnen kann.
DAs ist Unsinn, den AG-Zuschuss gibts sogar, wenn die Elternzeit erst im Mutterschutz endet ab dem Tag!