Hallo, ich hab mal eine Frage
Ich sitze gerade vor dem Antrag zur Kontenklärung für mein Rentenversicherungskonto (möchte das gerne so früh wir möglich lückenlos haben).
Gerade bin ich dabei den Bogen V800 für die Kindererziehung auszufüllen und stolpere dabei über eine Frage.
Ziffer 10.2
"Wurden die angegebenen Kinder in den angegebenen Erziehungszeiten gemeinsam oder allein, mit oder ohne Unterbrechung erzogen? Eine Unterbrechung der Erziehung liegt z.B. vor, wenn das Kind durch eine andere person erzogen wurde, sich im Ausland aufgehalten hat oder auf gerichtliche Anordnung in einem Heim untergebracht war.
x Die Erziehung erfolgte ohne Unterbrechung gemeinsam mit dem anderen Elternteil.
x Die Erziehung erfolgte ohne Unterbrechung allein
So, jetzt ist es bei uns so, dass wir verheiratet sind, gemeinsames Sorgerecht. Natürlich erziehen wir die Kinder gemeinsam. Elternzeit habe allerdings nur ich 3 Jahre beantragt.
Und bin natürlich die 3 Jahre für die Kinder zuhause. Kreuze ich da jetzt das erste oder das zweite an?
Möchte das gern heute fertig haben und das Infotelefon ist übers WE nicht besetzt.
LG
Frage zur Kontenklärung der Rentenversicherung
huhu,
hatte mein mann auch gerade. der hat einfach da angerufen und die haben das dann zusammen am telefon gemacht.. leider hat er es schon abgeschickt, sonst hätte ich es dir gerne erklärt. ruf am besten montag da mal an..
lg skm
Hallo.
Ich würde sagen, du musst das erste ankreuzen, weil das zweite für Alleinerziehende ist.
LG
Das Zweite bitte ankreuzen! Damit ist gemeint, wer ÜBERWIEGEND mit der Erziehung beschäftigt war und das ist die Person, die überwiegend wegen der Erziehung Zuhause geblieben ist.
Das hat vom Sinn her nichts damit zu tun, ob man alleinerziehend ist oder einen Partner hat. Hier geht es nur darum, wer die Punkte für die Erziehungszeiten gutgeschrieben bekommt. Und das ist immer der, der dafür Zuhause blieb.
Dein Mann muss das meine ich auch mit seiner Unterschrift bestätigen, oder? Ist da nichts, wo er auf dem von Dir genannten Formular unterschreiben muss?
Ich hatte den Kram vor ca. 2,5 Jahren am Wickel. Daher weiß ich es noch!
LG Janette
10.2
"Von einer gemeinsamen Erziehung ist stets auszugehen, wenn beide Elternteile gemeinsam mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Das gilt selbst dann, wenn sich ein Elternteil aufgrund beruflicher Inanspruchnahme weniger um das Kind kümmern kann."
Also das lese ich aber irgendwie so, dass es bei zusammen lebenden Eltern eigentlich immer so ist, dass sie das Kind gemeinsam erziehen. Und dann halt nur Angaben gemacht werden müssen, ob die Mutter das Kind überwiegend erzogen hat (das passiert ja unter 10.3). Denn nur, wenn der überwiegende Teil von dem anderen Elternteil übernommen wird muss man ja Rentenpunkte übertragen.
Dann müsste ich doch das erste ankreuzen, oder? Das zweite scheint tatsächlich nur für alleinerziehende zu gelten, weil hier auch keine Zustimmung des anderen Elternteils nötig ist.
Kommt denn noch irgendwo unter einem anderen Punkt dieser Aspekt, den ich Dir genannt habe? Denn eigentlich ist es für das eigene Rentenkonto unerheblich, ob verheiratet oder nicht. Die Ehe allein gibt ja nicht mehr Punkte, höchstens u. U. eine Scheidung, wenn der Ex Punkte abtreten muss.
Daher bin ich jetzt etwas irritiert.....
Hi,
ich meine, es war genau so: die Zeiten werden demjenigen zugeschrieben, der sich hauptsächlich ums Kind gekümmert hat. "verteilt" werden 3 Jahre bzw. 3 Rentenpunkte pro Kind - und der, der sich hauptsächlich gekümmert hat in der Zeit bekommt die auf seinem Konto gutgeschrieben.
alleinerziehend oder nicht ist hier egal. Ist aber auch bei mir 2 Jahre her mit dem Thema .
Viele grüße
Miau2
Das bekommt auch bei Verheirateten derjenige, der sich hauptsächlich um das Kind gekümmert hat. Die Erziehungszeit ist dabei NICHT identisch mit der Elternzeit oder der Zeit des Elterngeldbezugs. Es sind dabei wirklich die ersten 10 Jahre zu verstehen.
Du kreuzt das 2. an.