Hallo,
ich arbeite derzeit 50 %. Jetzt habe ich ein relativ gutes Angebot für einen zusätzlichen 450 € Job bekommen.
Weiß jemand von Euch ob man beides machen kann? Ich lese überall nur, dass der Arbeitgeber dem zweiten Job zustimmen muss aber ich frage mich, wie das steuerlich aussieht.
Ich arbeite auf LSK 5 und somit wären die Abzüge ja enorm.
Wird der 450€ Job zum anderen Gehalt angerechnet oder bleibt das nach wie vor steuerfrei?
Wie ist das dann mit der Steuererklärung wenn ich die 450 € zusätzlich mit angebe...
Fragen über Fragen, ich hoffe, ihr könnt mir ein wenig Klarheit verschaffen.
Danke schonmal.
Gruß
Barzo
Teilzeit + 450 € Job, geht das ?
Deine geringfügige Beschäftigung wäre steuerfrei.
Jules
Du kannst beides machen, nur nicht bei einem Arbeitgeber. Der € 450,-- Job ist steuerfrei, es sei denn der AG versteuert nicht pauschal.
Lohnsteuerklassen sind nur ein Vorabzug. Ihr könnt auch 4/4 wählen. Für Eure tatsächliche Steuerlast, die bei der Einkommenssteuererklärung festgesetzt wird, ist das irrelevant.
Daher ist der Einwand von "hohen" Abzügen aufgrund der Steuerklasse letztlich nicht wirklich relevant.
Stimmt es denn, dass man eigentlich immer 4/4 machen sollte?
Wir haben jetzt auch 3/5, weil ich nur 36% arbeite und alle machen uns total Angst wegen hohen Nachzahlungen.
Wie ausgeführt ist das für die tatsächliche Steuerlast egal.
Mit den Steuerklassen kann man beeinflussen, ob man dem Staat nicht etwas ein zinsloses "Darlehen" gewährt (4/4) oder am Ende Nachzahlungen drohen (3/5).
Was beim konkreten Einkommen diesbezüglich besser ist kann ein Steuerberater sagen.
Viele schimpfen aber über die hohen Abzüge bei 5, obwohl sie doch dies "freiwillig" so gewählt haben.
Oder schauen nur auf den Nettolohn und das sich dies bei 5 nicht lohne und vergessen die 3 beim Partner, der ja dadurch mehr hat.
Für die zu zahlende Steuer kommt es letztlich aber immer nur auf das Gesamteinkommen statt (zumindest bei Zusammenveranlagung). Die Steuerklasse ist nicht mehr als eine Abschlagszahlung auf die zu erwartende Steuerzahlung.
Der Minijob ist steuerfrei. Habe ich auch eine Zeitlang so gemacht.
Hallo Barzo,
ich werde dies auch ab 1.3. machen!
Habe mich dazu erkundigt und laut Finanzamt wäre es nur wichtig dass der 450,-- € Job pauschalbesteuert (2%) wird und nicht per Lohnsteuerkarte! Ansonsten würde da nichts passieren!
Wir haben unsere Lohnsteuerklasse jetzt auf 3/5 geändert und ich geh nur noch 50 % + 450,-- € Job arbeiten! Davor war ich 95% beschäftigt und wir hatten 4/4!
Viele Grüße