Hallo
Bräuche mal schnellstmöglich eure Meinung und Fachwissen im Bestfall
Am 13.1.13 lief mein beantragter Mutterschutz ab und kurz vorher war ich zum Gespräch bei meinem AG (Zahnarzt) um mitzuteilen,dass ich gerne ab Februar wieder arbeiten gehen würde. Am besten so wie vorher,bin aber auch flexibel,da ich nun eine Tagesmutter hAbe.
Am 1.2.(viel zu spät als vereinbart) rief er mich an um mir mitzuteilen,dass er mich z.Z.nicht einstellen kann,weil zu wenig zu tun ist.Vielleicht im Sommer,wenn du Auszubildene nicht in der Praxis weiter arbeiten will.
1.Frage: Darf er das? Mich einfach nicht mehr einstellen?
2.Frage: Ich hatte vor morgen zu kündigen,weil ich auch noch Plan B in Petto habe (berufstechnisch) Jetzt diskutiere ich hier gerade mit meinem Mann,weil er meint ,er müsse mir ne Abfindung zahlen und ich sollte ihm sagen,dass er mich kündigen soll?!
Bin 2012 mit Unterbrechung (Ss) 10 Jahre da gewesen.
LG
Abfindung Zahnarzthelfein?chef hat nach Mutterschutz keine Stelle mehr für mich
Hallo,
mal eine Frage: Ist dein Mutterschutz ausgelaufen oder meist du deine Elternzeit?
vg, m.
Uns ja sorry die Elternzeit natürlich.Hatte die für 2 Jahre angegeben
Hallo,
wenn dein Vertrag dort vorher nicht befristet war, dann hätte dein AG dich nur mit einer 3 Monats-Frist zum Ende der Elternzeit kündigen können. Wenn er keine Arbeit für dich hat, dann ist das grundsätzlich sein Problem. Küdigen könnte er also nur nach den regulären Kündigungsfristen aus deinem Vertrag oder dem BGB. Bis dahin besteht dein alter Arbeitsvertrag.
Problematisch finde ich jetzt, dass du nicht am 13.01. auf Arbeit erschienen bist und deine Arbeitskraft angeboten hast. Da wäre jetzt interessant zu wissen, was ihr bei dem Gespräch vereinbart habt und ob es evtl schriftlich vereinbart wurde.
Grundsätzlich würde ich dir empfehlen, zum Anwalt zu gehen. einen Anspruch auf Abfindung hast du zwar nicht (ich gehe jetzt mal davon aus, dass es sich um einen AG mit nur 1-3 angestellten handelt), aber evtl könntest du noch Anspruch auf dein reguläres Gehalt haben, solange bis er dich eben ordentlich kündigt.
sollte irgendetwas falsch sein bei meinen Aussagen, bitte ich um Korrektur.
vg, m.
1.Frage: Darf er das? Mich einfach nicht mehr einstellen?
Während der Elternzeit ruht dein Arbeitsverhältnis und du bist nach wie vor angestellt. Wenn er dich nach der Elternzeit nicht beschäftigen kann, muss er dir regulär unter Einhaltung der Kündigungsbedingungen kündigen.
2.Frage: Ich hatte vor morgen zu kündigen,weil ich auch noch Plan B in Petto habe
Wenn du selber kündigst, wirst du mit Sicherheit keine Abfindung erhalten. Einen Anspruch auf eine Abfindung hat man sowieso nicht grundsätzlich.
Ja das glaube ich nämlich auch.Da die Praxis ja auch klein ist,deshalb hab ich mir bzgl Abfindung keine Gedanken gemacht.
1.Frage: Darf er das? Mich einfach nicht mehr einstellen?
Da Du weiterhin in einem Arbeitsverhältnis stehst, taucht dieses Problem nicht auf.
Frage 2
Der AG muss Dir kündigen, damit Dein Arbeitsverhältnis endet (oder eben Du).
Wenn kein Kündigungsschutz besteht (wovon ich ausgehe, wenn Du in keiner sehr großen Praxis arbeitest), dann wird das Problemlos möglich sein.
Einen Anspruch auf Abfindung sehe ich nicht.
Eine Abfindung erhält man regelmäßig (nicht ausschließlich), wenn Kündigungsschutz besteht und der AG die Zulässigkeit der Kündigung nicht gerichtlich geklärt haben möchte (also im Wege eines Vergleichs).
Bei jeder Kündigung von Dir drohen Konsequenzen vom "Arbeitsamt" (Sperre etc.) Da müsste Dein Plan B schonsehr sicher sein.
Auch ohne Anspruch auf Abfindung sollte aber trotzdem ein Gespräch mit dem AG mit diesem Ziel erfolgen.
Insbesondere aufgrund der langen Arbeitsdauer (10 Jahre) und dem "unklaren" Drumherum mit der Wiederaufnahme der Arbeit kann wes ja durchaus sein, dass er schon aus "moralischer" Sicht eine Abfindung zahlen wird.
Sobald man selbst kündigt sieht es schlecht aus. Daher sollte man auch nichts von einem Plan B erzählen. Das mindert das "schlechte Gewissen" des AG und die Bereitschaft eine Zahlung zu leisten.
Danke für deine Meinung und die Tipps
Plan b ist sicher aber du hast recht,dass muss er ja nicht wissen
"Das mindert das "schlechte Gewissen" des AG und die Bereitschaft eine Zahlung zu leisten. "
Seit wann haben AG ein Gewissen?
Du hättest am 14.01. wieder ganz normal arbeiten gehen müssen.
Du musst weder nach Arbeit betteln, noch wieder eingestellt werden, weil Du eingestellt bist und nur vorübergehend im Mutterschutz warst.
Hallo.
Dein AG hätte dich an deinem 1. Arbeitstag (bzw. überhaupt) schriftlich kündigen müssen, wenn er dich loswerden will.
Du hättest am 14.1. bzw. den Montag danach (und auch jeden anderen Werktag) auf der Arbeit auftauchen und deine Arbeitskraft anbieten müssen. Und zwar solange, bis dein AG dich schriftlich freistellt.
Einfach zu sagen, hab keine Arbeit, reicht nicht. Es besteht immer noch ein Vertrag!
Meinst du denn, dass er überhaupt vorhat dir ein Gehalt zu zahlen? Denn das steht dir ja zu. Spätestens da kommt es nämlich für dich zu Problemen mit der Krankenkasse... Wenn er nicht vorhat dir was zu bezahlen, wird er wohl auch keine Krankenkassenbeiträge (oder andere Abgaben) für dich abführen, oder?
LG,
Enelya