Aufhebungsvertrag zum 30.09., obwohl evtl. neuer Job schon ab 01.04.? (Kündigung nach Elternzeit)

Hallo,

ich habe diese Woche ein 2. Vorstellungsgespräch. War letzte Woche schon mal dort und soll nun nochmal hin, weil sie sich zwischen 2 Bewerbern nicht entscheiden können. Ich denke, meine Chancen stehen gut. Ab April müsste die neue Stelle angetreten werden.

Nun mein Problem: Mein alter AG stellt mich nach der Elternzeit nicht mehr ein. Diese habe ich grad letzten Monat aus dem Grund verlängert bis 30.09. (habe aber vom AG noch keine schriftliche Bestätigung darüber erhalten, obwohl es so abgesprochen war, normalerweise endete meine Elternzeit zum 07.04.2013). Wir hatten vereinbart, dass er sich im Juli nochmal meldet, ob es evtl. doch eine Möglichkeit gäbe mich weiterzubeschäftigen. Aber ich solle mir da keine allzu großen Chancen machen, da momentan einfach kein Platz für mich frei ist. Und würde doch demnächst einer frei werden, weil z.B. jemand schwanger ist, würden sie eher die Auszubildende übernehmen anstatt mich wieder einzustellen, weil diese im Gegensatz zu mir die geeignete Ausbildung hat. Also gehe ich mal davon aus, dass das Gespräch im Juli nicht anders endet wird, als unser Gespräch vom letzten Monat.

Mir wurde beim Gespräch letzten Monat der Vorschlag unterbreitet das Arbeitsverhältnis per Auflösungsvertrag zu beenden unter Zahlung einer Abfindung. Da ich aber so schnell nicht arbeitslos sein wollte und genug Zeit haben wollte mich nach einer neuen geeigneten Arbeitsstelle umzuschauen, habe ich die Elternzeit verlängert. Ich war auch überhaupt nicht auf so einen Ausgang des Gesprächs vorbereitet. Eigentlich sollte es bei dem Gespräch darum gehen, an welchen Tagen ich später wieder arbeiten werde und in welcher Abteilung ich eingesetzt werde.

Mein AG hat bei dem Gespräch erwähnt, dass die Abfindung in so einer Höhe wäre, dass ich damit erstmal eine Zeit lang überbrücken kann. Und im Idealfall würde ich eine neue Arbeitsstelle finden und trotzdem die Abfindung bekommen. So seine "mündliche" Aussage. Genau dieser Satz ist jetzt mein Problem. Was passiert, wenn ich jetzt zu meinem AG gehe und sage, ich habe ab April eine neue Arbeitsstelle? Ob er mir dann trotzdem noch die versprochene Abfindung zahlt? Normalerweise ist mein AG schon sehr sozial eingestellt. Das was ich da verdient habe, verdiene ich bei der neuen Stelle lange nicht. Wenn überhaupt... Ich hätte mir ja nichts Neues gesucht, wenn ich ganz normal wieder hätte dort anfangen können. Oder soll ich jetzt schon zum AG gehen und sagen, wir machen den Aufhebungsvertrag zum Ende September jetzt schon schriftlich aus? Oder gilt solange ich noch keine Bestätigung der Verlängerung der Elternzeit bekommen habe, noch der alte Zeitraum (also bis 07.04.)?

Wie mache ich es richtig? Ich meine so eine Abfindung kann ja nicht an eine anschließende "Pflicht" zur Arbeitslosigkeit gekoppelt sein. Das wäre ja unsozial. Mein alter AG würde sicher auch schnell von der neuen Stelle erfahren, wenn es dort klappt, weil es unser "Mutterunternehmen" ist, obwohl wir mit der Abteilung nichts zu tun haben. Er hatte mir beim Gespräch schon angeboten mich da irgendwo zu vermitteln. Aber ich wollte selbst entscheiden, wo und auf was ich mich bewerbe und ab wann. Und tatsächlich wurde 1 Tag nach unserem Gespräch eine passende Stelle ausgeschrieben. Die Chance habe ich gleich genutzt für eine Bewerbung.

LG

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"Ob er mir dann trotzdem noch die versprochene Abfindung zahlt?"

Eher nicht! Warum auch?! Die Abfindung dient ja als Entschädigung zur Aufgabe eines Arbeitsplatzes. Wenn eine Anschlussbeschäftigung sicher ist, auch bei anderem AG, muss nichts entschädigt werden. Sobald der erfährt, dass es einen neuen Job gibt, reibt er sich die Hände und die Taschen bleiben zu.

"Mein alter AG würde sicher auch schnell von der neuen Stelle erfahren, wenn es dort klappt, weil es unser "Mutterunternehmen" ist, obwohl wir mit der Abteilung nichts zu tun haben."

Sollte es ich in der Tat um eine Weiterbeschäftigung bei der "Mutter" handeln, würde allenfalls eine Abfindung nach bestehendem Sozialplan gezahlt werden. Gibt es keinen Sozialplan, kann ich mir unter keinen Umständen vorstellen, dass eine Abfindung gezahlt werden würde. Bei der Mutter würde man ja alle beschäftigungsrelevanten Zahlen (außer Gehalt und Urlaub u. U.) behalten, wie z. B. Thema Betriebszugehörigkeit.

Ich kann dieses aber nicht genau beurteilen, da ich nicht weiß, wie viel "Mutter" Eure Mutter neben Deinem jetzigen AG tatsächlich ist.

Ich kann Dir nur sagen, wie ich es handhaben würde, wenn ich an Deiner Stelle wäre: ICH würde sofort die Abfindung nehmen. Geh zu Deinem AG, lass den Vertrag aufsetzen und mach Dich vom Acker.

Begründung: Wenn der AG Dich tatsächlich nicht weiterbeschäftigen will und das will

er ja anscheinend unter keinen Umständen, musst Du nachher klagen. So dann wird die Abfindung per Gericht festgesetzt. Ist aber meistens nicht besser, als eine frei verhandelte Abfindung. Einen Arbeitsplatz hast Du im Anschluss trotzdem nicht, auch gerade in keinem Unternehmen, der diesem Unternehmen angehört, wirst Du jemals mit Klage jobtechnisch wieder einen Fuß in die Türe bekommen.

Oder Dir ist die Abfindung wurscht, aber dann sollen sie Dir eine Jobzusage SOFORT in einem anderen Unternehmensteil machen. Aber nur schriftliche Ansage! Nicht auf mündliche Ansagen verlassen!

Du musst wissen, was Dir wichtig ist. Ich würde die Abfindung nehmen und mir woanders was suchen gehen.

LG Janette

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Das mit der "Mutter" ist nicht so, dass es sich letzten Endes um die gleiche Firma handelt. Beide Firmen haben vollkommen andere Tarifverträge und Lohngruppen. Bei der "Mutter" würde ich daher mit Sicherheit bei 0 anfangen (da ja ein anderer Tarifvertrag), während ich bei meinem bisherigen AG durch die 11 Jahre Betriebszugehörigkeit schon einiges an Lohnstufen erreicht habe. Wir haben zwar mit der "Mutter" auch gemeinsame finanzielle Vorteile (Betriebsrente), aber ich hatte bisher mehr Sonderzahlungen als jetzt bei der Stelle (wenn ich sie denn kriege).

Würde ich mit genau dem gleichen oder fast ähnlichem Gehalt einfach nur den AG wechseln, würde ich mir über das mit der Abfindung usw. keine Gedanken machen. Aber es ist doch schon einiges an finanziellem, was ich dadurch einbüße. Ich arbeite mehr Stunden für weniger Geld und das ist das, was mich tierisch ärgert. Ich glaube kaum, dass mein evtl. neuer AG zu mir sagt "Sie haben ja schon 11 Jahre bei einem Tochterunternehmen gearbeitet und dafür starten Sie bei uns anstatt bei Lohnstufe 1 bereits bei Lohnstufe 5, was einer 11-jährigen Betriebszugehörigkeit entspricht". Wobei das dann schon fast die höchste Stufe wäre. 6 Stufen gibt es. Und so wirklich vergleichbar ist es durch die unterschiedlichen Tarifverträge auch nicht :-(

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Wenn es sich um eine "echte" Mutter handelt, muss die Betriebszugehörigkeit erhalten bleiben.

Die Frage genauer zu diskutieren würde sich mit einem Arbeitsrechtler lohnen. Bei uns behält man die Betriebszugehörigkeit, wenn man von Tochter zu Mutter oder anders herum wechselt.

Ist es eine 100 % Tochter? Dann wäre die Herleitung der Antwort einfacher.

Ich glaube, Du hast die Lage noch nicht ganz erkannt, wenn Du solche Argumente anführst. Dein jetziger AG wird so wie so alles daran setzen, Dich nicht weiterbeschäftigen zu müssen.

Vor Gericht gibt es dann nur 2 Möglichkeiten: Dein AG wird verdonnert Dich wieder einzustellen, das passiert aber seltenst, da durch die Klage so wie so das Vertrauensverhältnis als gestört gilt. Somit setzt das Gericht die Abfindung als Entschädigung fest und den Job bist Du trotzdem los.

Bietet der AG Dir einen anderen Job und ich glaube, da will er genau hin und kündigt Dich aus betriebsbedingten Gründen, muss er Dir noch nicht mal ne Abfindung zahlen, egal ob Du den Job annimmst oder nicht, denn er hat Dir eine Alternative geboten. Hab ich alles durch, Umzug von HH nach B und dann noch Outsourcing mit wesentlich schlechteren Konditionen.

Für die klagenden MA war es aus, da der AG neue Arbeitsplätze geschaffen hatte. Ob nun zu schlechteren Konditionen interessiert kein Gericht und kein Arbeitsgesetz dieser Welt.

Ich wünsche Dir eine weise Entscheidung. Ich glaube aber eher, wenn Du nicht sehr zügig eine Entscheidung triffst, wirst Du von beiden Seiten mit leeren Händen gehen.

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Biete deinem AG an, dass du unter EInhaltung der Kündigungsfrist zum nächst möglichen Termin (oder zum 31.3.) kündigst, wenn er dir eine Abfindung zahlt. Denn er könnte dich ja nicht kündigen und müsste dich beschäftigen, egal ob er will oder nicht (verstehe auch nicht, warum man dann die Elternzeit verlängert, aber gut, andere Baustelle).

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"verstehe auch nicht, warum man dann die Elternzeit verlängert, aber gut, andere Baustelle"

Na, vielleicht, um die Sicherheit zu haben, bis Ende September noch versichert zu sein, oder?

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Die Frage ist doch wie lange die Kündigungsfristen sind. Bei 11 Jahren Betriebszugehörigkeit sollten dies ja vier Monate zum Monatsende sein, sprich sie wäre bis mindestens 31.8. angestellt und versichert gewesen. Danach hätte sie Anspruch auf ALGI gehabt (wenn denn der AG mit der Kündigung durchgekommen wäre), also noch länger versichert und vor allem im Gegensatz zur längeren Elternzeit mit Einkommen!

Also hat sie doch einen schlechten Tausch gemacht mit einer Versicherung bis Ende September gegen Versicherung und EInkommen bis mindestens 31.8.2014!

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Noch einen Tipp: Ich war in ähnlicher Situation wie Du. Habe für einen Millionen schweren Großkonzern gearbeitet, hatte ein ausgesprochen gutes Gehalt.

Als es damals um das Thema Abfindung ging, sagte mir mein AG auch, dass es eine stattliche Summe wäre und andere froh wären, so viel Geld auf einmal zu sehen blablablabla #bla

Merke: Das ist fast immer erstmal nur psychologisches Gewäsch! Die wollen damit nur austesten, wie bereit Du für das Thema wärst.

Geht es dann tatsächlich um Zahlen, dann brichst Du echt innerlich tot zusammen.

Die Definitionen, was Dein AG mit viel meint und Du mit viel meinst, gehen ganz weit auseinander. Und der stapelt erstmal ganz tief, denn er will Dich GÜNSTIG loswerden.

Es gibt einen Spruch: Sag zum Abschied, ich will mehr! Und das sollte Dein Credo sein!

Gehe niemals unter einem Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr. Besser sind an die 2 Monatsgehälter.

Warst Du vorher nur kurz angestellt, z. B. 3 Jahre, dann immer ganz hoch pokern. Denn bei kurzer Beschäftigungsdauer werden auch von Gerichten die Summen höher angesetzt.

Bei 5 Jahren und länger sollte man sich an die Faufstformel von MINIMUM 1 Monatsgehalt halten.

Wenn Du 2 bekommst, bist Du gut!

Viel Glück!

Janette

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Hallo,
du hast ein ganz anderes Problem als deine "Abfindung". Du darfst gar nicht in der neuen Firma anfangen. Ist dir diese Idee mal gekommen? Du hast einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ohne dass dein Chef dich aus diesem entlässt oder du kündigst, darfst du in keinem anderen Unternehmen anfangen. Du kannst nicht "nebenbei" in der Elternzeit einen neuen Job dort machen ohne dass dein Chef es weiß. Aber ich schätze, das willst du ohnehin nicht.
Eine Abfindung bekommt man ausschließlich, wenn der Arbeitgeber "jemanden den Austritt schmackhaft machen will". Man hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf und schon mal gar nicht bei einer eigenen Kündigung. Dein Chef hatte dir eine Abfindung angeboten, weil er so mit seiner Personalsituation zufrieden war und dich nicht mehr brauchte. Allerdings wird wohl eine Kündigung seinerseits nicht dem geltenden Recht entsprechen. Es gibt sicher einige Mitarbeiter mit wesentlich kürzerer Betriebszugehörigkeit als du. Die aber wollte er nicht verlieren. Also hat er dir das Angebot mit der Abfindung und den Aufhebungsvertrag gemacht. Jetzt bekommst du sie natürlich nicht mehr.

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Warum sollte er?
Du hast Dich bereitwillig auf die Elternzeitverlängerung eingelassen und mußt jetzt selbst kündigen, um den evtl. neuen Job antreten zu können.

Gruß,

W

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War die Vereinbarung nicht so gefasst, dass sie wenn, dann Ende September mit Ablauf ihrer Elternzeit die Abfindung bekommt?

So habe ich das verstanden.

Also muss sie entweder jetzt von sich aus kündigen, ohne Abfindung, das ist klar, und den neuen Job antreten.

Oder sie wartet mit der Jobsuche bis zum Spätsommer, erhält die Abfindung, alles ist hübsch.

Und nun schaut sie ein wenig bedröppelt aus der Wäsche, es sei denn, ich habe da etwas falsch verstanden...

Wie verbindlich ist da eigentlich eine mündliche Absprache? Denn ihr liegt ja noch gar nichts schriftliches vor?

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Ich verstehe die Zusammenhänge mit jedem weiteren Beitrag weniger :)
Meines Wissens ist noch nichts schriftlich vereinbart worden bzgl. Aufhebungsvertrag und Abfindung (sonst wüßte sie ja auch, wieviel zu erwarten ist), sondern sie haben nur die Verlängerung der Elternzeit vereinbart.

Ich denke auch nicht, dass sie die mündlichen Absprachen belegen kann, wenn der AG diese vergessen sollte.

LG