Hallo zusammen,
ich habe mal eine Fragen zum nachehelichen Unterhalt. Der Fall betrifft nicht mich sondern meinen Schwager.
Mein Schwager und seine Frau haben sich letztes Jahr offizell getrennt nach ca 20 Jahren Ehe (beide sind Ende 40). Gekrieselt hatte es davor schon länger (auch mit getrennten Betten usw). Sie haben eine gemeinsame Tochter, die jetzt 17 wird.
Mein Schwager war die Jahre über Hauptverdiener. Meine Schwägerin hat sich um das Kind gekümmert, hatte noch einen Minijob und hat sich zusätzlich "nebenbei" noch was verdient.
Mein Schwager zahlt natürlich grad den Trennungsunterhalt und seitdem die Tochter zu seiner Ex gezogen ist auch der Tochter Unterhalt.
Meine Schwägerin arbeitet inzwischen wieder Teilzeit in ihrem gelernten Beruf.
Jetzt war mein Schwager beim Anwalt und der meinte er müsste sozusagen bis zum Tod seiner Frau (wenn Sie nicht nochmal heiratet) umfassend nachehelichen Unterhalt leisten. Rentenpunkte werden natürlich übertragen.
Jetzt meine Fragen...
Ich dachte inzwischen sei es so, dass der Ex zugemutet werden kann ganztags zu arbeiten und somit schonmal der Unterhalt wegfallen würde. Auch ist sozusagen kein Kind mehr da, welches rundumversorgt werden müsste.
Eigentlich müsste er ihr dann doch nichts zahlen müssen oder lieg ich da jetzt komplett falsch? Oder ist es damit der eheliche Lebensstandart aufrecht erhalten werden kann??
Danke euch für eure Hilfe!
LG
Frage bzgl. nachehelichem Unterhalt
Hallo,
wenn dein Schwager einen guten Anwalt hat-kann dieser von der Exfrau verlangen (was sie auch schrieftlich vorlegen muß) das sie sich einen Vollzeitjob sucht.
Da kein Kind mehr im Haushalt lebt was unter drei ist.
Lg
Diese Regel ist veraltet. Nach der neuen (und ganz alten) Regel bekommt man Unterhalt, wenn man in der Ehe einen ehebedingten Nachteil erlitten hat (also wenn man z.B. Seinen Job aufgegeben hat fuer die Kindererziehung und danach nur noch einen Teilzeitjob findet). Der nachehelichen Unterhalt in diesem Fall darf auch nicht befristet werden.
Eine Befristung darf es nur geben, wenn die ehebedingten Nachteile fehlen.
Mhm du schreibst wenn man dadurch einen Nachteil hat. Aber meine Schwägerin bekommt ja den Rentenausgleich und könnte wenn sie wollte auch wieder Vollzeit arbeiten. Somit sollte es ja eigentlich eine Befristung geben oder ?
Nachehelicher Unterhalt kann auch aufgrund Alters geschuldet sein. Eventuell auch als Aufstockungsunterhalt. Das kommt auf den Einzelfall und die konkreten Strukturen an.
Viele Grüße
die L.
Da hast du falsch gedacht. Diese Regelung existierte nur eine ganz kurze Zeit, da viele Frauen dadurch plötzlich beduerftig wurden. 20 Jahre Ehe und ein gemeinsames Kind ist eindeutig eine Langzeitehe. Natuerlich muss er keinen Luxus finanzieren und ihr eigenes Gehalt wird auch noch berücksichtigt. Unter seinen Selbstbehalt darf er auch nicht rutschen. Und der Kindesunterhalt geht natuerlich auch noch vor dem nachehelichen Unterhalt.
Und so ist dann eben in manchen Faellen der nachehelichen Unterhalt nur ein paar Euros. Dein Schwager soll unbedingt darauf achten, dass alles mit Steuerklasse 1 berechnet wird.
"20 Jahre Ehe und ein gemeinsames Kind ist eindeutig eine Langzeitehe. Natuerlich muss er keinen Luxus finanzieren und ihr eigenes Gehalt wird auch noch berücksichtigt."
Ich verstehe trotz allem nicht, warum ihr keine Vollzeitbeschäftigung zugemutet werden können sollte. 40 ist ja noch kein Alter, die gemeinsame Tochter ist annähernd volljährig, und die Dame hat einen Teilzeitjob, der ggf. auf Vollzeit aufgestockt werden könnte.
Sofern sie, aus welchen Gründen auch immer, nicht Vollzeit arbeiten möchte, müsste man ihr meinem Rechtsempfinden nach ein entsprechend fiktives Gehalt anrechnen, um den Mann unterhaltstechnisch zu entlasten. Ist ja letztendlich ihr Problem, wenn sie dann mit weniger Geld über die Runden kommen muss.
Es zählt aber nicht dein Rechtsempfinden, sondern das Gesetz. Diese Regelung, wie du sie ansprichst gab es ja tatsaechlich die letzten Jahre, aber das hat die Frauen beduerftig gemacht und war eine unbillige Haerte fuer sie. Die Begruendung ist einfach. Du hast Recht. Das Kind ist erwachsen, sie kann einen Vollzeitjob annehmen und sagen wir mal aus Vereinfachungsgruenden 1000€/Monat verdienen. Waere sie aber damals nach der Geburt des Kindes nicht all die Jahre zu Hause geblieben, sondern haette an ihrer Karriere gebastelt, wie der Mann es getan hat, wuerde sie jetzt vielleicht 2000€/Monat verdienen. Die Entscheidung, dass sie zu Hause bleibt, haben beide zusammen getroffen, aber den Nachteil hat jetzt bei der Scheidung nur sie - das darf nicht sein, deshalb muss er solange sie lebt, oder bis sie wieder heiratet nachehelichen Unterhalt zahlen.
Puh... das ist ja wirklich kompliziert. Vielen Dank euch schon mal!
Sein Anwalt ist auch keine Grosse Hilfe. Ich denke er sollte sich nochmal von einem anderen beraten lassen.
Im Internet liest man auch so viel zu dem Thema. Das ist alles sehr verwirrend.
Tja, da sage ich nur, Pech für den Mann, der sich 20 Jahre lang ein Hausweibchen hält, welches er letztendlich doch abstoßen möchte.
B.
Anderstrum wird ein Schuh daraus... Sie ist gegangen ;)
Und dann soll sie mit leeren Händen gehen, nachdem er sich den Luxus einer Hausfrau so lange geleistet hat?