Hallo,
mein Mann und ich haben derzeit Lohnsteuerklasse IV/ IV.
Während der Elternzeit soll er III erhalten, ich V.
Jetzt überlegen wir, wann wir wechseln. Macht es Sinn, mit dem Monat zu wechseln, der auf den Beginn des Mutterschutzes folgt (zb. Mutterschutz ab 16.06.2013, Wechsel ab 01.07.2013).
Mein Mann hätte dann ja ab 01.07.13 mehr Netto.
Was wird mit meinem Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld passieren?
Wird der Zuschuss schrumpfen, also nur noch in der Höhe ausgezahlt, die bis zu meinem rechnerischen Netto von Steuerklasse V reicht?
Oder erhalte ich weiterhin den Zuschuss bis zu Steuerklasse III, da dies ja meine letzte Steuerklasse vor Beginn des Mutterschutzes war?
Ich kann mir rein theoretisch nur vorstellen, dass es Variante A sein wird, da wir ja sonst mehr "Geld in der Tasche hätten". (auch wenn dies im Lohnsteuerjahresausgleich bestimmt berücksichtigt wird).
Schön wäre dennoch natürlich Variante B.
Kann mir hier jemand helfen? Hab schon gegooglet und auch hier gesucht, aber irgendwie keine hilfreichen Antworten gefunden.
Wie macht ihr das?
Danke im Voraus für eure Hilfe.
Zuschuss Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld/ Steuerklassenwechsel
der zuschuss zum muschugeld wir aus den letzten 12 gehaltsabrechnungen vorm muschu gebildet. wenn du also vorher in die V wechselst, zählen die monate, in denen du die 4 hast mit rein, ansonsten bleibt es bei der 5.
"Oder erhalte ich weiterhin den Zuschuss bis zu Steuerklasse III, da dies ja meine letzte Steuerklasse vor Beginn des Mutterschutzes war?"
das verstehe ich nicht, ganz oben schreibst du doch, ihr habt beide die 4?
gruß v.
ich meinte natürlich: "...in denen du die 5 hast"
das verstehe ich nicht, ganz oben schreibst du doch, ihr habt beide die 4?
Du hast recht, das war wohl ein Tippfehler. Meinte natürlich auch die Differenz zu Steuerklasse 4.
Danke fürs korrigieren und noch viel mehr Dank erstmal für deine Antwort!