Postbank - P-Konto und trotzdem gepfändet?

Hi,

ich war heute Morgen etwas überrascht, als mein Vater mir erzählte, dass die Postbank, obwohl er ein P-Konto mit entsprechendem Freibetrag hat (da liegt er weit unter der Grenze mit Grundsicherungsrente), letzte Woche knapp 80€ an einen Gläubiger überwiesen hat mit dem Hinweis "Überweisung Pfändung".

Das kann doch nicht rechtens sein? Er hat das heute Morgen im Onlinebanking an meinem PC gesehen und mir gezeigt (sonst hätte ich das nicht geglaubt).

Welche Möglichkeit hat er? Kann es sein, dass das Geld nur irgendwo auf einem PB-eigenen Konto "gesperrt" liegt und mein Vater dieses mit Hinweis auf das P-Konto wieder gutgeschrieben bekommt? Wenn das Geld wirklich beim Gläubiger ist - ist die PB dann (theoretisch) schadenersatzpflichtig?

Bitte keine Diskussion darüber, dass man Schulden zurückzahlen muss - da stimme ich uneingeschränkt zu, aber wenn man nichts hat, kann man nichts zahlen. Und mein Vater ist krank - kann also auch nicht nebenbei arbeiten.

Danke und Gruß
Kim

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Ergänzung:

Das "Einkommen" meines Vaters liegt mit nichtmal 800€ monatlich deutlich unter dem Grundfreibetrag von gut 1000€!

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Da dein Vater aber kein Erwerbseinkommen bezieht, sondern Rente/Grundsicherung hat er keinen Selbstbehalt von 1000 Euro, sondern nur von 770 Euro. Er hat ja keine Werbungskosten für die Arbeit mehr. Braucht er einen höheren Selbstbehalt, dann müsste er diesen nachweisen und eine entsprechende Anhebung beim Amtsgericht beantragen.

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Nachtrag:

Hab da wohl was durcheinander gebracht. Der Selbstbehalt liegt wohl auch bei Rentnern bei rund 1100 Euro. Somit ist meine o.g. Aussage falsch.

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Ich kenn mich mit diesen Konten nicht aus.

Wenn die Bank aber schuldhaft etwas überweist, was sie nicht hätte machen dürfen sehe ich keinen Grud, weshalb die Bank dafür nicht geradestehen muss.

Zu klären wäre also weshalb es zu der Überweisung trotz P-Konto kam.

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Hi,

ich kenne mich (leider) damit aus - habe selbst eins, aber bei anderer Bank 8und das hoffentlich nicht mehr lange).

Solange kein Guthaben über dem Freibetrag (bei meinem Vater eben ca. 1000€) vorhanden ist, darf nicht gepfändet werden bzw. die Bank muss die Pfändung "ablehnen" / dem Gläubiger mitteilen, dass diese nicht ausgeführt werden kann.

Darüberhinausgehendes Guthaben dürfte selbstverständlich abgeführt werden. Hatte mein Vater aber nicht.

Naja, mal sehen, ob er bei der Postbank was erreichen konnte.

Gruß
Kim

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sollte heissen:

"ich kenne mich (leider) EIGENDLICH damit aus ... im dem Fall war/bin ich aber doch etwas überfragt

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Hat dein Vater vielleicht Überschuss auf dem Konto gehabt, als die neue Rente kam? Dann wird das Geld nämlich auf ein Zwischenkonto transferiert und nach dem 2 Monat an den Gläubiger ausgekehrt. Das Gesetz wurde erst angepasst, weil viele ja erst am Ende des Monats Geld bekommen und das aber erst für den nächsten Monat ist.

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Hi,

nein - mein Vater hat keine Überschüsse - das geht am Monatende 0 auf 0 aus.

Naja, mal sehen, was die Postbank dazu sagt.

Gruß
Kim

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Hallo,
ein Pfändungsschutzkonto habe ich auch seit kurzem. Es kann sein, dass es von Bank zu Bank anders ist. Ich habe mich vor der Wahl des Anbieters auf jeden Fall zuerst gut informiert und sie vergleicht. Am Ende habe ich sogar die Bank gewechselt, war bei der Postbank und bin nun bei der DKB. Auf dieser Seite http://www.xn--pfndungsschutzkonto-hwb.org/ kann man sich super informieren und sich Vergleiche zwischen den verschiedenen Anbietern ansehen. Ich finde es sehr hilfreich.
Viele Grüße